muß ich mit sanktionen rechnen wenn mein ehemann sich nicht ummeldet obwohl er bei mir ein gezogen i

Mein Mann und ich sind jetzt 3 Jahre verheiratet.Bis her haben wir trotzdem getrennt gewohnt.Er hat zum 31.7. sein WG Zimmer gekündigt un will nun zu mir un meinen beiden Kindern ziehn.Ich habe un der ARGE dies im Juni mitgeteilt,eine Änderungsmitteilung und die Kopie der Kündigungsbestädigung für sein WG Zimmer abgegeben.Nun haben wir am Montag durch zufall heraus gefunden,daß sein gerichtlich gestellter Betreuer gegen seinen Willen und ohne sein Wissen gestellt hat.Nun zieht er am 1.8. zu mir un den Kindern will sich aber erst um melden wenn wir in unsere neue wohnung umgezogen sind.Allerdins wissen wir noch nich wann wir umziehen werden da wir noch keine zusage für ne Wohnung haben.Nun hab ich Angst das mir Sanktionen wegen Meldepflichtverletzung drohen da er sich nich um melden will die ARGE aber weiß das er jetzt zu mir zieht.Ist meine Angst berechtigt?

Hallo!
Nein! Ihr habt dies seinerzeit gemeldet und die ARGE weiß, dass Ihr verheiratet seid und irgendwann zusammen ziehen werdet. Was der Betreuer beantragt hat, kann ich aus Ihrem Schreiben allerdings nicht erkennen.
Tschüß

Wenn ihr der ARGE die Veränderung mitgeteilt habt ist ja erst einmal alles in Ordnung. Bei Neuantrag will die ARGE natürlich den Personalausweis sehen. Was spricht denn dagegen, dass dein Mann sich ordnungsgemäß anmeldet? Wenn er Schulden hat, nützt ihm die Verheimlichung seiner Adresse auch nur kurzfristig.

Hallo Stella37,

eine konkrete Rechtsauskunft darf ich nicht geben, bitte frage dazu einen Anwalt.

Aber ganz grundsätzlich kann ich einiges mitteilen:

1.) Immer alles überall angeben, bei wichtigen Dingen auch schriftlich. Die ARGE sollte also schriftlich infiormiert werden, dass ihr ab 01.08. zusammen wohnt. Dann wird auch Euer Geld neu berechnet. Unterlasst Ihr diese Mitteilung, kann ggf. zuviel gezahltes Geld zurückgefordert werden.

2.) Man haftet immer nur für eigene Rechtsverstöße. Wenn irgendjemand eine Bank ausraubt, musst Du ja nicht dafür ins Gefängnis. Bei bestimmten Verbrechen muss man bei Kenntnis das mitteilen, ob das aber auch im Melderecht so ist, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht. Da kann Dir ein Anwalt mehr zu sagen.
FAZIT: Wenn sich Dein Mann nicht ummeldet, ist das seine Sache.

Soweit es an Dir liegt, insb. gegenüber der ARGE, sag alles so, wie es ist. Dann brauchst Du Dir meiner Meinung nach keine Sorgen machen.

MfG
Werner Pühringer

Hallo Stella.
Um Dir die Frage korrekt zu beantworten, müsstest Du bitte den Punkt:

„Nun haben wir am Montag durch zufall heraus gefunden,daß sein gerichtlich gestellter Betreuer gegen seinen Willen und ohne sein Wissen gestellt hat“

so ergänzen, das ich ihn verstehen kann. Welchen Antrag hat sein gesetzlicher Betreuer gestellt?

Grundsätzlich kann ich erstmal nur sagen, das Du Deiner Informationspflicht nachgekommen bist und keine Sanktionen befürchten musst.
Es wäre aber gut noch nähere Informationen zu bekommen.

Liebe Grüße, Volker

hi stella,

bitte verzeih die verspätung.
Du brauchstt dir keine gedanken wegen einer sanktion zu machen. Das eProblem ist sein Mietanteil, der ja ggf. Nur von der arge übernommen wird, wenn er dort gemeldet ist.