Muss ich mich ummelden wenn ich nicht ständig in meinem Haus lebe?

Muss ich mich ummelden wenn ich nicht ständig in meinem Haus lebe?

Ich habe ein eigenes Haus und bin auch dort gemeldet. Nun wohne ich seit einiger Zeit bei einem Bekannten. Seine Wohnung befindet sich ca. 100 meter Luftliene von meinem Haus. Ich zahle nach wie vor Grundsteuer, Müllgeb. wasser usw. Nun kommt das Einwohnermeldeamt auf die Idee ich sollte mich ummelden. Ich wohne nicht stänig bei meinem Bekannten. Muß ich mich trotzdem ummelden. vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo,

wohnst du auch in deinem Haus? Falls nicht, dann solltest du die Ummeldung in Betracht ziehen. Egal ob Grundsteuer, Müll und sonstige Sachen dafür bezahlt werden, für´s Meldegesetz kommt es nur auf das „Wohnen“ an.

Lass dir von deinem Bekannten mal die Zeit bestätigen, in der du bisher bei ihm gewohnt hast und falls möglich auch eine Prognose wann und wie lange du noch bei ihm wohnst.
Damit gehst du zur Meldebehörde und lässt anhand der gesetzlichen Regelung prüfen, ob du für die Wohnung des Bekannten meldepflichtig bist. Es kann auch die Meldung mit Nebenwohnung in Betracht kommen.

Gruß von Tara

Viellen Dank für die Antwort.
ich wohne nur ab und an in meinem Haus. Dieses steht kurz vorm Verkauf.
Und was danach ist weis ich noch nicht.

Woher hat „das Einwohnermeldeamt“ das Wissen über den Aufenthalt bei dem Bekannten? Fakt ist, gemeldet werden muss die Adresse an dem Lebensmittelpunkt besteht. Besteht ein zweiter Aufenthaltsort so ist dieser als Nebenwohnsitz anzugeben.

genau!
Und wenn das eine Satdt oder Gemeinde ist die Zweitwohnsitzsteuer erhebt ist sie die Gelackmeierte! ramses90

solange Du Deinen Pflichten nachkommst (Schneeschieben im Winter, zeitnahe Annahme von Post, Zahlen der Steuern, rundfunkbeitrag, Müllgebühren ,…) kannst Du in der Wohnung gemeldet bleiben. Erst- und Zweitwohnsitz dürfte für die Gemeinde auch keine Rolle spielen (oder doch? Stadtgrenze?). Es würde für Dich allerdings billiger, die Wohnung abzumelden (dann entfallen meist auch Grundgebühren für Strom-, Wasser- etc.)

Interessant. Und wenn sie mal dort übernachtet, sitzt sie trocken im Dunkeln oder wie hat man sich das vorzustellen?

Seit wann interessiert es den Energieversorger, ob sie dort gemeldet ist? Oder das Wasserwerk?

Wenn man keinerlei Ahnung hat kann man auch einfach die Finger stillhalten.

Es ist durchaus üblich, dass Grundversorger die Grundgebühr erlassen, wenn niemand im Haus gemeldet ist, ohne gleich abzuklemmen. Für Besichtigungen, kleinere Arbeiten oder Heizung kommen keine nennenswerten Mengen Strom zusammen, und das ist ja anhand des Zählers auch plausibel darstellbar.

Wer mehrere Wohnsitze hat, muss diese melden, auch wenn es dann Steuern kostet! Es gibt empfindliche Strafen, wenn man die Meldepflicht nicht beachtet.

Das ist eine Situation, in die Du vermutlich selber Klarheit bringen solltest. Wenn das Haus kurz vor dem Verkauf steht, ist es natürlich schlau, eine andere Wohnbereich bereits zu haben. Ist der Verkauf denn sicher?
Dann hättest Du ja zumindest einen terminlichen Fixpunkt. Zu dem Du Dich eh ummelden müsstest. Wie sicher ist die Wohnmöglichkeitt bei dem Bekannten?
Hast Du das mit ihm vertraglich geregelt?
Was spricht dann gegen Ummelden, zumal die Gemeinde ja schon muksch geworden sein muss? Wegen dauerndem Aufenthalt.
Irgendwie scheint mir das wirkliche Problem nicht in der Wohnsitzgeschichte zu hocken.

Nennenswert oder nicht, wer trägt denn die Kosten? Der Grundversorger ist kein Samariter!

1 Like

Falsch! Es geht darum, ob jemand drin WOHNT! Und das ist hier der Fall, wenn Du mal die Frage liest!

Sicher ist der Verkauf leider noch nicht. Wenn ich mich jetzt ummelde, und nach dem Verkauf dann nochmal, das ist doch sehr umständlich.
Die Wohnmöglichkeit bei meinem Bekannten ist an und für sich sicher.

Natürlich komme ich meinen Pflichten als Hauseigentümer nach, das ganze Programm. Das Haus liegt ja gerade mal 100 meter entfernt.

Hallo,
welche Begründung hat denn das Einwohnermeldeamt dazu angegeben? Sinn des dt. Meldewesens ist im wesentlichen Sicherheit im Rechtsverkehr, also geht es da eher um so Sachen wie ladungsfähige Anschriften in Rechtsstreitigkeiten, das generelle Auffinden von Personen für Zwecke der öffentlichen Ordnung oder besondere, mit einer Person verbundene öffentlich-rechtliche Zusammenhänge, Erlaubnisse oder Verbote.

In neuerer Zeit ist noch das Kriterium der Belegung einer Wohnung (siehe Diskussionen um Schrottimmobilien und Überbelegung durch Migranten) hinzugekommen. Die von Dir beschriebenen Pflichten (aus Deiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer) haben damit nichts zu tun. Aber auch hier wird deutlich, dass im Schadenfall jemand Anspruch darauf haben, könnte Deine tatsächliche Adresse zu erfahren.

Gruß vom
Schnabel

Warum sollst du dich nach dem Verkauf nochmal ummelden, wenn du bei deinem Bekannten wohnen bleibst?
Und was ist denn daran SO umständlich, dass du ggf. 2x zum Einwohnermeldeamt gehen musst? So kompliziert ist eine Ummeldung nun auch wieder nicht, das habe ich sogar als Studienanfängerin ganz allein hinbekommen!

[…]

Irgendwas passt da nicht zusammen!

Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten, das hilft mir auf jeden Fall weiter.
Ich werde mich dann doch ummelden-
vielen Dank nochmal.