Muss ich mich Ummelden?

Hallo Leute,

ich wohne seit meiner Geburt offiziel bei meinen Eltern. Ich arbeite vollzeit.
Nun habe ich das erste mal eine eigene Übergangswohnung die auch tatsächlich auf meinen Namen läuft.
Nun ist die Frage ob ich mich für voraussichtlich 6-7Monate extra ummelden muss.

Meine Pakete und auch die meiste Post kommen ja auch so an.
Und KFZ-Steuer, Versicherungen etc. können ruhig über mein Elternhaus laufen. Das ist zwar ein anderer Landkreis, aber nur 15min entfernt.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hi,

Ja: https://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz#Ummeldung
Und der Paragraph dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

Gruß
Christa

Hi,
es kommt darauf an, was unter der Übergangswohnung verstanden wird.

Soll die Wohnung zusätzlich zur Elternwohnung bewohnt werden und ist der Aufenthalt in dieser Übergangswohnung nicht länger als 6 Monate (danach wohnt man wieder bei den Eltern), dann ist nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BMG keine Anmeldung notwendig.

Soll die Wohnung zusätzlich zur Elternwohnung bewohnt werden und ist der Aufenthalt in dieser Wohnung länger als 6 Monate, dann ist die Anmeldung notwendig ( § 17 BMG).

Zieht man aus der elterlichen Wohnung komplett in die Übergangswohnung und zusätzlich danach in eine andere Wohnung, dann sind sogar Anmeldungen nacheinander notwendig (§ 17 BMG).

Die Meldepflicht hat rein gar nichts zu tun mit Postzustellung von Paketen oder Post von Vertragspartnern. Die kann man sich ja weiterhin an die Adresse der Eltern schicken lassen, falls die Vertragspartner damit einverstanden sind.

Die Meldepflicht für eine Wohnung hat aber noch weitere Nachfolgen, die man bedenken muss:
die Fahrzeugzulassungsverordnung (wenn sich die Hauptwohnung ändert und ist das Fahrzeug auf einen selbst zugelassen, dann ist die Ummeldung des Fahrzeuges weiterhin Pflicht (nur das Kennzeichen kann nun in der Regel mitgenommen werden); Beitragsservice-(frühere GEZ); Abschluß von eigenen Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung; Steuererklärung beim Finanzamt der neuen Hauptwohnung etc.

Viel Gruß von Tara

sorry, bei diesem Punkt

Soll die Wohnung zusätzlich zur Elternwohnung bewohnt werden und ist der Aufenthalt in dieser Wohnung länger als 6 Monate, dann ist die Anmeldung notwendig ( § 17 BMG).

ist es nicht § 17 BMG sondern § 27 Abs. 2 Satz 2 BMG.

Viel Gruß von Tara

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Vielen dank für deine Antwort!

Hallo,
ummelden musst du dich wohl, aber das ist ja kein großer Aufwand. Einmal hin und vorher den Wisch ausfüllen, dann bist du ruckzuck raus.

LG

Ich habe mich nun Beim Einwohnermeldeamt erkundigt:

Man kann tatsächlich bis zu 6 Monate in einer Wohnung leben ohne sich anzumelden. Voraussetzung ist natürlich das man irgendwo gemeldet ist (In meinem Fall wohne ich auf dem Papier einfach weiter bei meinen Eltern).
Sollte ich doch länger als 6 Monate in dieser Wohnung leben kann ich mich jederzeit anmelden.

Danke euch allen!