… lassen um meine Marke via DPMA anmelden und somit schützen zu können?
Hallo und nein,
eine Marke kann auch für / auf eine Privatperson eingetragen werden.
Mit ma®kensta®ken Grüßen
Stefan Geisler
(MarkenCoach)
… lassen um meine Marke via DPMA anmelden und somit schützen
zu können?
Vielen Dank schonmal dafür:smile:
Bitte erkläre mir noch, was ich beachten muss? sprich was muss ich angeben/ausfüllen beim Antrag ans DPMA? Also wenn ich den Namen als Privatperson schützen lassen will?!
Und was ist besser?
Hab mich nämlich bissl erkundigt bzgl. Eintrag ins Handelsregister (via Notar) da würde ich (hoffentlich) unter 200€ bleiben.
Die Frage stellt sich mir : ob es nötig ist? Oder ob so nicht besser?
Kenn mich nicht aus. Wäre für Hilfe weiterhin sehr dankbar. Lg
Hallo und danke
für die Rückmeldung.
Eine Ausfüllanleitung kann ich nicht geben. Das reicht icht aus, da Sie auch die Waren- und Dienstleistungs-klassen festlegen müssen. Zudem wäre das Rechtsbe-ratung und ich bin kein Rechtsanwalt sondern nur Unternehmens- und Markenberater.
Nochmals:
Eine Eintragung ins Handelsregister als Unternehmen ist nicht notwendig. Dadurch entstehen weitere Kosten wie IHK-Beitrag (ca. 100,00 €), steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Abgabe von Umsatzsteuererklärungen usw. Die 200,00 € sind insgesamt viel zu krzsichtig und niedrig angesetzt.
Mit markenstarken Grüßen
Stefan Geisler
(MarkenCoach)
HI vielen herzlichen Dank für die Antwort. Ich bin hier relativ neu und kenne mich in diesen Foren wenig aus, bin aber umso mehr über die Hilfe hier fasziniert und echt dankbar.
Also, ich stehe kurz davor meinen ***Namen*** schützen zu lassen. Dies möchte ich gerne als Priavatperson tun und bin jetzt davon weg, mich ins HR eintragen zu lassen.
Soweit bin ich also schon.
Die Frage die sich mir jetzt stellt ist noch:
Muss ich bzw. kann ich die MARKE rein von den WORTBUCHSTABEN schützen lassen? bzw. reicht das erstmal.
Bin nämlich gerade daran, dass Bildloge erstellen zu lassen.
Oder mache ich es am besten so, dass ich den Namen an sich und dann inklusive der einen variante des LABELS (inkl. Bildlogo) für den Wiedererkennungswert einschicke und DIESES schützen lasse.
Will da nix verkehrt machen?
Wäre für Rat/Hilfe sehr dankbar. LG
Hallo zurück und
vielen Dank für die Anfrage. Grundsätzlich ist Beides möglich:
Bei Buchstabenkreationen handelt es sich um eine Wortmarke, bei einen Logo/Bild mit Wortzusätzen um eine Wort-/Bildmarke.
Welche Markenart sie wählen hängt zuerst davon ab, ob das Wort / die Wortkreation schützbar ist. Dazu befragen Sie einen Markenanwalt. Allgemeine Begriffe können freihaltungsbedürftig sein und sind nicht schützbar.
Mitentscheidend für die Wahl der Markenart ist auch, wie Sie Ihr Marketeting / Ihre Werbung / Ihre Markenstrategie aufbauen.
Mit markenstarken Grüßen
Stefan Geisler
(MarkenCoach)
Gute Frage. DPMA steht bereits für das Deutsche Patent und Markenamt. Also kann man diese Abkürzung bestimmt gar nicht mehr schützen.
Grundsätzlich erlaubt die Eintragung eines Namens in HR einen gewissen Schutz, aber man muss schon der erste sein mit dem Namen.