Muss ich meine Mietwohnung bei Übergabe Tapezieren

Hallo,

Ich muss nächste Woche meine Mietwohnung zurück geben. Derzeit habe ich im Flus eine Vliestapete mit Muster. Ein Zimmer hat eine blaue Wand und ein Zimmer ist untapeziert mit grauer Wand.

Nun stellt sich für mich die Frage, in welchen Zustand ich die Wohnung übergeben muss.
Im Mietvertrag habe ich folgendes gefunden:
Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Whg auszuführen, die seit Mietbegin erforderlich werden. Daszu gehören: Tapezieren, Anstreichen, Pflegen der Böden, Streichen der Innentüren Fenster Außentüren, Heizkörper und Versorgungsleitungen. Alle arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.

Muss ich also alle Wände weiß und tapeziert übergeben?

Das ist der ganze Auszug aus dem Vertrag zum Thema „Schönheitsreparaturen“ ?
Kein Fristen ?
Wie war es denn beim Einzug ?

Noch mal, wie sah die Wohnung beim Einzug aus( war sie renoviert und einzugsfertig ?) und wie lange wohnte man in der Wohnung ?

War denn tapeziert ? hast Du Tapete entfernt und anschließend nur gestrichen ?

Wenn die Wände in Blau und grau nicht nur leicht getönt sind (Pastellfarben) dann kann man die so lassen, wenn die Wände(der Anstrich) sonst noch OK sind.
Kräftige Farben sollte man hell überstreichen.

Wurde die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen? Und wann war der Einzug?

Es muss natürlich heißen
„wenn die Wände in blau und grau nur leicht getönt sind…“