Muss ich meine Wohnung vor Auszug renovieren?

Mein Mietvertrag enthält die Zusatzklausel, dass ich bei Einzug renovieren muss, bei Auszug dagegen nicht.
Alos habe ich bei Einzug sämtlich Räume tapezieren und malen lassen. Die Wohnung habe ich nur 6 Monate bewohnt.
Beim Auszug behauptet der Vermieter nun, die Renovierung sei damals nicht fachgerecht durchgeführt worden, weil die alten Tapeten nicht entfernt worden. Er verlangt jetzt eine erneute Renovierung. Falls ich mich nicht darauf einlasse, ist der Vermieter dann berechtigt, die Kaution einzubehalten?

Was heißt „Räume tapezieren und malern lassen“? Hast du sogar eine Firma beauftragt? Falls ja, dann lege deinem Vermieter die Rechnung vor. Hast du die nicht mehr, kann dir der Betrieb sicherlich eine Kopie davon machen, denn eine Firma hebt ihre Unterlagen 10 Jahre auf. Besser lässt sich wohl kaum nachweisen, dass es „fachmännisch“ ist. Im übrigen ist es durchaus üblich auf vorhandene Tapete drauf zu tapezieren. Es gibt sogar spaltbare Tapete, damit für das nächste Tapezieren eine dünne Papierbahn bleibt, weil darauf der Kleister oft besser hält als auf der nackten Wand. Des weiteren ist fraglich, ob du nicht auch bereits zwei oder mehr Schichten Tapete hattest, bevor du renoviert hast.

War das doch eine Renovierung in Eigenregie, dann kommt es darauf an, ob das Ergebnis der Renovierung okay ist oder ob das wirklich stümperhaft aussieht (durchscheinende alte Tapete, viele Falten in der Tapete, abgelöste Ecken und Ränder). In dem Fall könntest du mit dem Argument, der neue Mieter muss eh bei Einzug renovieren, anbieten die alte Tapete zu entfernen. Ich denke, das wird er sich überlegen, denn ohne Tapete dürfte die Wohnung dann noch be…scheidener aussehen. :wink:

Vielleicht ist dein Vermieter einfach nur sauer, dass du nur so kurze Zeit dort gewohnt hast und macht dir deshalb so’n Stress?

Guten Morgen,
leider kann ich zu dem genannten Problem keine Antwort geben, kann leider auch nicht mich ins Thema kurz einlesen, da ich nicht zuhause bin. Tut mir leid.
hagen05

Hallo Maschakatze,
tut mir leid, davon habe ich denn doch nicht genug Ahnung.
Gib’s hier nicht auch ne Abteilung für Rechtsfragen?
Sorry
E.

Hallo Maschakatze, leider bin ich keine Expertin in Mietrecht, daher kann ich nur bedingt, wenn überhaupt weiterhelfen. Es gilt, was im Mietvertrag steht, sofern dieser nicht Klauseln enthält, die heutzutage nicht mehr tragbar sind. Daher sollten Sie sich an einen Mietexperten oder den Mieterverein wenden. Auch bei Gericht gibt es kostenlose Beratungsstellen, die Ihnen besser weiterhelfen, als ich es kann.
Ich drücke Ihnen die Daumen!
Viele Grüße
Ingeborg Steffes-Tremer

Halla Maschakatze,

das ist ersteinmal ein ungewöhnlicher Vertrag. Meist ist es ja andersherum - also Renovierung bei Auszug.

Ich würde mich in solchen Dingen an den Mieterbund deiner Stadt wenden.

Der kann auch klären inwiefern die Klausel ungewöhnlich bzw. ob sie überhaupt zulässig ist und ob der Vermieter die Art der Renovierung dir gegenüber hätte genauer beschreiben müssen um jetzt einen Anspruch geltend zu machen.
Ggf. hätte er deine Einzugs-Renovierung auch abnehmen müssen, worauf er ja scheinbar verzichtet hat?

Dass die alten Tapeten entfernt werden sollen hätte er auch im Vertrag festhalten können…

Ich hoffe zwar ihr einigt euch, aber grundsätzlich sehe ich die rechtlich besseren Chancen bei dir wenn es auf einen Streit heraus laufen sollte.

Viel Glück,
floyd_83

Hallo, zunächst ergibt sich eine Verpflichtung zur Anfangsrenovierung nur dann, wenn diese im Individualmietvertrag vereinbart wurde.
Steht diese Klausel in einem Formularmietvertrag, so ist sie unwirksam. Sie brauchen dann gar nicht renovieren. Durch die „Zusatzklausel“ ist es nicht automatisch ein Individualmietvertrag. Sollte der Vermieter mehrere Mieter haben, und er dieses öfter so handhaben, kann wieder von einem Formularmietvertrag ausgegangen werden. Es muss also mit Ihnen individuell vereinbart worden sein.
Sollte es also individuell vereinbart worden sein, hat der Vermieter natürlich Anspruch auf eine fachgerechte Renovierung. Dazu gehört natürlich auch das entfernen alter Tapeten, diese sind grundsätzlich vor dem neuen tapezieren zu entfernen. Ansonsten ist die Arbeit nicht fachgerecht. Allerdings gibt es wie so oft Ausnahmen. Sollte es sich hier um Tapeten handeln, die dafür gemacht wurden, mehrfach übergestrichen zu werden, z.B. Raufasertapeten, sind diese nicht unbedingt bei jedem renovieren zu entfernen, sondern nur überzustreichen.
Sollte der Vermieter also recht haben, hat er natürlich auch das Recht, die Kaution als Sicherheit einzubehalten. Viele Grüße

in einer solche lage wird es wohl nötig sein, dass du deine kaution einklagst. evtl. sinn würde es machen, eine feststellungsklage rechtshängig zu machen.

Hi
Nein definitiv nicht. Er muß dir erst mal erklären was er unter renovieren versteht. Solange dies nicht geklärt ist hat er zumindest nicht das Recht von dir ein wechsel der Tapete zu fordern. Ich glaube nicht das du das ihm so einfach klar machen kannst du wirst dich sicherlich auf eine aUSEINANDERSETZUNG EINRICHTEN MÜSSEN DENN ER WIRD AUCH NICHT AKZEPTIEREN WENN DU IHM FÜR DEINE aKTIONEN AM aNFANG EINEN zEUGEN BENENNST
gruß Peter

Hallo, wenn du die Renovierungssarbeiten von Fachbetrieb hast durchführen lassen, sollte das ausreichend sein. Ob es allerdings üblich ist, die alten Tapeten vorher zu entfernen, weiss ich nicht. Falls die Tapeten nicht entfernt worden sind, um Kosten zu sparen, müsste man wahrscheinlich nochmals klären, wie genau der Auftrag lautete. Da könntest du dich auch mal bei der zustäöndigen Innung des Betriebes informieren, ob für diese Art von Arbeiten Vorgaben gibt, damit diese auch als fachgerecht eingestuft werden können. Der Vermieter hat das Recht die Kaution bis zu 6 Monate nach Auszug einzubehalten.

Hi, naja, man entfernt ja nicht immer die alten Tapeten, sollte es aber schon machen. Aber ob das nichtentfernen ein triftiger Grund ist die Renovation nicht gelten zu lassen weiss ich leider überhaupt nicht.
Viel Erfolg

Hallo Maschakatze,
soweit ich weiß, besagt das Mietrecht seit einigen Jahren, dass die Renovierung bei Wechsel einer Mietpartei Sache des Vermieters ist - also hätte der Vermieter schon bei deinem Einzug renovieren müssen (glaube ich zumindest)Und auch jetzt ist es seine Angelegenheit. Hätte er bei deinem Einzug gleich die Renovierung selbst übernommen, wie es eigentlich hätte geschehen müssen, dann hätte er die Chance wahrnehmen können, „fachgerecht“ renovieren zu lassen. Fazit: meines Wissens nach kann er froh sein, dass du überhaupt Mühe und Kosten eingesetzt hast für die Erstrenovierung. Droht der Vermieter weiterhin mit Einbehalt der Kaution, würde ich einen Anwalt einschalten.
Alles Gute und viel Erfolg!

Renovierung ist die eine Seite, Urzustand ist die andere Seite. Auch wenn die Renovierung so vereinbart wurde wie bei Ihnen, ist eine Änderung bei Auszug „zurück zu bauen“. Darunter fällt z.B. ein Strukturspachtel an der Wand, eine farbige Wand oder Rauhfasertapete, wenn die Wand vorher weiss und glatt war.

Fachgerecht ist nur dann relevant, wenn der Nachmieter einen unzumutbaren Nachteil bei seiner Renovierung hat. Z.B. einen erhöhten Aufwand für die Beseitigung Ihrer „Umbauten“ hat.

Wenn Sie sowiso schon befürchten, Ärger bei der Schlüsselrückgabe und bei der Mietkaution zu bekommen, würde ich mich auf jeden Fall noch zusätzlich bei einem Juristen erkundigen. Ich bin leider keiner.

Hallo, ich kann zwar keine Rechtsberatung leisten, aber nach meinem Gefühl ist beim Auszug durch die Renovierung beim Einzug alles erledigt. Ich würde es darauf ankommen lassen, ob der Vermieter Kaution einbehält - falls ja,dann allerdings müsste ein Anwalt eingeschaltet werden. Zu diesem Zweck ist eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Mieterverein sehr hilfreich - nur nicht für den laufenden Fall.
Gruß GEK