Hallo,
wenn ich nächstes Jahr in China bestellen werde, muss ich dann außer Zoll und Transportkosten noch etwas zahlen müssen?
Die Chinesen wollen nicht meine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben…wie paßt das alles zusammen? Muss ich dann in Deutschland noch MwSt. zahlen von dem Preis, der bei den Chinesen auf der Rechnung steht?
mfg, Dennis
Hallo Dennis
Ich meine das so:
Die De-UstId und die normale UstId sowieso nicht, wird nur innerhalb der EU akzeptiert.
Für den Import aus Ländern, welche nicht die De-Ust-Nr. akzeptieren, bzw. keine Länder der EU sind, ist Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Ich meine, ich müßte die abzuführende Einfuhrumsatzsteuer selbst ausrechnen, im Formular eintragen und abführen, habe aber selbst noch nicht damit zu tun gehabt.
Dann wäre noch zu prüfen, ob „Zoll“ nicht möglicherweise dasselbe wie „Einfuhrumsatzsteuer“ ist.
Immerhin zahlt man „Zoll“ als Grenzgänger und hat nachher nichts mehr mit Steuern zu tun.
Handelt es sich um gewerbliches Einkaufen, frage doch einfach mal beim Finanzamt nach.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die UST-ID-Nr ist lediglich für Handel innerhalb der EU von Belang. Kurz gefasst, ausländischen EU-Abnehmern mit ID-Nr kannst du ohne Berechnung der USt Ware liefern. Prinzipiell praktisch, zieht aber auch wieder quartalsweise Papierkrieg nach sich.
Wenn du von außerhalb der EU Ware einführst, ist das eben Import, egal ob von Norwegen oder China. Du zahlst bei der Einfuhr EUSt (Einfuhrumsatzsteuer), die du dir dann über Vorsteuerabzug wieder zurückholen kannst. Fällt also de fakto nicht ins Gewicht, du verleihst das Geld nur kurzfristig an den Staat.
Sämtliche Abgaben, inkl. Zoll und EUSt, verauslagt dir der Spediteur, die er sich dann in einem Aufwasch mit der Frachtrechnung von dir zurückholt. Dadurch können die Spediteursrechnung also erstmal ziemlich hoch ausfallen.
Zum Glück gibt es dann noch die nette Kombination von Aufschubnehmerausweis und der zuvor genannten BIN-Nummer. Damit wird die EUSt elektronisch verrechnet, der Spediteur muss sie nicht verauslagen, sondern die Bundeskasse bucht dir den Betrag ca. 1 Monat später vom Konto ab. Und dann holst du es dir wieder über die Vorsteuer zurück.
Zollgebühren und Einfuhrzölle selber laufen weiterhin über den Spediteur. Kann man zwar theoretisch auch aufschieben lassen, aber das lohnt sich nicht, weil man dann voher eine Sicherheitsleistung hinterlegen muss. Ist also ein Kuhhandel.
wenn ich nächstes Jahr in China bestellen werde, muss ich dann
außer Zoll und Transportkosten noch etwas zahlen müssen?
Die Chinesen wollen nicht meine
Umsatzsteueridentifikationsnummer haben…wie paßt das alles
zusammen? Muss ich dann in Deutschland noch MwSt. zahlen von
dem Preis, der bei den Chinesen auf der Rechnung steht?
Dann wäre noch zu prüfen, ob „Zoll“ nicht möglicherweise
dasselbe wie „Einfuhrumsatzsteuer“ ist.
Nein, ist es nicht. Der Zollsatz ist nach Warengruppen unterschiedlich und reicht von 0% bis wasweissich theoretisch >100%.
Das funktioniert so:
Warenwert + Frachtkosten = Zollwert
Bsp: 10.000 + 1.000 = 11.000 Euro
Der Zollwert wird zunächst verzollt, z.B. mit 2%.
Bsp: 11.000 x 1,02 = 11.220 Euro
Nach dieser Summe wird die EUSt berechnet.
Bsp: 11.220 x 0,16 = 1.795,20 Euro EUSt
Der wichtigste Unterschied ist also, daß man sich die EUSt als Unternehmer zurückholt und fertig. Die Zollabgaben sind ein für alle mal WEG.
Danke erst einmal,
der Clue ist nur, dass ich die Ware selbst mit Anhänger vom Hamburger Hafen abholen möchte. Die Chinesen würden mir alle nötigen Unterlagen vorher zukommen lassen. Also ich müßte ich mir zuvor noch irgendwelche Nummern vergeben lassen („nette Kombination von Aufschubnehmerausweis und der zuvor genannten BIN-Nummer“)??? Sonst würde ich da dann den Zoll zahlen (wie krieg ich die Höhe raus?) und die Einfuhrumsatzsteuer, die ich mir später wieder zurückhole…
Danke nochmals…
Dennis
Als fällt praktisch nur noch der Zoll an, den ich zahlen muss, da ich den Rest zurückbekomme, richtig? Wann kann ich mir das Geld zurückholen beim FA?
Kann ich das alles direkt (Einfuhr… und Zoll) beim Hamburger Hafen zahlen? Was benötige ich noch, wenn ich die Ware selbst abhole?
mfg, Dennis
Als fällt praktisch nur noch der Zoll an, den ich zahlen muss,
da ich den Rest zurückbekomme, richtig? Wann kann ich mir das
Geld zurückholen beim FA?
Im Zuge der ganz normalen Vorsteueranmeldungen, die du jeden Monat abgibst. Da wirst du ein extra Feld finden „entrichtete Einfuhrumsatzsteuer“, wo du das einträgst.
Ich mach dass sicherheitshalber immer so, daß ich die EUSt erst für den Monat aufschreibe, in dem die Bundeskasse das Geld wirklich eingezogen hat. Evtl. könnte man den Posten schon geltend machen, sobald man den Zollbescheid hat, somit würden Ab- und Rückbuchung etwa gleichzeitig erfolgen.
Solange du kein Aufschubkonto hast, musst du alles sofort bezahlen. Wie das mit der Bezahlung läuft, wenn du es selbst am Hafen abholst, weiß ich nicht. Erstens machen wir nur Luftfracht und zweitens lassen wir das den Spediteur abwickeln.