Muss ich mich selber krankenversichern?

ich bin bei meinem mann mit der familienversicherung krankenversichert. bis jetzt hatte ich monatlich eine unfallrente von der bg von 200 euro. jetzt würde ich gerne noch einen 400 euro job ausüben. daher meine frage: - jetzt übersteigt mein monatseinkommen ja die 400 euro muss ich mich dann wieder selber versichern oder kann ich bei meinem mann mitversichert bleiben? ich weiss nicht ob die bg rente angerechnet wird oder nicht.

keine ahnung, sorry

Hallo Daniela 217,

nachdem Sie bis jetzt Beitragsfrei in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mitversichert sind, müssten Sie sich bei einem zusätzlichen Job dann Freiwillig selbst versichern, und die Rente der BG wäre als Einnahme einzustufen. Da Sie dann sowieso bei der GKV den Mindestbeitrag zahlen müssten (Je nach GKV zwischen ca. 125-170 Euronen)würde die Rente den zu zahlenden Beitrag nicht erhöhen, aber mit kostenfreier Mitversicherung ist dann nichts mehr los. Sollten Sie sich entschliesen, doch noch einen Job anzunehmen, bitte rufen Sie einige GKV-Versicherungen anrufen, denn die Mindestbeiträge sind unterschiedlich.
Wenn Sie allerdings in dem neuen Job „Pflichtversichert“ sind also Einkommen über 400 Euro z.B: 410,00 Euro richtig angemeldet sind, wäre die BG-Rente nicht anzurechnen, und die Beiträge zur GKV wären dementsprechend günstiger.
Wenn ich Sie verwirrt habe, einfach nochmal Nachfragen.

Mit freundlichen Gruss
Leo

Hallo Daniela,
ich befürchte, dass du dich selbst versichern musst! § 10 des SGB V (siehe Internet) regelt die Familienversicherung bzw. die dazu gehörenden Einkommensgrundlagen. Von daher würde ich an deiner Stelle den Sachverhalt vorher mit der KK abklären, bei der du jetzt in der Familienhilfe versichert bist.

VG
ayro

Hallo daniela217,

nach deinen Angaben kannst Du weiterhin bei deinem Mann kostenfrei familienmitversichert bleiben.

Begründung:

bei der Familienversicherung gilt, dass das jeweilige Gesamteinkommen nicht über 400 € liegen darf.
Renten aus der Unfallversicherung zählen hierbei nicht zum Gesamteinkommen. Also wird bei Dir nur 400 € berücksichtigt.

Nachlesen kannst Du dies hier unter diesem Link:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/Rundsc…

Schau auf die Seite 43,dort der 2 Eintrag von oben.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hallo daniela217,

bei meiner vorigen Mail hat sich ein Fehler eingeschlichen, sorry.
Schau bei dem Link auf die Seite 44 (nicht S.43)

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

guten morgen,

danke erstmal für eure zahlreichen antworten. jetzt bin ich total verwirrt weil die meinungen so auseinander gehen :smile: ich werde mich wohl heute mal mit der krankenkasse von meinem man auseinandersetzten müssen.

Nein :smile:
da würde ich einfach meine Kasse ansprechen aber nach wie vor gilt das SGB V § 10 für die Familienversicherung.
Gruß

Guten Tag,

Hallo,

ich habe ein 400€ Job und beziehe eine Unfallrente von der BG von 241€ und bin bei meiner Frau Familienversichert.Heute bekomme ich ein Schreiben von der Krankenkasse,dass ich nicht mehr Familienv. wäre,da dieses Einkommen (381€) zusammen mit der Rente überschreitet.Ist das Korekt?

Hallo,

ich bin mir selbst gerade unsicher. ich denke aber, dass es mit dazu gerechnet wird und somit die familienversicherung nicht mehr möglich ist (frag vorher mal bei der krankenkasse nach).