…wenn meine Freundin 4-5mal die woche bei mir Übernachtet
Ich habe seit mitte 2011 eine eigenen Wohnung in der Stadt. Meine Freundin hält sich sehr oft bei mir auf, fast Tage 3-4 diee Woche, da sie von mir aus leichter zur Arbeit kommt. Sie steht aber weder im Mietvertrag noch bekomme ich Miete von ihr. Der Einfachheit halber habe ich ihr mal einen Zweitschlüssel für die Wohnung gegeben.
Muss ich meinen Vermieter hier irgendwie um Erlaubnis fragen? Gilt das was wir machen schon als Zusammenwohnen? Ab wann wohnt man eingentlich zusammen?
So lange die Freundin des Mieters eine eigene Wohnung hat und sich nicht durchgehend in der Wohnung des Mieters aufhält, wohnen beide nicht zusammen.
Dafür bedarf es folglich weder eine Erlaubnis vom Vermieter noch (wie oft gefragt) eine Beteiligung an den Nebenkosten, da sie ja dort nicht wohnt.
Als Richtwert für ein Wohnen wird oft 6 Wochen an einem Stück angegeben. Also bei 3-4 Tage in der Woche, sind diese nicht erreicht.
Bei Regelmäßigkeit im Sinne von: 5 Arbeitstage in der Wohnung des Mieters, Wochenende in der eigenen, könnte man annehmen, dass dies sozusagen eine „Montage-Wohnung“ ist. Solche Dinge beurteilt aber im Streit- und Einzelfall ein Gericht.
Also:
Antworten: Nein; Nein; siehe oben
Der Vermieter sollte darüber in Kenntnisnahme gesetzt werden und um Genehmigung gefragt werden.Über Täglichen Besuch darf ein Vermieter nichts sagen oder Ablehnen.Da die Freundin aber Übernächtigt und das ganze 4-5 mal die Woche kann man ja schon von Wohnen Reden.Das ist ja kein Besuch mehr.Die Nebenkosten sind wohl nur auf eine Person Umgelegt und es werden für 2 Personen Umlagen verbraucht (Wasser etc).Diesbezüglich könnte bei der Endjahres-Abrechnung eine hohe Nachzahlung Drohen.
Einfach den Vermieter kontaktieren und diesen Sachverhalt mit Ihm klären.Das ist für beide Parteien das Beste für den Hausfrieden und für ein Gutes und Langes zusammen Wohnen.
Hallo, guten Tag
Natürlich ist es besser wenn ihren Vermieter reinen Wein einschenken.
Es kann bei den Nebekosten etwas teurer weden Weil nun 2Personen Wohnen werden.
Mit freundlichen Gruß a.g.
In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass der regelmäßige Besuch des nichtehelichen Lebensgefährten zum normalen Mietgebrauch gehört und nicht der Zustimmung des Vermieters bedarf.
Wenn sich Ihre Freundin ständig und länger als 6 Monate bei Ihnen aufhält, dann sollte man den Vermieter informieren.