hallo
ich bin azubi als krankenschwester und möchte ein gewerbe
anmelden mit meinem freund als geschäftsführer auf teilzeit nun ist meine frage muss ich mich jetzt selbst krankenversichern oder reicht das über meine ausbildung versichert zu sein ???
hoffe es kann mir jemand weiterhelfen
es wird geprüft werden welcher status überwiegt. du kannst ja auch nebenberuflich selbstständig sein. wenn du aber das gewerbe anmeldest und deinen freund anstellst dann hast du eine arbeitgeberfunktion und bist somit hauptberuflich selbstständig. du würdest also freiwillig versichert werden und selber beiträge zahlen müssen
Für alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt werden.
MfG
Leo
Alle Einnahmen bis Beitragsbemessungsgrenze sind
beitragspflichtig.
und wie hoch wäre diese ??? es soll eigentlich so laufen das mein freund das geschäft führt und ich mich um meine ausbildung kümmer er soll auf 100 euro angestellt werden damit er selbst auch krankenversichert bleibt
Du bist zwar über deine pflichtversicherte Tätigkeit krankenversichert. Spätestens aber wenn du eine Gewerbe anmeldest, musst du das deiner jetzigen KV mitteilen. Von dem Moment an, musst du für dein gesamtes Einkommen Beitrag zahlen. Für die Einnahmen aus dem Gewerbe allerdings sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. (Bis zur Beitragsbemessungsgrenze) Als Gründer kannst du dich zwar bis zu 3 Jahre zum Mindestbeitrag versichern, musst aber jeweils am Ende des Jahres deinen ESt-Bescheid vorlegen und dann den zu wenig gezahlten Beitrag nachzahlen. Dabei ist dann schnell eine „neue Firma“ wieder pleite.
Für den Freund musst du natürlich ebenfalls zahlen.
Das weiß ich nicht. Wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an Ihre Krankenversicherung. Die müssten das genau wissen.
Mit freundlichen Grüssen
Weiss ich leider nicht.
Solange Dein Gewerbe in Teilzeit geschieht und keine wesentlichen Gewinne abwirft koennte es gehen … aber so im Detail … und ich bin mir auch nicht sicher.
Nö, so einfach ist das nicht.Ihr Freund müsste mindestens 401,00 Euro Gehalt bekommen um Krankenversichert sein zu können. Sie als „Arbeitgeber(in)“ zahlen von dem Krankenversicherungs- und Rentenbeitrag 50 %. Die beitragsbemessungsgrenze ist für 2012 auf Jährlich 50.850 € Euro festgelegt, soll heißen, bis zu diesen Einkommen sind Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, wer mehr als diese BBG verdient zahlt auch nur aus diesen 50.850 € den Beitrag . Trifft für Sie nicht zu, da Ihr freund momentan nicht so hoch verdient.Bei Ihnen als Unternehmerin kommt es darauf an, welche Tätigkeit mehr Zeit beansprucht, Ihre Ausbildung oder die Selbständigkeit. Auch Ihr Einkommen spielt eine Rolle bei der Krankenversicherung-Rentenversicherung. Es ist im Prinzip momentan nur heiße Luft, wir bräuchten Zahlen und Fakten. Wenn diese vorliegen, das Geschäftsmodell in warme tücher gewickelt ist, am besten dann mit der GKV (Gesetzliche krankenversicherung) sprechen.
und wie hoch wäre diese ??? es soll eigentlich so laufen das
mein freund das geschäft führt und ich mich um meine
ausbildung kümmer er soll auf 100 euro angestellt werden damit
er selbst auch krankenversichert bleibt
Hallo,
für den Bereich Kranken- und Pflegeversicherung bleibt es bei der Versicherung auf Basis der Ausbildung, wenn diese Tätigkeit überwiegt. Die selbständige Tätigkeit darf auf jeden Fall nicht mehr als 18 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. Ein Problem wird jedoch das Einkommen sein. Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit liegen sicher über der etwaigen Ausbildungsvergütung. Dann ist die selbständige Tätigkeit von höherer wirtschaftlicher Bedeutung, als die Ausbildung. Somit überwiegt die selbständige Tätigkeit.
Bei solchen Sachverhalten lässt sich wenig verheimlichen. Dann lieber sofort bei der Krankenkasse beraten lassen und mit völlig offenen Karten spielen. Dort lässt sich dann auch festlegen, welchen Umfang die Selbständigkeit haben darf, ohne dass sich die Mitgliedschaft ändert.
Gruß
Karsten
Kommt auf den Status an - die gesetzliche wird prüfen ob du als Selbstständiger oder Angestellter zählst- auf jedenfall wirst du auf beide Krankenversicherungsbeiträge in der GKV zahlen und Rentenversicherungsbeiträge. Du mußt sowieso deinen Arbeitgeber fragen ob das überhaupt geht - da es als Azubi normal nicht gestattet ist. Wichtig in jedenfall genau prüfen lassen da es sonst sehr teuer werden kann.
Hallo,
wenn man neben der Ausbildung eine eigene Firma hat und dieser mindestens ein Mitarbeiter angestellt ist, gilt man als hauptberuflich selbständig. Dann erhält man für die Kranken- und Pflegeversicherung keinen Beitragzuschuss des Arbeitgebers mehr. Es gilt der Mindestbeitrag von 332 Euro monatlich (wenn alle Bruttoeinnahmen zusammen unter 1969 Euro liegen). Warum gründet de Freund nicht die Firma?
Gruß
RHW
Hallo,
sobald man einen Angstellten hat, gilt man im Sozialversicherungsrecht als hauptberuflich selbstständig, d.h. Du musst Dich freiwillig oder privat versichern und der Arbeitgeber zahlt für Dein Ausbildungsverhältnis nur noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Ich würde das an Deiner Stelle nicht tun, da das sehr teuer werden kann.
Warum meldet nicht Dein Freund selbst das Gewerbe an und versichert sich selbst?
Viele Grüße - N.
Hallo,
wer möchte denn ein Gewerbe anmelden? Du oder Dein Freund. Um auf 400 EUR zu jobben bei Deinem Freund im Gewerbe, brauchst Du kein eigenes Gewerbe.
Solange Du 400 EUR verdienst und nicht mehr, bekommst Du das Geld Brutto für Netto und der Arbeitgeber führt pauschale Lohnnebenkosten ab.
Grüße
Nein, denn dein Haupterwerb ist deine Ausbildung.
Wenn du nur einen 400€ Job machst. Du musst allerdings bei einem Gewerbe eine Einkommensteuererklärung machen und dein einkommen versteuern.
Dann musst es versteuern und RV, KV und SV nachbezahlen.
Viel Glück.
Hallo,
Wenn Du Dich selbständig meldest neben der Ausbildung, gelten Einkommensgrenzen für die private Krankenversicherung. Sobald aber Mitarbeiter beschäftigt werden gilts Du als Selbständiger und bist nicht mehr Plichtversichert als Azubine.
Vorsicht ist geboten, weil der AG dann nicht mehr den Zuschuss zur KV gewähren muss.
Andererseits, warum macht sich Dein Freund nicht selber selbständig oder hat er bereist eine finasnzielle Bauchlandung hinter sich; dann würde ich sowie so die Finger davon lassen. Wer weiß wie lange das gut geht und wer dann die Beiträge zur Krankenversicherung zahlt.
(Habe bei meinen Kunden auch eine junge Dame in ähnlicher Situation, die laufend wg rückständiger Beiträge angemahnt wird bzw sich in eingeschränkter Leistungspflicht bewegt.
Gruß H