Auf unserem Mietgrundstück wurde vom Vermieter ein Cafeanbau errichtet, daraufhin wurde das Grundstück neu bewertet, nun ist die Grundsteue deutlich teurer, trotz eines anteilgen verminderten Flächenanzteils.
Muss ich die Grundsteuererhöhunh mittragen, oder muss die Grundsteuer getrennt ausgewiesen werden.
Vielleicht kann mir jemand helfen, vielen Dank im Vorraus.
Die Höhe der vom Mieter zu zahlenden Grundsteuer muss in einem gemischt genutzten Gebäude genau ausgerechnet werden. Denn die auf Gewerbeflächen wie Läden, Büros oder Gaststätten entfallende Grundsteuer kann wesentlich höher sein als die für Wohnraum. Für den Mieter müsse aus der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten „vorab abgesetzt“ worden sind. Dieses Verfahren heißt „Vorwegabzug“. Dabei muss aus der Berechnung hervorgehen, wie viel von der Gesamtsumme vorweg für die Gewerbeflächen abgezogen wurde. Das gilt ebenfalls für die Versicherung.
Wie hoch sie sein dürfen, wie sie abgerechnet werden dürfen und welche Kosten nicht zu den Nebenkosten gehören, wir prüfen dies auf Grundlage der Betriebskostenverordnung.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden
da für Gewerberaum die Grundsteuer höher als für Wohnraum ist, muss bei gemischt genutzten Gebäuden der Anteil, der auf die Gewerbeeinheiten entfällt, von der Grundsteuer für die Wohneinheiten getrennt werden (AG Köln, WM 1998, S. 56)
leider war ich zeitlich nicht in der Lage kurzftristig zu antworten.
Gewerbe ist von normaler Vermieter zu trennen. Normale Mieter dürfen nicht Gewerbeanteile in ihrem Steueranteil für die Nebenkosten „Grundsteuer“ haben bzw. abgerechnet bekommen.