HALLO, grundsätzlich führen nur bestimmte Kriteren
zur Einkommensteuer-Veranlagung. (z.B. neben Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit gibt es noch andere Einkünfte wie z.B. Rente) oder bei einem Ehepaar, die
berufstätig sind hat der eine Partner sich für die
StKl 3 und der andere für die % entschieden. Oder du
hast im Kalenderjahr durch Krankheit neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Krankengeld bezogen. usw.usw.
ABER… eine Veranlagung zur Einkommensteuer = man
muss eine Steuererklärung machen, setzt nicht gleich
voraus, dass das zu einer Steuernachzahlung führt.
Bei dem von dir gewählten Beispiel (wenn du keine
anderen absetzbare Positionen hast, wie z.B. Fahrtkosten usw., kannst du auf die Abgabe verzichten.
Nur… wenn du noch weitere Werbungskosen oder Sonderausgaben oder Aussergew. Belastungen hast, würde
da zur einer Steuererstattung führen. Dann solltest du
die Erklärung abgeben.
Gruß Helmut
Wenn du noch weitere Fragen hast, so geniere dich nicht
und frag nach.
Viel Erfolg.