Muss ich meinen Krankenkassenbeitrag bei

… einem Krankenhausaufenthalt weiter zahlen?

Ich bekomme pro Tag 30,- Krankenhaustagesgeld. Allerdings muss ich wiederum pro Tag 10,- an das Krankenhaus zahlen. D.h. mir bleibt von den 900,- pro Monat nur 600,- übrig. Und davon soll ich dann Miete und Krankenkasse zahlen?

Guten Tag,
Krankenhaustagegeld ist keine solidarische Versicherung, sondern Sie bestimmen die
Leistung durch Ihre Einzahlung (leider wollen das manch Gesunde auch bei der Krankenversicherung haben). Ihre Erfahrung ist der Vorgeschmack auf PKV.
Gruß
J.P.Theurich

Hallo,

dazu kann ich jetzt nichts sagen. Die 10€ täglich sind leider zu zahlen, wobei es da eine Höchstgrenze gibt. Soviel ich weiß, sind das 28 Tage. Danach fällt keine weitere Zuzahlung mehr an. Es gibt auch die Möglichkeit, sich aufgrund der zuviel gezahlten Zuzahlungen (Krankenhaus, Medikamente, Praxisgebühr etc.) von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Mfg

Matthias

Sieht so aus, das ist aber mal eine Frage der persönlichen risikovorsorge, das Krankenhaus hat damit jedenfalls nix zu tun, da kann ich Dur leider nicht weiterhelfen.
… einem Krankenhausaufenthalt weiter zahlen?

Ich bekomme pro Tag 30,- Krankenhaustagesgeld. Allerdings muss
ich wiederum pro Tag 10,- an das Krankenhaus zahlen. D.h. mir
bleibt von den 900,- pro Monat nur 600,- übrig. Und davon soll
ich dann Miete und Krankenkasse zahlen?

ich glaube ich hab mich etwas falsch ausgedrückt.

mir geht es nicht ums krankenhausgeld sondern um meinen ganz normalen monatlichen Krankenkassenbeitrag (etwa 220,-).

wenn ich krank bin, setzt das dann aus oder muss ich das trotzdem zahlen. rein logisch wäre es ja, wenn die krankenkasse das bis zur genesung (und bis zum moment wo ich wieder geld verdiene) pausieren würde.

Hallo,LouisvilleSlugger,

ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, zahlt der AG in der Regel 6 Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Es besteht also kein Lohnausfall.
Bei Krankenhausaufenthalt- also Arbeitsunfähigkeit- erhalten Mitglieder der gesetzlichen KV zudem Krankengeld. Die 10 € Zuzahlung, die das Krankenhaus an die KK abführt, werden für maximal 28 Tage im Kanderjahr erhoben. Das hat nichts mit der privat abgeschlossenen Krankenhaustagegeldvers. zu tun. Da der AG oder die KK zahlen, würden also 600 € Gewinn übrig bleiben, weil ja die private Tagegeldvers. besteht.
Alles Gute- Schaddie

Die Antwort lautet ja. Das Tagegeld aus der Unfallversicherung oder einer privaten Krankenversicherung dient als Entschädigung für den Krankenhausaufenthalt und zur Bezahlung des Krankenhaustagegeldes. Es ist nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht. Dieses Geld kommt wiederum aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, als Krankengeld von der Krankenkasse oder aus der Sozialversicherung.

Beste Grüße,

Jens Lachmann

Hallo, LouisvilleSlugger,

also ich habe nachgesehen. Du wolltest wissen, ob Krankenkassenbeiträge bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden müssen.
Hier die Antwort: In der Krankenversicherung besteht während des Bezugs von Krankengeld beitragsfreiheit.
Alles klar?
Gruß Schaddie

Nun, das kann Dir wohl am besten Deine Krankenkasse beantworten. Das hat ja auch nichts mit dem Krankenhaus zu tun. Ich biete mich hier als Krankenhaus Spezialist an. Was sagt denn Deine Versicherung? Gesetzlich oder Privat? Hast Du dort mal nachgefragt?

Die Krankenhauszuzahlung ist unabhängig vom Einkommen. Aber: es gibt eine Befreiuungsmöglichkeit. Sprich mit deiner Kasse. Außerdem: bei einem Einkommen von nur 900 EUR solltest du Arbeitslosengeld-II beantragen.

Gruß, Christian

danke für die zahlreichen antworten.

also erstmal verdiene ich etwa 1200,- mtl.

den krankengeldtarif konnte ich nur so wählen. d.h. mehr als 30,- pro tag geht für mich nicht.

nun habe ich einen auszug des tarifs gefunden. und zwar handelt es sich um den Techniker Krankenkasse TK Tarif Klassik KG 22.

kann mir einer folgenden absatz „übersetzen“? :wink:

(3) Das Mitglied wählt die Höhe des Krankengeldes. Für die Dauer des Bezugs von Krankengeld ist das Mitglied beitragsfrei in der Krankenversicherung (§ 224 SGB V), wenn das gewählte Krankengeld der Höhe nach mindestens der Hälfte des Betrags entspricht, der unter Anwendung des § 47 SGB V als Brutto-Krankengeld zu zahlen wäre bzw. zu zahlen ist. Im Falle der
Versicherungspflicht in den anderen Zweigen der Sozialversicherung und zur Bundesagentur
für Arbeit behält die TK den vom Mitglied zu tragenden Beitragsanteil vom Krankengeld ein und
entrichtet diesen an den zuständigen Sozialversicherungsträger

achso und ich bin selbstständig. falls das wichtig ist. :wink:

Hallo,

für Ihre Anfrage bin ich leider kein Experte. Im Übrigen verstehe ich auch die Fragestellung gar nicht.

Frdl. Gruß

Goldig

dto.

Gruß, Christian

Sprich mit deiner Kasse.

Gruß, Christian

Natürlich dürfen Sie Ihren Krankenkassenbeitrag bei einem Krankenhausaufenthalt weiterzahlen.

Die 10 Euro Zuzahlung müssen sie für max. 28 Tage im Kalenderjahr zahlen (sprich also max. 280 Euro).

Arbeitsentgelt wird für bis zu 6 Wochen fortgezahlt.

Hallo,

grundsätzlich muss der Beitrag natürlich während dem Krankenhausaufenthalt weiterbezahlt werden. Allerdings sind die 10 Euro nur für die ersten 28 Tage zu zahlen, also maximal 280 Euro. Außerdem muss im Rahmen der Härtefallregelung pro Kalenderjahr maximal 1 % des Jahreseinkommens für Zuzahlungen gezahlt werden. Einfach mal die Krankenkasse fragen, ob es eine Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung gibt.

Grüße

Ralf

Eine Krankenhaustagegeldvers. ist eigentlich auch nicht da, um alle Kosten zu decken. Dafür gibt es ja die Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern etc. bzw. das ALG 1 oder 2 bei Arbeitslosen usw.

Gruß
Martin
http://www.der-banker.de/