Muss ich meiner Vermieterin die Spüle ersetzen?

die vormieterin meiner alten wohnung hat mir vor dem auszug einige sachen verkauft. darin enthalten waren kühlschrank, spüle, küchenregal und noch einige andere sachen.allerdings erfolgte dies mündlich.
in meinem mietvertrag wurde nicht festgehalten, was der vermieterin gehört.
als ich nun ausgezogen bin, habe ich die spüle mitgenommen. nun hat sich herausgestellt, dass die spüle der vermieterin gehört.
wie bereits gesagt, steht davon nix im mietvertrag.
muss die spüle wie von der vermieterin verlangt ersetzen???

lg,

kili!

hoffe um baldige antworten

wer in der lage ist glaubhFT NACHZUWEISEN was ihm gehört, hat den anspruch darauf. wer etwas verkauft hat, was ihm nicht gehört, ist strafbar.

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danke für die schnelle antwort!!!
ja, die vermieterin kann wohl die belege und
kassenzettel nachweisen, die zeigen wann die spüle
gekauft und eingebaut wurde. nur bedeutet dies doch
nicht, dass ich davon ausgehen muss, dass die spüle der
vermieterin gehört,der kühlschrank bspw, den ich
mitgenommen habe, wiederum nicht. woher kann ich ahnen,
was ihr gehört und was nicht???
es ist auch nicht immer üblich, dass in den whgen eine
küche oder kochzeile zur verfügung gestellt ist. in
meiner neuen whg war gar nichts in der küche vorhanden.
also, nachweisen kann die vermieterin zwar dass sie die
spüle gekauft und hat einbauen lassen. mehr aber auch
nicht.
in dem mietvertrag hat sie dies ja nicht angegeben.
ich habe die spüle ja auch abgekauft, zwar nicht
schriftlich aber, mein vater war an dem tag dabei.

lg,
pureice

wer in der lage ist glaubhFT NACHZUWEISEN was ihm

gehört, hat

den anspruch darauf. wer etwas verkauft hat, was ihm

nicht

gehört, ist strafbar.

die vormieterin meiner alten wohnung hat mir vor dem

auszug

einige sachen verkauft. darin enthalten waren

kühlschrank,

spüle, küchenregal und noch einige andere

sachen.allerdings

erfolgte dies mündlich.
in meinem mietvertrag wurde nicht festgehalten, was

der

vermieterin gehört.
als ich nun ausgezogen bin, habe ich die spüle

mitgenommen.

nun hat sich herausgestellt, dass die spüle der

vermieterin

gehört.
wie bereits gesagt, steht davon nix im mietvertrag.
muss die spüle wie von der vermieterin verlangt

ersetzen???

lg,

kili!

hoffe um baldige antworten

Hallo, wenn die Spüle dem Vermieter gehört, müssen Sie sie natürlich ersetzen, was für eine Frage. Denn Rest müssen Sie mit demjenigen klären, der Ihnen Sachen verkauft, die ihm nicht gehören. PS. Übernehmen Sie nie eine Whg ohne ein detailiertes Übergabeprotokoll. Wenn anfangs alles geklärt ist, gibts später keine Probleme!

Gruß Fred

das ist einfach… Hi auch noch…

alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist ( Schraube mit Dübel in der Wand zählt auch… ist mit einer Immobilie fest verbunden und gehört dem Vermieter. Auch wenn es nicht im Vertrag war. den der alte Vertrag endet damit, das , wenn auch nur für den Bruchteil von wenigen Augenblicken die Sache wieder an den Vermieter übergeht, danach gleich wieder durch einen neuen Vertrag an dich. Ein Vermieter hätte dies explizit in einen Mietvertrag hineinbringen müssen das es ihm nicht gehört… was er ja in deinem fall nicht gemacht hat. somit gehört es ihm und er kan darüber verfügen… sorry… du mußt das edle Teil ersetzen…
Bei mietvertraägen heißt es so schön „Rückgabe der Selben Sache“ Selbe bedeutet genau das was du bekommen hast. Das gleiche ist was anderes z.B. 100,-€ bekommen in einem Schein aber 2 x 50er zurückgegeben. Andre Scheine andre Registriernummer…
Sorry das ich dir da nicht besser bescheid geben kann…
gruß Peter

Wenn die Vermieterin ihr Eigentum an der Spüle beweisen kann, dann müssen Sie ihr die Spüle überlassen. Gegen die Vornmieterin steht Ihnen ein Anspruch zu, den Sie selber beweisen müssen.