Muss ich mich für Hartz 4 melden?

Hallo zusammen!

Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld 1, welches aber zum Ende des Monats ausläuft. Ich müsste nun eigentlich den Antrag auf Hartz 4 stellen. Dieses möchte ich aber nicht. Mein Freund, der sehr-gut-Verdiener ist (wohnt weiter weg von mir) möchte mir vorrübergehend meinen Lebensunterhalt zahlen, so dass ich die Möglichkeit hätte mir selber was zu suchen, ohne das mir ständig jemand am Po hängt.
Nun zur eigentlichen Frage:
Muss ich mich beim Arbeitsamt oder woanders melden oder kann ich mein Arbeislosengeld so ablaufen lassen?

Wie sieht das dann mit Kranken/Pflegeversicherung und der Rentenversicherung aus?
Wie teuer würde mich das kommen, wenn ich mich da freiwillig versichere? Und geht das überhaupt? Wenn, wonach würde das bemessen werden?

Ich danke schon mal für die Antworten,
LG Janinet79

Hallo, niemand wird gezwungen, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Einfach nach ALG I auslaufen lassen wäre möglich.

In der Kranken- und Pflegeversicherung kann, nein: muss man sich freiwillig weiterversichern. Am einfachsten bei der bisherigen Krankenkasse. Das sollte zum freiwilligen Mindestbeitrag möglich sein, so. ca. 130 EUR Kranken + 20 EUR Pflegeversicherung.

In der Rentenversicherung kann man auch freiwillige Beiträge in beliebiger Höhe zahlen. Das macht aber in der Regel wenig Sinn.

Gruss

w.will

Hallo,

bei der Krankenversicherung kannst bzw musst du dich sogar weiter versichern, die veranschlagen ein Mindesteinkommen von um die 800 Euro wenn man kein oder ein Einkommen hat was darunter liegt. Davon musst du dann prozentual den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen wenn du keine Leistungen beziehst, dass sind so zw 150 und 160 Euro zusammen im Monat. Dass du dich beim Amt abmelden musst glaub ich nicht, wenn du kein Geld mehr von denen willst bist du ihnen ja auch keine Rechenschaft mehr schuldig, aber frag doch einfach mal deinen Sachbearbeiter. Zwingen Hartz4 zu beziehen werden sie dich bestimmt nicht!!! Bei der Rentenversicherung kann man theoretisch glaub ich freiwillig einzahlen, wie hoch das sein muss oder darf weiss ich nicht, da musst du bei der Hotline der dt. Rentenversicherung Bund anrufen.

nach meiner Kenntnis musst du dich beim Arbeitsamt melden-schon allein wegen der Krankenversicherung
MfG
Waldemar

Du musst Dich nicht bei der Arge melden, wenn Du kein ALG II haben willst. Aus versicherungstechnischen Gründen wäre das allerdings angenehmer, weil die dann auch die Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung übernimmt. Ansonsten müsstest Du Dich freiwillig versichern. Die Beiträge berechnen sich nach der Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 851,67 €, was einen monatlichen Beitrag von 145,64 € bedeuten würde.

Wenn das mit ihren Freund heraus gekommen wäre hätten Sie oder so nichts mehr bekommen. Genauso zwingt Sie keiner Hartz 4 zu beantragen. Es liegt ihnen frei und brauchen nichts zu tun.

Krankenversichern müssen Sie sich dann Privat. Was das nun kostet richtet sich ganz nach der Krankenversicherung. Billig ist eine Private Krankenversicherung aber nicht. EIGENTLICH wären Sie mit ihren Freund versichert. Das geht aber nur bei einer Lebenspartnerschaft oder Ehe. Da geht der Krankenschutz ihres Freundes auf Sie über.

GEZ müssten Sie wieder selbst bezahlen, sofern Sie sie zahlen. Wie das mit den Steuern (Lohnsteuerkarte, …) aussieht weiß ich nicht so recht wie, wo, ob, man das irgendwo melden muss.

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit der Krankenversicherung und Pflegeversicherung dachte ich mir dasselbe. Noch ein kleiner Gedanke zur Rentenversicherung: Geht mein Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung nicht verloren, wenn ich nicht weiterhin in diese einzahle? Ich habe zusätzlich noch eine private RV in welche ich monatlich 50 € einzahle, wäre es sinnvoller diese vielleicht noch zu erhöhen, bzw eine weitere abzuschließen?
Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich noch einmal weiterhelfen.
Nochmals Danke und einen schönen Tag

Hallo Janinet79,

melden mußt du Dich bei Deiner Krankenkasse. Denn Du kannst Dich dann nur freiwillig versichern.
Rentenversichert bist Du für die Zeit nicht.

Dein Freund sollte Dir maximal 800 Euro Unterstützung zur Verfügung stellen. Dann bezahlst Du den Mindestbeitrag der liegt bei ca. 180 Euro im Monat. ( Ausser Du hast noch andere Einnahmen, es zählt da alles mit rein wie 400Euro-Job oder Zinseinnahmen, Mieteinnahmen und jeglich Unterhaltsleistungen die Dein Freund Dir z.B. zahlt)

Alles Gute

Hallo,
bezogen auf Krankenversicherung: sofenr Du keine nennenswerten Einkünfte hast, bezahlst Du den Mindestbeitrag. Dieser liegt zzt. bei 144,00 Euro mtl…
Gruß
Olaf

Hallo zusammen!

Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld 1, welches aber zum Ende
des Monats ausläuft. Ich müsste nun eigentlich den Antrag auf
Hartz 4 stellen. Dieses möchte ich aber nicht. Mein Freund,
der sehr-gut-Verdiener ist (wohnt weiter weg von mir) möchte
mir vorrübergehend meinen Lebensunterhalt zahlen, so dass ich
die Möglichkeit hätte mir selber was zu suchen, ohne das mir
ständig jemand am Po hängt.
Nun zur eigentlichen Frage:
Muss ich mich beim Arbeitsamt oder woanders melden oder kann
ich mein Arbeislosengeld so ablaufen lassen?

Wie sieht das dann mit Kranken/Pflegeversicherung und der
Rentenversicherung aus?
Wie teuer würde mich das kommen, wenn ich mich da freiwillig
versichere? Und geht das überhaupt? Wenn, wonach würde das
bemessen werden?

Ich danke schon mal für die Antworten,
LG Janinet79

Solange Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, läuft das ALG weiter. Danach werden Sie bei der Krankenkasse abgemeldet. Sie können sich dann grundsätzlich weiterversichern (wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind). Die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Also in Ihrem Fall die finanziellen Zuwendungen die Sie von Ihrem Lebensgefährten bekommen. Davon 15,5 % zur Krankenversicherung und 2,2 % zur Pflegeversicherung (ohne Kinder und wenn Sie über 23 Jahre alt sind).
Zur Rentenversicherung können Sie freiwillige Beiträge zahlen. Die Höhe müssten Sie bei der Rentenversicherung erfragen.

Gruß
Yvonne

Hallo Janinet79,

der Mindestbeitrag für die gsetzliche Krankenversicherung liegt bei ca. 150,00 EUR und ist abhängig vom Einkommen. Bei keinem Einkommen zahlt man eben den Mindestbeitrag.

Nach 12 monatiger Arbeitslosigkeit läuft der Anspruch üblicherweise aus. Das ist so im Gesetz geregelt. Ob eine Anmeldung zu Hartz IV automatisch erfolgt, oder ob dies explizit beantragt werden entzieht sich meiner Kenntnis - ich gehe aber davon aus, dass der Anspruch explizit geltend gemacht werden muss.

Viel Erfolg!

Grüße
Steffen

Hallo nochmal. Mein Gebiet ist die Krankenversicherung, zur Rentenversicherung möchte ich mich eher zurückhalten. Da würde ich die Rentenversicherung direkt fragen. Die beraten in der Regel gut und kompetent.
Ich denke, wie sinnvoll freiwillige Zahlungen sind, das hängt von vielen Faktoren ab, z.B. ob die Wartezeiten schon erfüllt sind etc. Ansprüche auf Altersrente gehen nicht verloren, Ansprüche auf Invalidenrenten schon. Auf jeden Fall sind Pflichtbeiträge „wertvoller“.

Eine neue private Rentenversicherung macht nur Sinn, wenn sie dauerhaft bis ins Alter bedient werden soll und kann. Zur Überbrückung von Lücken in der gesetzlichen also gar nicht geeignet. (Bei einer privaten Versicherung entstehen am Anfang erstmal Kosten, die abgezahlt werden müssen, bevor sich die Sache lohnt.)

Gruss

w.will

Hallo,
wenn das ALG I abläuft, müssen Sie nicht Hartz IV beantragen - (nur wenn Bedürftigkeit besteht…)
Wichtig ist aber der Versicherungsschutz, solang keine Anspruch auf die beitragsfreie Familienverischerung (als Kind die Beiträge liegen bei Kranken incl. Pflegeversicherung bei ab 140 Euro (dieser Mindesbeitrag gilt nur bei „Einkünften“ unter ca. 800 Euro/Monat). Bei der Rentenversicherung kann man auch eine freiwillige Weiterversicherung abschließen, falls die Zeitlücke größer ist, auf alle Fälle zu empfehlen… Beitrag ?
Viele Grüße
Christian

hallo,
sie sollten sich zumindest weiterhin arbeitssuchend melden.
krankenversichert sind sie nach ablauf des arbeitslosengeldes nicht mehr, auch nicht rentenversichert.
in der kranken- und pflegeversicherung können sie sich freiwillig versichern…ksotet ca. insgesamt 200,- eur im monat. inder rentenversicherung geht dieses nicht.

gruß,
nils

Hallo,
um unnötige unbeantwortete Nachfragen zu vermeiden, solltest Du dich auf jeden Fall ordnungsgemäß abmelden.
Die gesetzliche Krankenversicherung lässt sich unter der Bezeichnung „stellenlos“ fortsetzen. Ohne Nachweis das man als Stellensuchender gemeldet ist, ist diese Versicherungsbasis jedoch sehr teuer und wenig empfehlenswert.
Ich würde daher allein schon wegen des Krankenversicherungschutzes die Anmeldung für Hartz IV durchzuziehen. Mit der Sicherheit Deines Freundes kannst Du ja ruhig riskieren, auch mal nicht auf Anfragen vom „Amt“ reagiert zu haben. Du riskierst nur den Leistungsanspruch, auf den du sowieso verzichten willst.
Ansonsten frage mal bei deiner Krankenkasse, ganz offen, genauso wie hier, nach den Möglichkeiten. Da es ja kein Amt ist und auch keine private Versicherung ist die Information von dort völlig unverbindlich und du kannst Dir anschließend noch in Ruhe Gedanken um die Entscheidung machen.
Gruß
Karsten

Hallo Janinet79,

leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich im privaten Versicherungsbereich tätig war (Grundlage: Versicherungsvertragsgesetz) und keine Sozialversicherungsfachangestellte (Grundlage: Sozialgesetzbuch).

Sorry, :frowning:

Gruß
Jeanny P.