Muss ich nach auszug tapezieren ?

wir sind anfang februar in eine privatwohnung eingezogen,die tochter der vermieterin wohnte bis dahin in der wohnung,gemalert wurde beim auszug nicht,naja,tochter,muss sagen bis auf kleine schäden die beim auszug entstehen,pinselstrich drüber und weg,nun haben wir ende september die kündigung zum 31.12.10 wegen eigenbedarf,tochter kommt wieder zurück,kloss im hals,also würden wir bis dezember 11 monate darin wohnen,sind wir verpflichtet nach 11 monaten die wohnung zumalern ??? im mietvertrag steht es ja,aber wir haben ja leider als langzeitmieter unterschrieben,aber nicht rein und raus aus den kartoffeln,wollen unsere schäden
dübellöcher verschwinden usw.,also dass machen,aber die ganze wohnung,haben bedenken dass sie dann einen teil der kaution einbehält …
würden uns über eure meinung freuen…

Hallo, habe echte Probleme mit Ihrer Ausdruckweise. Hoffe verstanden zu haben, worum es Ihnen geht. Sollte der Vermieter die Renovierungsarbeiten lt. Mietvertrag, auf Sie abgewälzt haben, sind Sie natürlich für die Renovierungsarbeiten zuständig. Viele Mietverträge sind allerdings falsch, bzw. sind ganze Klauseln nichtig, weil Mieter übermässig benachteiligt werden. Starre Fristen oder eine Endrenovierungsklausel ohne Einschränkung z.B. sind nicht erlaubt. Damit wäre die gesamte Klausel nichtig und sie bräuchten gar nicht renovieren. Sie sollten den Vertrag also einmal, z.B. vom Mieterbund, prüfen lassen. Haben Sie beim Einzug renoviert, brauchen Sie jetzt natürlich nicht zu renovieren, es sei denn die Wände sind bereits wieder renovierungsbedürftig. Viele Grüße

Hi
grundsätzlich hast du 11 Monate darin gewohnt und somit das Mietobjekt verschlechtert. Aber du musst natürlich nicht das ganze Objekt renovieren, sondern nur den Anteil den du in 11 Monaten verschlechtert hast. Wichtig!!! hattest du bei Einzug den Zustand der Wohnung dokumentiert? Unter Zeugen? Verhandle mit dem Vermieter. da du ja nicht die ganze Wohnung innerhalb von 11 Monaten schlecht gemacht haben kannst einige dich z.B. auf ein Zimmer dann hast du einen Anteil vollbracht und sichere dich auf jeden Fall gegen nachforderungen ab. Eigenbedarf… so so… hattest du eigentlich einen unbefristeten Mietvertrag, oder gar einen Zeitvertrag? Bei letzterem ist das mit dem rausschmiss nähmlich nicht so einfach… Kann er zwar machen ist jedoch Schadensersatzpflichtig…
Gruß Peter

Hallo,
ich bedanke mich recht herzlich für Deine Antwort, es hat uns weitergeholfen.
Schöne Grüße: Elisabeth Herrmann

Nach so kurzer Mietdauer und gelichzeitigem rein und raus der eigenen Tochter empfindet man einen gewissen Vertrauensschutz in die Nachhaltigkeit des Mietvertrages zerstört. Von daher sollte man mit den Vermietern nicht nur über den Verzicht auf eine Renovierung sondern auch eine Beteiligung an den Umzugskosten reden, die Ihnen aufgrund dieser eigentümlich anmutenden Eigenbedarfskündigung entstehen. Dabei darf durchaus über eine Summe von € 1.500 als anstrebenswerte Entschädigung nachgedacht werden. - Viel Erfolg beim Verhandeln!

Hallo,
ich möchte mich für diese Antwort recht herzlich bedanken, es hilft wirklich weiter!
Schöne Grüße: Elisabeth Herrmann