… angeben, wenn ich Versorgungsbezüge erhalte?
Ich muss jedes Jahr eine Einkommenserklärung bei meiner KK abgeben. Bin ich da verpflichtet den Minijob anzugeben, der nicht regelmäßig 400€ einbringt, sondern je nach Stunden im jeweiligen Monat bezahlt wird. Muss ich den Minijob überhaupt bei der KK angeben? Mein Arbeitgeber meint, nein, weil er ja eh pauschal was für mich abführen muss. Wenn das stimmt, möchte ich natürlich auch nicht quasi „doppelt bezahlen“.
Nach dem Gesetz sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Einkommen anzugeben. Was Sie dann letztendlich machen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Bei einem pflichtversicherten Rentner wird das Einkommen aus einem Minijob aber nicht berücksichtigt. Bei freiwillig Versicherten werden Beiträge zur Pflegeversicherung berechnet. Genau aus dem Grund, den Ihr Arbeitgeber Ihnen schon genannt hat: Es werden bereits pauschale Beiträge zur krankenversicherung entrichtet.
Viele Grüße