Mir wurde ohne jegliche Beweise ein Drogenschmuggel unterstellt und darf jetzt meinen Freund nur noch mit Trennscheibe besuchen
Servus,
wenn Du nicht sagst, was Sache ist, kann man auch nicht sagen, ob das in Ordnung geht oder nicht.
Schöne Grüße
MM
Hi MM
in ihrem anderen Beitrag steht, dass ihr Freund in der JVA einsitzt und Drogenkonsum bei ihm vermutet wird.
Die JVA scheint zu befürchten, dass sie ihm auch noch Geschenke mitbringen könnte, deswegen lässt sie ihren Besuch nur mit Trennscheibe zu
Gruß h
hi
nicht du wirst bestraft, sondern dein Freund und die restlichen Insassen geschützt.
Gruß H.
aber doch nicht nur weil irgendwelche Mitpatienten irgendwas behaupten… alle urinkontrollen waren bisher immer negativ
Nicht ganz JVA, sie sagte, er „befindet sich im Maßregel“.
Also entweder ein psychisch kranker Straftäter oder ein Drogen-/Alkoholsüchtiger Straftäter.
oder ein besonders gewalttätiger … der dann wieder in der JVA sitzen würde
aber du hast recht, es gibt mehrere Möglichkeiten des Maßregelvollzugs. Die Trennscheibe klang mir nach JVA aber sie sprach ja auch von „Patienten“ …
Vorallem aber solltest du Ruhe bewahren und das, was du da ‚Unterstellung‘ nennst, nicht zu ernst nehmen. Was genau meinst du denn damit? Wurde dir/ihm gegenüber in einem Gespräch der Verdacht geäußert oder läuft ein formales Verfahren gegen dich? Dazwischen liegt ein himmelweiter Unterschied!
Und hast du ihm was mitgebracht oder nicht? ‚Ohne Beweise‘ bedeutet meiner Lebenserfahrung nach ‚ohne das ich gemerkt habe, dass ich dabei erwicht worden bin‘. Ansonsten gibt es immer einen Ansprechpartner in der Einrichtung, der einem eine Maßnahme wie diese Trennscheibe erklären kann.
sei mir nicht Böse, aber ohne irgendwelche Hinweise dazu eine Aussage zu treffen ist schlicht weg unmöglich.
nehme ja mal stark an, dass der beschuldigte eine Rechtsbelehrung bekommen hat und auch auf die Anwaltliche Hilfe zurückgreift.
Hallo,
darf ich mal schreiben, was ich verstehe?
Dein Freund ist in einer Anstalt, eventuell JVA, eventuell etwas anderes.
Es gab Anschuldigungen, dass über ihn Drogen in die Anstalt gekommen sind.
Bei Blut- und Urinuntersuchungen war dein Freund immer clean.
Nun dürft ihr euch bei Besuchen nur noch durch eine Trennscheibe sehen.
Du empfindest das als Strafe und hast auch Angst, dass du belangt wirst.
Liege ich soweit richtig?
Wenn jemand Drogen in eine JVA o.ä.schmuggelt, heißt das ja nicht notwendigerweise, dass derjenige, der die Drogen auch nimmt. D.h. es könnte sein, dass in der JVA Drogen entdeckt wurden - bei deinem Freund oder bei anderen (im Test oder die Drogen selbst). Wenn diese anderen nun behaupten, dass dein Freund ihnen sie Drogen verkauft hat, dann muss die Anstaltsleitung erstmal versuchen, zu verhindern, dass mehr Drogen hereinkommen. Es werden sicher noch andere Maßnahmen ergriffen, um das zu verhindern.
Dann wird es eine Untersuchung geben. Und nur wenn dir bzw. deinem Freund nachgewiesen wird, dass er oder ihr beide euch etwas habt zu schulden kommen lassen, geht es weiter (bzw. Wenn die Beweise gegen euch sprechen). Das kann bis vor Gericht gehen (wo du aber einen Rechtsanwalt haben wirst).
Nur in der Zwischenzeit kann die JVA innerhalb gewisser Grenzen Maßnahmen ergreifen, um weitere Drogenschmuggelei zu unterbinden (was auch Unschuldige treffen kann) oder einen Insassen maßregeln. Besuch unter direkter Aufsicht oder ohne körperlichen Kontakt ist nicht gegen die Besucher gerichtet. Wenn jemand handfeste Beweise gegen dich hätte, würden alle Besuche kurzerhand verboten.
Grüße Siboniwe
Woher kommt denn überhaupt diese Information?