Muss ich meine Tochter zurück bringen?

Hallo.

Meine noch Frau und i h haben uns im Sommer dieses Jahr getrennt.
Unser Sohn ( 10) wollte beim Papa bleiben und Unsere Tochter (8) bei Ihrer Mama.

Dann entwickelt sich das alles etwas schwierig als gedacht da meine noch Frau über 300 KM Weg zog mit unserer Tochter.

Darauf hin stellte meine noch Frau einen Eilantrag auf das Umgangsrecht der Kinder.
Bei Gericht würde dann ein Vergleich beschlossen wer wann welches kind zu besuch hat. Der Richter hat auch gesagt das der Sohn beim Kindesvater lebt und die Tochter bei der Kindesmutter lebt.

Seit dem Gerichtsverfahren ist einiges Vorgefallen. Z.b
Unsere Tochter würde bis weit über Mitternacht von meiner Noch Frau alleine gelassen. Unsere Tochter schickte mir eine schlimme Sprachnachricht über WhatsApp .
Wo ich darauf versucht habe unsere Tochter zu erreichen aber das handy war aus …darauf habe ich versucht meine noch Frau zu erreichen aber auch das handy war aus. Daraufhin habe ich die Polizei vor ort angerufen habe um hilfe gebeten.
Dieses Tat sie dann auch.
Es sind noch viele weitere Vorfälle gewesen.

Jetzt in den Herbstferien ist unsere Tochter bei mir und unseren Sohn zu Besuch.
Unsere Tochter möchte auf keinen Fall mehr zurück zur Mama. Begründung :Sie hat Angst vor der Mama und ihre Mama hat sie damals erpresst mit den Worten. Wenn du auch noch zum papa geht’s werde ich mich umbringen usw… und noch viel mehr

Jetzt zu meiner Frage : Muss ich Unsere Tochter am Samstag zur Ihrer Mama bringen ? Oder darf ich Sie bei mir halten ?
Was könnte mir passieren wenn Ich unsere Tochter nicht zurück bringe.?

Einen Antrag auf das Aufenhalts bestimmungsrecht habe ich bereits gestellt und es ist in 3 wochen ein Termin bei Gericht.

Jetzt wo meine noch FRAU es weißt das ich diesen Antrag Gestellt habe bei Gericht, hat Sie beim Jugendamt behauptet ich würde mich an unsere Kinder vergehen.
Der Verfahrens pfleger unserer Kinder hat heute mit beiden Kindern geredet.

Vielen Dank

Da noch die gerichtliche Vereinbarung gültig ist, muss sie zurück. Alles andere wäre eine Straftat (Entziehung Minderjähriger).

Ein Eilantrag könnte das beschleunigen.

Grundsätzlich hat das Jugendamt noch Möglichkeiten, wenn es um das Kindeswohl geht.

Da ist natürlich das Problem, wie das Jugendamt den Fall sieht?

Die Frage ist auch, welche Fälle aktenkundig sind?
Zumindest der Vorfall, wo du die Polizei um Hilfe gebeten hast, muss aktenkundig, und folglich belegt sein. Wie es mit den weiteren Vorfällen steht, schreibst du nicht.

MfG Peter(TOO)

Ja, natürlich.
Was man hat, hat man.
bedenklich finde ich zwar, dass die Tochter bei dir nur „gehalten“ wird und nicht dort wohnt oder lebt, aber egal.

:smile:

Die Zeit drängt ja.
Rechtlich musst Du Deine Tochter bis morgen zurückgebracht haben. Sonst stehst Du als derjenige da, der Absprachen nicht einhält und deshalb etwas weniger Vertrauen genießt.
Ich würde erstmal versuchen, bei Deiner Frau Zeit zu schinden (Auto ist kaputt, Sohn ist leicht krank und fahrtuntauglich, Abfluss verstopft, der Klempner kommt erst morgen qua Nordens - so was halt).
Das Jugendamt wird morgen keinen regulären Dienst haben, die brauchst Du aber. Es gibt dort aber einen Bereitschaftsdienst, der meistens über Polizei oder andere Notdienste aktiviert wird. VIelleIcht ist der Verfahrenspfleger
erreichbar?
Wünsche Dir gute Nerven und Glück.
LG