Mein Mann schwenkte mir 2001 Zwei Grundstücke und 2Häuser in Ungarn jetzt möchte er sich Scheiden lassen und die hälfte zurück haben.Wie sieht es Rechtlich aus
Mit solchen Fragen würde ich umgehend zum Anwalt gehen.
Gruß S
Hier kann nur auf abstrakte Fälle eingegangen werden. Deshalb folgendes dazu:
Eine Rückgabe kann gefordert werden bei
- Vorbehalt der Rückforderung oder bei Rücktrittsvorbehalt
- grobem Undank („schwere Verfehlung“ gegen Schenker oder Angehörigen) § 530 BGB
- Verarmung des Schenkers § 528 BGB
- Willensmangel, Täuschung oder ähnlichem (welches ja bei allen Rechtsgeschäften gilt).
Ob es im Scheidungsrecht noch Grundlagen dafür gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo,
noch eine kleine Ergänzung: je nachdem WARUM die Objekte verschenkt wurden, kann geprüft werden, ob nicht auch ein „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ (§ 812 BG) in Betracht kommt.
Wurde höchstrichterlich bisher zwar nur bei Geschenken von Schwiegereltern ausgeurteilt, kann aber durchaus auch auf andere Fälle ausgedehnt werden.
Gruß
Ingrid
Es gibt die 10 Jahresfrißt. Nach 10 Jahre kann nicht mal das Arbeitsamt das geld zurückfordern.