Hallo,
Ich muss nächste Woche meine Mietwohnung zurück geben. Derzeit habe ich im Flus eine Vliestapete mit Muster. Ein Zimmer hat eine blaue Wand und ein Zimmer ist untapeziert mit grauer Wand.
Nun stellt sich für mich die Frage, in welchen Zustand ich die Wohnung übergeben muss.
Im Mietvertrag habe ich folgendes gefunden:
Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Whg auszuführen, die seit Mietbegin erforderlich werden. Daszu gehören: Tapezieren, Anstreichen, Pflegen der Böden, Streichen der Innentüren Fenster Außentüren, Heizkörper und Versorgungsleitungen. Alle arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Muss ich also alle Wände weiß und tapeziert übergeben?