es muss ja gar nicht die Funktion eines Erbscheins erfüllen. Hauptsächlich braucht man sowas, wenn Grundvermögen anfällt, sonst nicht. Die Erben brauchen der Bank weder einen Erbschein noch etwas vorzulegen, was die Funktion eines Erbscheins hat. Dass manche Sparkassen damit herumkaspern (übrigens nur manche), ändert daran nichts, wie Du dem von El Buffo verlinkten BGH-Urteil entnehmen kannst.
Die Regel ist, dass man der Bank des Erblassers das Protokoll der Testamentseröffnung (ggf. Original zur Kenntnisnahme, Kopie zum Vebleib) und eine Kopie der Kopie des Testamentes, die dem Protokoll beigeschlossen ist, vorlegt. Das reicht für alles, was Erben mit dem Konto bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Erbes machen können.
Do hemmer doch glei scho wieder da Kardofflsalat fir d’Leich g’schbard.
hast Du nicht verstanden?
Wenn es nur einen Erben gibt, muss das nicht zwangsläufig und ausschließlich bedeuten, dass das die Schuldnerin ist. Sollte in meiner Aussage eigentlich rübergekommen sein.
Davon abgesehen könnte dieses Darlehen aber selbst dann relevant sein. Etwa wenn die Erblasserin ihrerseits Verbindlichkeiten hatte. Diese gehen naturgemäß ebensowenig durch Tod unter. Die Ansprüche der Gläubiger der Erblasserin müssen erstmal bedient werden. In dieser Reihenfolge läuft das ab und erst was dann übrig ist, kann ver- bzw. geerbt werden.
Na darum ging es doch in Deiner Aussage? Mich „störte“ eben die absolute Aussage:
Du hast aber schon verstanden, dass diese Regelungen eben nicht der Inhaltskontrolle durch den BGH standgehalten haben? Es ging da also nicht nur um den Erbschein.
Der Erbe braucht also grundsätzlich nicht nur keinen Erbschein vorlegen, er braucht auch kein „ähnliches gerichtliches Zeugnis“ vorlegen. Sterbeurkunde und notarielles Testament reichen beispielsweise auch aus. Dafür braucht es kein Gericht. Wahrscheinlich reichen sogar Sterbeurkunde und Familienstammbuch, wenn es gar kein Testament gibt und einfach nur die gesetzliche Erbfolge eintritt. Wenn es schon gesetzlich geregelt ist, braucht da auch die Sparkasse keine besondere Bestätigung vom Gericht.
Aber lass gut sein, auch bei den Sparkassen haben das längst noch nicht alle verstanden. Könnte eine Mischung aus geistigem Unvermögen und Unwillen sein. Kann doch auch nicht sein, haben wir doch schon immer so gemacht und wo kommen wir hin, wenn uns der bittstellende Bürger erzählt, was Recht ist.