Muss ich Nachmieter in die Wohnung lassen?

Hallo,

der Vermieter hat durchaus das Recht, die Wohnung für eine Wiedervermietung durch Interessenten nach Vorankündigung besichtigen zu lassen (in Anwesenheit des Mieters). Dies kann vom Mieter auch nicht unendlich herausgeschoben werden.
Deswegen sollte die Wohnung sehr zügig gereinigt werden.

Je nach Zustand der Wohnung kann dieses Besichtigungsrecht des Vermieters u. U. auch sehr kurzfristig wahrgenommen werden.
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2913/

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, ich habe da ein Problem und hoffe hier eine Antwort zu finden. Ich habe vor einigen Monaten kurzfristig einen neuen Job in einer anderen Stadt angetreten und konnte in der knappen Zeit vor antreten des Jobs meinen Hausstand nicht mitnehmen. Deshalb habe ich das Mietverhältnis erstmal aufrecht erhalten und jetzt da bald mein erster Urlaub naht möchte ich die Wohnung auflösen.

Nun kam es so das ein Bekannter von mir sich in dieser Zeit von seiner Freundin getrennt war und praktisch plötzlich obdachlos dastand. Deshalb habe ich ihn (kostenlos auch noch) in der Wohnung leben lassen. Dieser hat sich aber aufgeführt wie ein Sch… und meine Gastfreundschaft schamlos ausgenutzt. Nun habe ich Berge von Müll in meiner Wohnung die ich da ich dem Herren nicht mehr habhaft werden kann (war zu naiv ich weiss) selbstverständlich entfehrnen möchte/muss.

Jetzt ist aber meine Frage kann der Vermieter mir einfach Nachmieter zur Wohnungsbesichtigung schicken? wird einige Zeit dauern den Müllbergen habhaft zu werden und es ist mir einfach zu peinlich, so kann ich keine Nachmieter reinlassen.

Hallo!

Besichtigung setzt doch voraus, dass man überhaupt schon gekündigt hat !
Ist das denn der Fall ?
der Zustand der Wohnung ist ja davon erst einmal unabhängig.
Nach rechtzeitiger Ankündigung und Terminabsprache kann der Vermieter mit Mietinteressenten kommen.

MfG
duck313

Hi, dann teile das dem VM mit.
Der VM hat Rücksicht auf die Belange des Mieters zu nehmen und da ganz besonders bei berufstätigen Mietern. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
MfG ramses90

Tatsächlich muss dem VM zeitnah zu seiner Aufforderung ein Besichtigungsrecht gewährt werden, um ihm eine Weitervermietung zu ermöglichen. Zweieinhalb Wochen sind da eindeutig inakzeptabel.

Würdest du doch auch nicht hinnehmen, wenn eine Wohnung inseriert wäre, die du nicht sehen kannst?

Peinlich oder reinlich, die Entscheidung musst du nun treffen.

G imager

Ja, kann er, jedoch mit Anmeldung, Vermieter hat Hausrecht.

Schnell aufräumen!

Ja gekündigt ist bereits aber mit dreimonatiger kündigungsfrist, also erst zu ende des jahres. Bis ich Urlaub habe dauert es noch zweieinhalb wochen vorher kann ich auf keinen fall anfangen.

Gerade das hat er NICHT.
Der Mieter hat das Recht, darüber zu entscheiden, wen er in die Wohnung lässt.
Allerdings nicht ausnahmslos, einfach mal hier lesen:

Darum geht es doch gar nicht, sondern, dass der Vermieter/die Vermieterin das Recht hat die Wohnung/en zu betreten, wenn er/sie es will, aber nicht wann er/sie lustig ist, daher mit Anmeldung/Ankündigung, mind. eine Woche vorher!

Es ist ja immerhin sein/ihr Besitz/Eigentum, daher Besitzrecht/Eigentumsrecht/Grundrecht/Hausrecht!

Erst richtig lesen(überlegen) , dann schreiben!

Bei Gefahr im Verzug, zur Gefahrenabwehr, schon bei Verdacht, muss er/sie auch ohne Anmeldung mit einem Zeugen reingelassen werden!