Muss ich mich an einen Putzplan für die Wohnung halten?

Hallo zusammen,
ich und meine Freundin haben auf Ende des Monats unsere Wohnung gekündigt und einen Putzplan erhalten.
Muss ich mich exakt an diesen Plan halten oder gibt es da einen gewissen Interpretationsraum was man unter „sauber“ versteht.
Es stehen Dinge drin wie „Die Lampen in der Abstellkammer sind abzumontieren und außen wie innen zu reinigen“.
Meiner Meinung nach ist das schon sehr pingelig…ich reinige den Auspuff meines Autos ja auch nicht innen.

Hier noch ein paar Fakten:

  • Der Putzplan hat nichts mit der Kehrwoche zu tun (auch wenn manche Dinge wie Treppenhaus etc. im Putzplan ebenfalls enthalten sind)
  • Der Putzplan ist nicht Teil des Mietvertrages und auch nicht separat unterzeichnet worden
  • Im Mietvertrag steht lediglich „Hygienisch rein hinterlassen“

Liebe grüße und vielen dank

Ist das ernst gemeint?

Den Putzplan kannst du komplett ignorieren. Ich hätte ihn gerne mal komplett gesehen, vermutlich steht da auch anderes, kurioses Zeugs drin.

Da „hygienisch rein“ interpretierbar ist und diese Klausel wohl vom Vermieter eingesetzt wurde, ist sie zu deinen Gunsten auszulegen.
„Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.“
Mietverträge gelten als AGB, wenn ein Vermieter den Vertragstext mehrfach verwendet oder verwenden will.

ICH interpretiere als hygienisch rein:
A) Keimfreiheit.
https://emtconsult.de/lexikon/hygienisch-rein („intensiven Reinigung unterzogen worden sind, die mögliche Krankheitserreger wie Viren und Bakterien beseitigt hat“)

oder aber
B) Hinreichend sauber, dass für Menschen mit normalem Immunsystem und bei normaler Nutzung keine Gefahr besteht. (Das Ablecken von Lampenschirmen sowie die Durchführung von Herztransplatationen auf dem Küchentisch gehören NICHT dazu)

Der Vermieter scheint extrem pingelig zu sein, evtl. aus der Generation der „Sagrotan-Kinder“.
Ich würde daher zur Vermeidung von Ärger die Wohnung durchaus etwas gründlicher putzen. Insbesondere dort, wo man leicht guten Eindruck schaffen kann. Die Armaturen kann man schnell polieren, hochglänzende Fenster und Spiegel sind auch leicht gemacht.
Vor der Übergabe vielleicht ein wenig chlorhaltigen Reiniger ins WC kippen und in der Küche ein bisschen alkoholisches Desinfektionsspray in homöopathischer Dosierung verteilen, dann fühlt sich der Vermieter vielleicht so gut, dass das Übergabeprotokoll ohne Probleme unterschrieben wird.

und zeigst mit diesem Vergleich, dass Du von der normalen Reinigung im Haushalt offenbar nicht sehr beleckt bist, so dass man es dem Vermieter kaum verargen kann, wenn er Dich da ein wenig am Händchen nimmt.

Wenn es sich bei den Leuchten in der Abstellkammer um Klassiker dieses Typs handelt:

http://www.lux-est.com/images/product_images/popup_images/BERLIN-L-30°-OPAL-Bauhaus-Lampe-AP-Opal-Glas-Porzellan--87_3.jpg

dann dreh doch schlicht mal eine raus (linksrum drehen, sonst geht sie kaputt!) und schau nach, was sich da im Lauf der Zeit alles im Inneren gesammelt hat.

Schöne Grüße

MM

Natürlich sollte man z.B. Lampen einmal im Jahr auch von innen reinigen. Oder beim Aus- und Einzug. Der Vermieter wünscht es zum Auszug, da er dann direkt neue Interessenten durchschleusen kann.

Alles was über Besenrein und abgewischt hinausgeht ist aber rein freiwillig von Dir.

Der Wunschzettel, den Dein Vermieter nach der Kündigung aus dem Hut gezaubert hat, enthält Wünsche, keine Vorschriften.

Ich auch, bitte Einstellen. Sollte dieser mit den Auszug zusammenhängen, so ist das mehr als übertreiben, denn einen Wohnung muss Besenrein übergeben werden.

Hallo,
die Wuensche des Vermieters koennten schnell in eine Reinigung durch Fremdperson muenden, deren Kosten von der Kaution abgehen. Selbstverstaendlich kann man dann wieder monatelang diskutieren oder einen Rechtsberater bei seinem Lebensunterhalt unterstuetzen. Fragt sich heute, was einfacher und schneller ist, putzen oder diskutieren.

Kann den Plan die Tage einstellen.

Mir geht es natürlich nicht darum überhaupt nicht zu putzen, auch gerne gründlich.
Meiner Meinung nach gehört es sich einfach eine Wohnung ordentlich zu hinterlassen aber manche Dinge sind wirklich etwas extrem.

Wir haben in der Wohnung keine sechs Monate gewohnt und bevor wir kamen wurde die Wohnung nach einem ähnlichen Plan ( von der Vormieterin) gereinigt.

Die Frage die sich mir in dem Zusammenhang stellt ist, ob meine Vermieter rechtlich etwas gegen mich Unternehmen können wenn ich nach ihrer Meinung nicht richtig geputzt habe.

Beispiel Lampen: Angenommen ich reinige diese außen und, damit sie zufrieden ist und ich meine Ruhe habe, auch innen.
Bei der Übergabe der Wohnung schaut sie sich das an und findet irgendetwas dass ihr nicht gefällt.
Darf sie alleine deshalb eine Firma kommen lassen um das „richtig“ machen zu lassen?
Mal rein theoretisch?

Hallo,

vorbeugend sollte man sich so weit wie zumutbar an den Plan halten.
Sollte die Person etwas bemängeln, dann kann sie natürlich diesen Mangel im Protokoll festhalten.
Deswegen sollte man vorher den Zustand gut dokumentieren.
Strittige Punkte unbedingt als solche kennzeichnen und dann erst unterschreiben.

Wenn dann Reinigungsprofis anrücken und sauber machen, dürfte die Kaution wohl einbehalten werden (bzw. Teile davon).
Dann wird man sich wohl streiten müssen, was auch dann, wenn man Recht hat UND Recht bekommt nervig ist und eine Menge Geld für einige Zeit blockiert.

Lieber 5h in die Reinigung investieren als in Anwaltsgespräche und Gerichtstermine.

Den Tip mit dem Duft von Hygienereinigern (Chlor und Alkohol) habe ich ernst gemeint.
Wenn die Wohnung wie frisch desinfiziert riecht und oberflächlich sehr sauber ist, dann wird wohl alles gut werden.