Muß ich Minijob der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung melden? Bin Erwerbsm.rentner

Schönen guten Abend.

Ich weiß, dass diese Frage teilweise hier nicht hingehört. Aber evtl. kann mir ja trotzdem jemand Infos geben.

Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente.
Darf also im Rahmen des Hinzuverdienstes etwas dazuverdienen. Zeitgrenze und Höhe ist mir bekannt.

Frage:
Ich muß doch bestimmt dem Rententräger mitteilen (Fax), dass ich einen Minijob anfange.
Ich würde die Arbeitszeit,Dauer,  den Stundenlohn, die Tätigkeit und den Arbeitgeber mitteilen.
Ist das ausreichende?

Und.
Da ich eine private BU-Versicherung habe, welche zahlt, muß ich diese ebenfalls informieren? Ich habe eine bei der WWK Versicherung.
Oder muß ich diese nur informieren, wenn ich zumindest wieder Teilzeit arbeite???

Vielen Dank!
susi

Bitte FAQ:1129 beachten
Hallo,

auch wenn Du die Frage doppelt stellst, wird sie nicht beantwortet werden,

da Du FAQ:1129 nicht beachtet hast.

Also noch einmal schreiben und bitte nicht ich schreiben,
sondern z.B. Frau Müller

Gruß Merger

Nein muss nicht gemeldet werden!! 
Zum Glück!

für weitere Vers Fragen stehe ich gerne mit meiner Agentur zur Verfügung unter www Versicherungen4u (.) de

Hallo,

hier die Info der Deutschen Rentenversicherung dazu:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Bezüglich einer privaten Versicherung musst Du die Versicherungsbedingungen lesen, da kann alles Mögliche möglich sein…

Gruß

Werbung/Spam
g

Nein muss nicht gemeldet werden!! …

Wie kommt man nur auf solch eine Antwort?

Und dies schreibt ein Versicherungsfachmann?

Sicher muss dies gemeldet werden.

Unter Umständen kann sogar die BU-Rente wegfallen.

Hallo,

die WWK Versicherung muss höchstwahrscheinlich auch informiert werden. Änderungen, die Ihre Arbeitskraft betreffen, sind der jeweiligen Leistungsabteilung auf sicher anzuzeigen.

In manchen Versicherungsbedingungen ist vereinbart, dass der Versicherte sich bei Aufnahme einer Tätigkeit selbst beim Versicherer melden muss, damit dann zeitnah geprüft werden kann, ob die Leistungsvoraussetzungen noch vorliegen. Tun Sie dies nicht, kann es bei späterer Feststellung des Wegfalls der Leistungsvoraussetzungen zu erheblichen Rückforderungen des Versicherers kommen.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

Ich weiß, dass diese Frage teilweise hier nicht hingehört.
Aber evtl. kann mir ja trotzdem jemand Infos geben.

Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente.
Darf also im Rahmen des Hinzuverdienstes etwas dazuverdienen. Zeitgrenze und Höhe ist mir bekannt.

Würde mich mal interessieren, wer/was es verbieten würde mehr zu verdienen. Wie heißt es doch dazu im Art. 12 GG: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Frage:
Ich muß doch bestimmt dem Rententräger mitteilen (Fax), dass ich einen Minijob anfange.

Also das wird dem bestimmt auch ohne diese Meldung bekannt, wenn der Arbeitgeber den Minijob ordnungsgemäß anmeldet? Wenn das freilich nicht passiert, kann es durchaus Probleme geben.

Ich würde die Arbeitszeit, Dauer, den Stundenlohn, die Tätigkeit und den Arbeitgeber mitteilen.
Ist das ausreichende?

Klar. Wenn die mehr wissen wollen, fragen die auch nochmal nach.

Und.
Da ich eine private BU-Versicherung habe, welche zahlt, muß ich diese ebenfalls informieren? Ich habe eine bei der WWK Versicherung.
Oder muß ich diese nur informieren, wenn ich zumindest wieder Teilzeit arbeite???

Ab wann gilt denn eine Beschäftigung als Teilzeit? Letztlich wird man dazu die Versicherungsbedingungen lesen müssen. Auch beim Versicherer wird man dazu eine Info bekommen.

Grüße