Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen, bei der ich mit dem mündlichen Einverständnis der Vermieterin die Holzwände/-Decken gestrichen habe. Jetzt zahlen Sie mir die Kaution nicht zurück, da ich das Holz wieder in den urtümlichen Zustand versetzen soll.
Hallo,
in Rechtsfragen kenne ich mich leider nicht aus.
Alles Gute für die weitere Suche.