Muss ich nach abschluss von hartz 4 bezügen weiter

Hallo Ihr lieben,
mein Mann und ich haben HARTZ 4 bezogen, nun hat mein Mann seit mitte November einen vollzeit Job. Die Arge möchte Aber von uns den Nachweiss, also die Lohnabrechnung von meinem Mann, kann ich noch verstehen. Aber er soll auch die Anlage Ek ausfüllen, also wieder was wir noch an Kindergel, Unterhaltsgeld für die Kinder , Versicherungen usw… haben abgeben, sind wir dazu verpflichtet?

hallo
kurz gefasst: ja musst du

Hallo,
erst mal Glückwunsch an deinen Mann zum Vollzeitjob.
Ich denke dass es sich hierbei um die Überprüfung auf einen eventuellen Bedarf, der euch noch zustehen könnte, handelt. Oder ob ihr schon zu viel erhalten habt. Nimm die Sachen und geh hin. Frag was und wofür es gebraucht wird. Es besteht Auskunftspflicht von Seiten der Arge.

Gruß

Hallo ihr Lieben,

ja leider seit Ihr dazu verpflichtet alles was Ihr an Einkommen habt dem Amt vorzuweisen. Uns ging es genauso. Ich verstehe nicht warum der staat so ein Zheater veranstaltet. st nur unnötig rennerei und Papierkram. Man könnte ja einen Euro mehr verdienen. Die sollen lieber froh sein das es wieder jemand wieder Arbeit gefunden hat. Fakt ist. Wenn wir von Vater Staat Geld bekommen sind die sehr langsam, aber wehe wir bekommen etwas. dann können wir warten bis wir Schwarz werden.

Vielen Dank erstmal und liebe grüße

Ja, wenn Sie weiter H4 beziehen möchten.
Hallo Ihr lieben,
mein Mann und ich haben HARTZ 4 bezogen, nun hat mein Mann
seit mitte November einen vollzeit Job. Die Arge möchte Aber
von uns den Nachweiss, also die Lohnabrechnung von meinem
Mann, kann ich noch verstehen. Aber er soll auch die Anlage Ek
ausfüllen, also wieder was wir noch an Kindergel,
Unterhaltsgeld für die Kinder , Versicherungen usw… haben
abgeben, sind wir dazu verpflichtet?

Hallo und Gatulation für den neuen Job!
Also: ja, die dürfen. Hiermit soll abgeklärt werden, dass ihr keine Bezüge über Gebühr erhalten habt. Leider kommt man nicht mehr so ohne weiteres aus diesem mistigen Film raus. Füllt es aus - und fertig. Dann können die Euch nicht smehr!
Habt eine schöne Zeit und schöne Weihnachten!
zaubermaus

hallo, ja das müsst ihr machen
ergibt sich aus der mitwirkungspflicht nach dem sgb
mfg
faltstuff

Wenn Ihr nichts mehr von der ARGE erhaltet, hat die auch kein Recht mehr etwas von Euch zu fordern, nur wenn Ihr noch Gelder erhaltet oder beantragt habt.
Entschuldigt meine späte Antwort, ich habe ständig Schwirigkeiten mich einzuloggen.
Schöne Feiertage

Hallo,
erst mal glückwunsch zum Job. Lohnzettel muß er abgeben. Wenn er jeden Monat unterschiedlichen Lohn bekommt, dann ist er verpflichtet den Lohnzettel jeden Monat neu abzugeben. Das Blatt EK ( Einkommen) muß er vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Das Amt will wissen, wieviel er im Monat Lohn bekommt und ob dieser jeden Monat gleichbleibend ist. Wenn alle weiteren Daten von Euch gleich geblieben sind, so sagt ihnen das im Amt. Dies müßte ausreichen.
Lg. Manja

Sogenau weis ich das nicht aber glaube ja.

Wenn euch trotzdem noch Hartz4 zu steht denn ja.