Muss ich mich selbst Krankenversichern?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten, da ich auf fast allen Seiten unterschiedliche Infos zu dem Thema gefunden habe.
Ich bin studienplatzsuchend und arbeite selbstsändig/freiberuflich.
Darüber hinaus bekomme ich Kindergeld und bin über die Familienkasse bei meiner Mutter mitversichert.
Da ich zurzeit mehr als 400 eur im Monat verdiene, wollte ich fragen, ob es außer der Einkommensgrenze wegen des Kindergeldes(8004€), noch etwas gibt, was ich beachten muss.Und ob ich weiterhin bei meiner Mutter versichert bleiben kann?Oder muss ich mich selbst Krankenversichern?Kann ich über einen Job komplett krankenversichert sein?

Danke für eure hilfreichen Antworten:smile:

LG
Samira

Hallo Samira

ist Deine Mutter gesetzlich krankenversichert? Verdienst du regelmäßig mehr als 400 Euro?

Die 400 Euro-Grenze gilt nur bei einem 400 Euro Job! Bei Selbststäniger Tätigkeit ist die Grenze noch geringer um Familienversichert zubleiben, in der gesetzlichen Krankenkasse!

Grüße Katja

Bin leider seit einigen Jahren aus dem Geschäft (Rentner) und kann da keine guten Auskünfte mehr erteilen.
Sorry
Peter

Hallo,
das sind viele Fragen und auch viele Antworten auf einmal. Was sagt denn die Krankenkasse, bei der die Familienversicherung besteht? Das sollte die erste Anlaufstelle sein!
Ansonsten gilt für die kostenlose Familienversicherung zum Einen eine Altersgrenze. Nach meinem letzten Wissensstand ist mit 23 Jahren Schluß. Es sei denn man ist immatrikuliert und sozusagen ordentlich studierend (dann bis 25 Jahren). Die Studienplatzsuche spielt dort leider keine Rolle.
Bei der Einkommensgrenze sollte man vorsichtig sein. Lieber nicht bis auf den letzten Euro ausreizen, denn das war nicht Sinn der Einkommensgrenze.
Entweder man ist stellenlos, oder Student oder halt selbständig. Für alles auf einmal ist die kostenlose Familienversicherung nicht vorgesehen. Da fliegt man schneller raus, als man sich seine Tätigkeit zurecht geplant und passend gemacht hat.
Wenn dann ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung ist sicherste Basis für eine Krankenversicherung. Die jedoch auch in einem nachvollziehbarem Umfang, also mehr als geringfügig. Bei über 20 Stunden die Woche, dürfte es keine Probleme geben.
Ansonsten ist die derzeitge Situation für eine gesetzliche Krankenversicheurng sehr wackelig. Deshalb unbedingt in Kontakt mit der Krankenkasse bleiben, damit es keine unvorhergesehen Überraschungen gibt.
Gruß
Karsten

Hallo Samira,

ich habe schlechte Nachrichten. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen. Du musst dich ab dem Tag an dem bekannt ist das du mehr als ein siebtel der Bezugsgröße in der gesetzlichen Krankenvesicherung (das sind 365 Euro monatlich)verdienst (Brutto abzüglich der Kosten die du hast um dieses Brutto zu erzielen), musst du dich freiwillig selbst versichern. Diese Grenze gilt auch dann wenn du tatsächlich als Studentin eingeschrieben bist. Das Kindergeld wird bei der Familienversicherung nicht mit angerechnet. Es gilt aber auch nicht die 8004 Euro-Grenze, diese gilt alleine für die Berechnung ob du Kindergeld bekommst oder nicht. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Gruß
Yvonne

Ich bin studienplatzsuchend und arbeite
selbstsändig/freiberuflich.

Hallo,

für die kostenlose Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Einkommensgrenze von 365 Euro nmonatlich. Hierbei können aber von den Einnahmen Kosten abgezogen werden (Einzelheiten wie im Steuerrecht).

Einzelheiten: § 10 SGB V und § 16 SGB IV

Daneben gibt es einen Passus, dass hauptberuflich Selbständige nicht familienversichert werden können.
Bei der hauptberuflichkeit werden die wöchentliche Stundenzahl und die Haupteinnahmequelle geprüft.

Am besten schriftliche Entscheidung der Krankenkasse einholen.

Gruß
RHW

Hallo,

da gibt es zumindest auf Seiten der Krankenversicherung einiges zu beachten. Wende Dich daher bitte an Deine Krankenkasse. Wenn Du Dich selber versichern mußt, dann nehme eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag.

Hallo Samira,

Wenn Sie selbständig tätig sind und daraus Einkommen erzielen (über 365 € mtl.) können Sie nicht bei der Mutter familienversichert sein. Bei Aufgabe dieser Tätigkeit könnten Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Mutter familienversichert sein. Das Kindergeld wird nicht beim Gesamteinkommen angerechnet. Sollten Sie eine Beschäftigungsverhältnis beginnen, werden Sie pflichtversichert und bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl angemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

G. Neupert