Genau, du bist kein Experte, deswegen bringen solche nichtssagenden Links dem UP garnichts.
Gesine
Btw, hast du nicht genug damit zu tun, das Forum zu reparieren?
Genau, du bist kein Experte, deswegen bringen solche nichtssagenden Links dem UP garnichts.
Gesine
Btw, hast du nicht genug damit zu tun, das Forum zu reparieren?
Bei Einzug in unsere letzte Wohnung waren in drei Zimmern die Wände bunt gestrichen. Teilweise in dunklen Farben. Uns wurde damals versichert, dass wir die Wohnung nicht streichen müssen, wenn wir ausziehen. Zwischenzeitlich wurde die Wohnung dann verkauft, mit uns als Mieter. Der jetztige Vermieter sagt, dass es ein Gesetz gibt, in dem steht, dass die Wände bei Auszug in hellen Farben gestrichen werden müssen. Im Mietvertrag steht nicht, dass die Wohnung bei Auszug gestrichen werden muss.
Hallo!
es gilt das was mit dem alten(ersten) Vermieter vereinbart war, sei es schriftlich oder mündlich.
Daran muss sich jeder Nachfolge-Vermieter halten, der ja den Vertrag unverändert übernimmt !
Problem ist die Beweisführung was mündlich abgemacht war.
Sonst gilt schon eine „neutrale, helle Farbe“ die bei den meisten Mieter als angemessen und gebräuchlich angesehen wird. Das muss nicht weiß sein, das können auch abgetönte helle Farben sein.
MfG
duck313
Hallo,
was steht denn zu diesem Thema im Mietvertrag? Ich hatte mal eine Wohnung, da war das ganz deutlich geregelt: Rauhfaser weiß war die einzig akzeptierte Tapete und Farbe - wie auch bei meinem Einzug.
Huhu,
Wenn man genauere Informationen hat muss man nicht so im trüben Fischen.
cu
Hallo!
Noch einen hilfreicheren Tipp als diesen Beitrag parat?
Gruß
Falke
Wenn ihr Verkauft wurdet, habt ihr den Status von Sklaven und müsst euch an den Weisungen eures Herren halten. Das einzige Recht was ihr Sklaven habt ist ein Recht auf unbezahlte Arbeit.
Hallo!
Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter:
„Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, „die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Az.: VIII ZR 416/12).“
Der Mieterschutzbund schreibt dies so ähnlich:
„Bei Rückgabe der Mietsache muss diese sich jedoch in einem wiedervermietbarem Zustand befinden. Dies dürfte nur dann der Fall sein, wenn die Dekoration in farblich neutralen, dem allgemein üblichen Farbgeschmack entsprechenden Tönen gehalten ist.“
Quelle: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Schönheitsreparaturen.html
Gruß
Falke
Sofern nichts im Mietvertrag steht und sich die Vereinbarung mit dem Alt-Vermieter nicht belegen läßt, muss die Wohnung mit hellen Wandfarben zurückgegeben werden.
Schreibe doch einfach den alten Vermieter an und laß dir die Aussage schriftlich bestätigen. Dann hat sich der neue Vermieter daran zu halten, egal was er gerade möchte oder das Gesetz dazu sagt.
Ich bin da selber kein Experte, aber nach diesem Artikel zu urteilen, besteht die Pflicht zur Renovierung beim Auszug wohl nicht - weder in hellen Farben noch generell:
http://www.advopedia.de/news/ratgeber/lenssens-tipp-wohnungsrenovierung-bei-auszug
bist du es nicht, der früher am lautesten „werbung“ gerufen hat, wenn werbung gemacht wurde?
hier pickt sich ein prosat-angestellter wahllos eine frage raus, um werbung für eine prosat-seite zu machen. im „neuen“ wer-weiss-was ist das zwar ganz normal, aber darauf hinweisen kann man ja nochmal. sonst nimmt der Fragesteller die antwort womöglich ernst.
demnächst bauen sie dann standardsätze zusammen und ballern ihre tvsenderwerbung überall rein.
j.