Hallo,
der Vermieter hat durchaus das Recht, die Wohnung für eine Wiedervermietung durch Interessenten nach Vorankündigung besichtigen zu lassen (in Anwesenheit des Mieters). Dies kann vom Mieter auch nicht unendlich herausgeschoben werden.
Deswegen sollte die Wohnung sehr zügig gereinigt werden.
Je nach Zustand der Wohnung kann dieses Besichtigungsrecht des Vermieters u. U. auch sehr kurzfristig wahrgenommen werden.
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2913/
&Tschüß
Wolfgang