Muss ich meinen Namen ändern?

Ich bin seit Juni 2016 geschieden und habe meinen Mädchennamen wieder angenommen. Jedoch meine Veröffentlichungen und mein Buch laufen unter dem Namen meines Exmannes. Jetzt verlangt mein geschiedener Mann von mir, meinen Namen auf Facebook und meiner Autorenseite zu ändern. Kann er das verlangen?

Überleg mal selbst.
Du wolltest nicht mehr den Ehenamen führen. Gut, das ist erlaubt.
Aber warum willst Du dann den Ehenamen für Facebook und so weiter behalten ?

Sei konsequent, es geht nur eins. Neuer (alter Name) oder Ehenamen beibehalten.

Ob der Ex-Mann das rechtlich verlangen oder durchsetzen kann ist eher nebensächlich.

:smile:

Es geht mir darum, dass man mich unter meinem alten Namen findet.

Hi,

auf Facebook kann man, soweit ich weiß, neben dem „angeheirateten“ Namen auch den Mädchennamen angeben. Auch Künstlernamen sind erlaubt. Du solltest dort also bei einer Änderung und entsprechenden Zusätzen auch mit deinem alten/neuen Namen gefunden werden.

Wenn du bei Publikationen unter deinem Ehenamen sehr bekannt bist, kannst du meiner Meinung nach diesen als „Künstlernamen“ weiter führen. Inwiefern du dies auch im Hinblick auf weitere Veröffentlichungen so beibehältst, musst du dir überlegen.

Und was spricht dagegen, auf deiner Autorenseite beide Namen aufzuführen?

Viele Grüße
Karin

Was für die Fragestellerin neben- oder hauptsächlich ist, kann sie selber ja wohl besser beurteilen als du.

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Hallo

Ich weiß vom Namensrecht nicht viel.

Aber jetzt mal als Beispiel:
Angenommen ich wäre unter dem Nachnamen ‚Müller‘ oder ‚Schmidt‘ berühmt, würde in Wirklichkeit aber nicht so heißen, könnten dann alle Leute, die wirklich so heißen, von mir verlangen, meinen Künstlernamen zu ändern?

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Und rechtlich wäre das wohl der gleiche Fall wie bei dir und dem Exmann. Man hat doch nicht das Monopol auf seinen Nachnamen.

Viele Grüße

Hast Du auch eine Antwort auf die Frage? Es geht hier um rechtliche Fragen und nicht um Deine Meinung.

Gruß T

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Hallo

du schreibst

meinst du damit unter dem ehemals gemeinsamen „Familiennamen“ oder unter dem „Namen“ deines Exmannes, also mit seinem Vor- und Familiennamen?

Das dürfte ein Unterschied sein

Gruß H.

Dein Ex kann wohl kaum verlangen, dass die bereits erschienene Veröffentlichungen zurückziehst und unter deinem Mädchennamen erneut veröffentlichst.

Das ist auch kein rechtlich abgesicherter Rat, sondern nur eine Stimme aus der Autoren-Praxis.

Und: Hexerl hat recht: Es war ja auch dein Name - wobei ich mal unterstelle, dass du das so gemeint hast und nicht wirklich unter dem Vor- und Zunamen deines Mannes veröffentlicht hast. Dann stellte sich nämlich eine ganz andere Frage, nämlich die nach den Verwertungs- oder sogar Urheberrechten.

Schöne Grüße
Ann da Cáva