Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr 2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Hallo,
leider kann ich Ihnen dabei nicht weiterhelfen.
Kathrin
Hallo Eisbein1,
ich müßte zunächst wissen, ob im Mietvertrag Vorauszahlungen vereinbart wurden oder eine Pauschale für die Nebenkosten (Betriebskosten).
Wenn Vorauszahlungen vereinbart wurden, dann muß der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung vorlegen. Dafür hat er 12 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums (üblicherweise das Kalenderjahr), also für das Jahr 2009 vermutlich bis zum 31.12.2010 und für das Jahr 2010 bis zum 31.12.2011.
Selbstverständlich kann er früher abrechnen, für das Jahr 2010 aber erst im Jahr 2011.
Fordern Sie also für 2009 eine detaillierte Betriebskostenabrechnung und zahlen Sie erst, wenn diese korrekt ist. Auf keinen Fall ersetzt eine Schätzung eine Abrechnung.
Auch wenn Sie bisher keine Betriebskostenvorauszahlungen geleistet haben, dann sollten Sie für 2009 die Abrechnung abwarten. Für 2010 könnten Sie sich auf eine angemessene Vorauszahlung verständigen, sollten aber nicht auf eine Abrechnung verzichten.
Weitergehende Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Danke für die Antwort. Ich habe 17 Jahre in diesem Haus gewohnt und immer eine Nebenkostenvorrauszahlung als Bestandteil der Miete gezahlt. Sie wurde immer am Ende des Folgejahres detaliert errechnet. Machnmal bekam ich Geld zurück und manchmal mußte ich nachzahlen. Somit werde ich aslso eine detalierte Abrechnung verlangen.
MfG D. Sacher
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Hallo,
ein klares NEIN. Nebenkosten dürfen nicht geschätzt werden, der Vermieter muss Ihnen eine korrekte Abrechnung vorlegen.
Sollten Sie eine Kaution hinterlegt haben, so ist der Vermieter berechtigt diese bzw. einen Teil davon einzubehalten bis die Nebenkosten abgerechnet wurden.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Gruß, Zita
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Hallo, nein es muss eine genaue Auflistung der Nebenkosten sein,also eine genaue Abrechnung.Lg flocke48
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Wenn bei der Wohnungsübergabe keine Mängel festgestellt wurden, könnte er meiner Meinung nach eine geschätzte Nebenkosten-Nachzahlung von der Kaution einbehalten und den Rest auszahlen. Kommt darauf an, was vereinbart wurde.
Gruß
Rebo1
Das Mietverhältnis endete im Febr. 2010. Nun verlangt der
Hauswirt von mir geschätzte Nebenkostenzahlung für das Jahr
2009 und die 2 Monate 2010. Muß ich das hinnehmen?
Hallo, guten Tag
Nein, Sie müssen das nicht hinnehmen.Sie haben das Recht auf eine genaue Abrechnung.
Allerdings für die 2 Monate Januar und Februar 2010 da müssen Sie warten bis zum Abrechnungs-Termin.Der Vermieter kann einen Teil der Kautio zurückhalten falls die Vorauszahlungen zu niedrig waren.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Sorry,
aber in diesem Fall kenne ich mich nicht so gut aus.
Hoffe dennoch daß Ihnen weitergeholfen wurde.
LG
Pitcher