hallo … erst mal vorweg … ich wohne in einer öffentlich zugänglichn wohnanlage mit grünflächen und wegen mit durchgangsverkehr ( fussgänger ). in dieser siedlung wurde das halten von hunden erlaubt und es sind einige die welche haben … tagtäglich werden die wege auch von fremden menschen mit ihren tierchen benutzt … jetzt da es in letzter zeit häufig dazu kam das die wege durch hundekot verunreinigt wurden kam gestern die 2te anmahnung das wenn sich dieses nicht erledigt die hunde mit hilfe des veterinäramtes und dem ordnungsamt abgeschafft werden sollen… 1 heben hier die anwohner den kot ihrer hunde auf und entsorgen diesen… 2 kann man nicht belegen das es unsere hunde waren … da öffentlich zugänglich … 3 bin ich ratlos … ich möchte mir das vom vermieter nicht gefallen lassen denn ich finde die schuld suche bei uns mietern eine bodenlose frechheit mit dem zusatz veterinäramt und ordnungsamt … leider finde ich keine rechtssprechung … hat jemand diesbezüglich erfahrung???
Hallo Tamara,
wer hat denn diese Gruselgeschichte in Umlauf gebracht !
Das Ordnungsamt kann Hundebesitzer, die Ihre Hund hier scheissen lassen und in Flagranti ertappt werden, bestrafen, aber das Veterinäramt hat andere Aufgaben.
Die befassen sich mit Tierschutz und Bestandsschutzaufgaben, sowie der Hygiene bei Tieren, also Seuchen etc.
Die Gemeinde soll Doggybag-Spender aufstellen und entsprechende Abfallsammelbehälter, die regelmässig geleert werden, dann ist alles sauber.
Nur ist das für die Gemeinde mit einem gewissen Aufwand verbunden, vor dem sich diese drücken will. Also bei denen Druck machen.
BG
hardy
Wenn Ihr hundebesitzenden Anwohner Euch ungerecht behandelt fühlt, so müßt Ihr Euch zusammensetzen und was dagagen unternehmen.
Das kann sein:
- Solidarität, durch gegenseitige schriftliche Dokumentation daß Ihr nie Eueren Hundekot liegen laßt. Vielleicht könnt Ihr ja auch dokumentieren daß es Außenstehende sind, welche den Hundekot liegenlaßen.
- Keine interne Streitereien.
- Sucht das Gespräch (nicht den Streit) mit Siedlungs Leitung, und mit außenstehenden Hundehaltern die bei Euch vorbeikommen. Habt Ihr schom das Aufstellen von Schildern versucht? Beweist Eureer Siedlungsleitung daß Ihr das auch als Problem empfindet, und daß Ihr genauso daran interessiert seid daß das Gelände frei von „Tretminen“ ist.
- Sucht Euch einen Advokat mit Erfahrung im einschlägigen Bereich (wenn alles nichts nützt), die Kosten könnt Ihr in der Gruppe ja tteilen und werden so für den Einzelnen überschaubar bleiben. Das denke ich ist nur der allerletzte Ausweg, Menschen können reden und argumentieren, das geht normal auch ohne Advokat. Aber bleibt sachlich.
- Ohne Gerichtlichen Entscheid würde ich mir meine Hunde nicht verbieten Laßen.
- Bevor ich meine Hunde „abschaffen“ würde, gibt es ja auch noch die Möglichkeit einfach woanders hin zu ziehen.
- Redet vernünftig mit einander, zum Streiten braucht’s immer zwei. Provoziert nicht und laßt Euch nicht provozieren - legt nicht alle Worte der Siedlungsleitung auf die Wagschale. Zeigt daß Ihr im gleichen Boot sitzt.
- Wenn die Streitereien überstanden sind könnt Ihr ja gemeinsam ein Siedlungsfest zur Versöhnung planen, da werden sich die Siedlungsleitung und die nicht Hundebesitenden Anwohner bestimmt freuen.
Gruß Christian
dazu kann ich leider keinen Rat geben, aber ich würde mich mit dem Vermieter einmal in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass es nicht dein Hund ist. Vielleicht erwischt du mal einen fremden Hund, nach möglichkeit versuche es mit dem Handy zu fotografieren. Ansonsten bleibt nur der Rechtsweg oder Auszug - leider-
rhynerberg
Moin!
Wenn das Halten von Hunden im Mietvertrag geregelt ist, dann gilt das. Dazu sind Verträge da!
Soll der Mietvertrag nun also geändert werden, muß auf die Kündigungsfrist und auf den -grund geachtet werden. Es müssen sich dann beide Parteien auf einen neuen Vertrag einigen.
Und ich würde in so einem Fall einer Vertragsänderung NICHT zustimmen.
Etwas anderes wäre, wenn Mitbewohner im Haus Hundehaarallergie hätte und der VM nun nachträglich aus gesundheitlichen Gründen, die nachgewiesen sein müssen, den Vertrag ändern wollte. Hier würde ich aber auch einer Vertragänderung nicht zustimmen.
(Helfen kann Ihnen der Mieterverein)
Gruß
MK
nur die ruhe…
…bis das oa oder der amts-vet einen hund rausholt, muss schon mehr passieren, ale ein köttel auf dem rasen.
selbst die untersagung der hundehaltung halte ich in einer solchen sitution für denkbar unmöglich. schlisslich müsste der vermieter zweifelsfrei beweisen, das die haufen des anstosses wirklich von den hunden seiner mietern kommen, und eben nicht von vorbeilaufenden hundehaltern.
natürlich hat der vermieter ein interesse daran, seine anlage sauber zu halten…sie als mieter ja auch. aber erst wenn er sicherstellen kann, das die tretminen von seinen mietern, bzw. von deren hunden kommen, kann er agieren, vorher lacht ihn jedes gericht aus.
daher: räumen sie brav alle köttel ihrer fellnase weg, teilen sie ihrem vermieter mit, das es sich um „hausfremde“ haufen handelt und ende der geschichte.
keinesfalls würde ich jetzt schon mit paragraphen und anwalt drohen…das endet nur in einer spirale, aus der man nur schwer wieder rauskommt.
köttelfreie grüsse,
nils höppner
hallo,
niemand kann , so meine ich , dir einen hund verbieten, es sei denn, es steht im Mietvertrag…von wem kommen den die mahnungen?
lisa
Tut mir leid habe ich leider nicht.
Gruß
Hey,
ich habe damit keine Erfahrung. Aber mein normal ausgebildeter Menschenverstand sagt mir, das ist eine lehre, gemeine Drohung.
- würde ich ab jetzt immer den Kot meines Hundes weg machen, egal wo (gemeint in deiner Siedlung)
- würde ich selber mit dem Ordnungsamt reden, vorausgesetzt in der Siedlung, in deiner Wohnung sind Hunde erlaubt.
Das Veterinäramt schreitet höchstens ein (soweit ich weiss), wenn Tiere vernachlässigt werden oder mishandelt und das ist bei dir sicherlich nicht der Fall
Also Kopf hoch und zum Angriff starten…
Liebe Grüße
Sasabi
meines Wissens kann man nachträglich kein Tierhaltungsverbot aussprechen, umsoweniger, wenn es eine öffentliche Anlage ist. Frag doch man bei Tasso nach. Gruß, muücke
Hallo,
wenn in eurem Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt ist, kann erst mal nichts passieren. Würde mich dann nicht ins Bockshorn jagen lassen, wenn ihr den Hundekot entsorgt, falls mal was passiert ist, gibt’s nichts zu meckern. Ihr müsstet erst mal auf frischer Tat ertappt werden, und selbst dann ist das eine andere Geschichte. Wichtig, ihr müsst in eurem Mietvertrag die Genehmigung zur Hundehaltung haben!
LG
Das ist zunächst einmal nichts anderes als eine leere Drohung bzw. „eine Wink mit dem Zaunfahl“. die Gesellschaft versucht darüber die Hundehalter für deren, wie das Verhalten anderer zu sensibilisieren, damit von allen zur Vermeidung von Konsequenzen darauf hingewirkt wird, dass alle Hundehalter sich gegenseitig dazu anhalten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde so zu entsorgen wie sich dies auch unter zivilisierten Menschen mit Hunden gehört. Eine Vermieter kann allerdings aus wichtigem Grunde auch eine einmal ertekilt Hundehaltung widerrufen! Dazu braucht es keine gesetzliche Grundlage, sondern das können Sie so in Ihrem Mietvertrag, den sie selber unterschrieben haben, nachlesen. Also einfach etwas mehr Umsicht walten lassen und es geschieht dann rein garnichts!
Hallo tamarabraun.
ich bin kein Rechtsanwalt, daher ist mir nicht bekannt, ob hier eine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Tierhaltung besteht. Allerdings müsste, meiner Meinung nach, der Vermieter nachweisen, dass die Mieter bzw. deren Hunde für die Kothaufen verantwortlich sind. Hier kann man nur abwarten. Sprich doch die anderen Halter an und frag sie, ob man im Fall eines Falles gemeinsam gegen den Vermieter einen Rechtsbeistand aufsuchen könnte. Wenn das Gelände offen zugänglich ist, alle Hunde aus den Einzugsbereich des Vermieters entfernt wären und trotzdem noch „Tretmienen“ auf den Gehwegen zu finden sind - will er dann bundesweit alle Hunde verbieten lassen? Das wird wohl eher nicht zu schaffen sein.
Gruß Memomaus