Schönen guten Abend.
Ich weiß, dass diese Frage teilweise hier nicht hingehört. Aber evtl. kann mir ja trotzdem jemand Infos geben.
Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente.
Darf also im Rahmen des Hinzuverdienstes etwas dazuverdienen. Zeitgrenze und Höhe ist mir bekannt.
Frage:
Ich muß doch bestimmt dem Rententräger mitteilen (Fax), dass ich einen Minijob anfange.
Ich würde die Arbeitszeit,Dauer, den Stundenlohn, die Tätigkeit und den Arbeitgeber mitteilen.
Ist das ausreichende?
Und.
Da ich eine private BU-Versicherung habe, welche zahlt, muß ich diese ebenfalls informieren? Ich habe eine bei der WWK Versicherung.
Oder muß ich diese nur informieren, wenn ich zumindest wieder Teilzeit arbeite???
Vielen Dank!
susi