Muss ich nach Reisen Einkommensteuererklärung mach

Hallo,

ich habe sie bisher nicht machen müssen. Nun war ich 1 Tag auf Geschäftsreise und überlege jetzt, ob ich die Reisekostenabrechnung machen soll. Ich würde nur 12,00 € MVA bekommen. Ich glaube, ich hätte damit bei der Einkommensteuererklärung zwar keine Vorteile, aber ich wäre dann verpflichtet eine Einkommensteuererklärung zu machen. Er weiß mehr?

Danke im Voraus
misula

Hallo Misula,

„einmal Einkommensteuer … immer Einkommensteuer“
so lautet das Sprichwort !
wenn Du ledig bist und nichts grossartiges zum absetzen hast, dann lass es

Gruss
iti

Hallo,

nein das alleine stellt keinen Grund dar, um eine ESt-Erklärung einreichen zu müssen.

Gruß
Dieter

HALLO, grundsätzlich führen nur bestimmte Kriteren
zur Einkommensteuer-Veranlagung. (z.B. neben Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit gibt es noch andere Einkünfte wie z.B. Rente) oder bei einem Ehepaar, die
berufstätig sind hat der eine Partner sich für die
StKl 3 und der andere für die % entschieden. Oder du
hast im Kalenderjahr durch Krankheit neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Krankengeld bezogen. usw.usw.

ABER… eine Veranlagung zur Einkommensteuer = man
muss eine Steuererklärung machen, setzt nicht gleich
voraus, dass das zu einer Steuernachzahlung führt.

Bei dem von dir gewählten Beispiel (wenn du keine
anderen absetzbare Positionen hast, wie z.B. Fahrtkosten usw., kannst du auf die Abgabe verzichten.
Nur… wenn du noch weitere Werbungskosen oder Sonderausgaben oder Aussergew. Belastungen hast, würde
da zur einer Steuererstattung führen. Dann solltest du
die Erklärung abgeben.

Gruß Helmut

Wenn du noch weitere Fragen hast, so geniere dich nicht
und frag nach.
Viel Erfolg.

HALLO, grundsätzlich führen nur bestimmte Kriteren
zur Einkommensteuer-Veranlagung. (z.B. neben Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit gibt es noch andere Einkünfte wie z.B. Rente) oder bei einem Ehepaar, die
berufstätig sind hat der eine Partner sich für die
StKl 3 und der andere für die % entschieden. Oder du
hast im Kalenderjahr durch Krankheit neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Krankengeld bezogen. usw.usw.

ABER… eine Veranlagung zur Einkommensteuer = man
muss eine Steuererklärung machen, setzt nicht gleich
voraus, dass das zu einer Steuernachzahlung führt.

Bei dem von dir gewählten Beispiel (wenn du keine
anderen absetzbare Positionen hast, wie z.B. Fahrtkosten usw., kannst du auf die Abgabe verzichten.
Nur… wenn du noch weitere Werbungskosen oder Sonderausgaben oder Aussergew. Belastungen hast, würde
da zur einer Steuererstattung führen. Dann solltest du
die Erklärung abgeben.

Gruß Helmut

Wenn du noch weitere Fragen hast, so geniere dich nicht
und frag nach.
Viel Erfolg…

hallo,

bist du unternehmerin? dann musst du sowieso deinen gewinn ermitteln und eine est abgeben. bist du arbeitnehmerin und unverheiratet, musst du keine est abgeben. es rechnet sich aber, wenn du z. b. mindestens 15 km zur arbeit fahren musst etc.
lg
maria

Hallo,
so ganz schlau werde ich aus deiner Frage nicht. Was meinst du denn mit den 12 € MVA ?
(Tagegeld für den Mehrverpflegungsaufwand bei Abwesenheit von 14 - 24 Stunden ?)
Diese Pauschalen bekommst du normalerweise steuerfrei von deinem Arbeitgeber, wenn du die Dienstreise abrechnest. Eine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung wird jedoch nicht von einer gegenüber deinem Arbeitgeber gemachten Reisekostenabrechnung abhängig gemacht. Zur Einkommenssteuerklärung bist du verpflichtet, wenn du einen Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen hast, wenn du Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Schlechtwettergeld, Mutterschaftsgeld etc.) bezogen hast oder wenn die Kombination von Steuerklasse III und Steuerklasse V vorliegt.
Konnte ich hier ein bisschen helfen ?

Viele Grüße

Hallo,
noch ein Nachtrag - google doch einfach mal unter „Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung“ - da sind noch ein paar mehr Punkte als ich sie beispielhaft genannt habe:

"Nachfolgender Personenkreis gehört zur Pflichtveranlagung und ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet:

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben Sie einen Freibetrag eintragen lassen
Sie beziehen gleichzeitig von verschiedenen Arbeitsgerbern Lohn und/oder Gehalt
Sie sind verheiratet und nutzen mit Ihrem Ehepartner die Lohnsteuerklassen 3 und 5
Sie erhalten Lohnersatzleistungen, die den Betrag von € 410 übersteigen
Sie sind Arbeitnehmer und haben zu Ihrem monatlichen Gehalt zusätzliche Einkünfte (außer Arbeitslohn), die mehr als € 410,00 betragen
Sie sind kein Arbeitnehmer und Ihre Einkünfte sind höher als a) € 7.834,00 (für Ledige) b) € 15.668,00 (für Verheiratete)
Sie sind Rentner und Ihre Rente übersteigt € 16.000,00

Trifft einer diese Punkte auf Sie zu, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet!"

Hallo,
wegen der Reisekosten ergibt sich keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ! Diese hängt von vielen anderen Faktoren z.B. Eintrag eines Freibetrages ab.

Viele Grüße

Hallo misula,

im Prinzip ist jeder zur Einkommensteuererklärungsabgabe
verpflichtet. Nur eine kleine Dienstreise erhöht nur die
Ausgaben, kann also zur Verbesserung herbeiführen. Das
ganze muß anders angegangen werden, hier muss die Steuer-
erklärung im ganzen gesehen werden incl. aller Freibeträge
nur dann kann eine Aussage in der angefragen Form ge-
macht werden.

Gruß tilgba

Hallo misula,

meines Erachtens müssen Sie deshalb keine Erklärung abgeben.

Wenn Sie Reisekosten geltend machen, erhalten Sie ggf. eine steuerfreie Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Diese wird aber beim elektronischen Lohnsteuerabzug korrekt verbucht und bei der Berechnung der Steuerschuld berücksichtigt, so dass es hier zu keinem zusätzlichen Erklärungsbedarf von Ihrer Seite kommt.

Viele Grüße
tinastar