Hallo erstmal.
Demnächst wollen wir unsere neue Wohnung beziehen. Die jetzigen Mieter sind der Erstbezug und haben die Wohnung weiß übernommen. Aber mittlerweile alle Wände bunt gestrichen. ( z.b. Kinderzimmer jede wand eine andere Farbe : rot, blau, grün und orange.
Flur ist grün und Wohnzimmer und Küche ist in einem hellen terakotta gestrichen)
Sie sind der Ansicht, das sie die Zimmer nicht weiß streichen müssen.
Aber müssen wir die bunten wände akzeptieren? Zumal in unserem Mietvertrag das weißen der Wände bei Auszug, festgelegt ist?
Mit freundlichen grüßen
Carolin
Nein, das musst du nicht hinnehmen, denn wenn eindeutig eine Auszugsrenovierung vereinbart ist, dann muss sie auch durchgeführt werden. Bitte wende dich an den Vermieter, der muss dafür sorgen, dass er die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand an dich übergibt (er ist dein Vertragspartner, nicht die Vormieter!).
Hallo Carolin, was sagt denn der Vermieter zu dem Verhalten euerer Vorgänger? Haben die nicht auch einen Mietvertrag, der sie verpflichtet, die Wände wieder weiss zu übergeben.
Da ihr den Mietvertrag offensichtlich schon unterschrieben habt, müsst ihr doch von den bunten Wänden gewußt haben??!!
Viele Grüße und viel Erfolg GEK
Wenn Sie in Ihrem Mietvertrag den Zusatz vereinbart haben, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug neu streichen muss, dieser aber auch die zwischenzeitlichen Schönheitsreparaturen machen muss, ist dies eine Übervorteilung des Vermieters und die Mieter müssen garnichts streichen. Fraglich ist es aber mit bunten Wänden. Diese muss der Vermieter nicht unbedingt akzeptieren und laut Ihrer Schilderung müßte meines Erachtens das Kinderzimmer gestrichen werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen hierbei einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Der kann Ihnen die konkreten Auskünfte geben.
MfG Roland Ritt
Hallo,
wenn Ihr schon einen Vertrag gemacht habt, ist ja gar kein Handlungsspielraum mit dem Vermieter drin!
Ihr müsst Euch an die vereinbarten Dinge halten.
Wie habt Ihr die Übergabe denn verhandelt? Steht nichts davon im Vertrag, ist angemietet, wie besichtigt!!!
Was der Vormieter macht, ist ausschliesslich geregelt zwischen ihm und dem Vermieter.
Wieso wurde das nicht vor Vertragsabschluss besprochen??
Sicher ist der Vermieter der nicht ganz unrichigen Annahme, dass jeder halt einmal renoviert, Ihr also bei Auszug.
Übrigens ist das „Weissen“ der Wohnung nicht rechtskräftig zu vereinbaren, dass kann heissen, dass Ihr bei Auszug gar nicht streichen müsst!!!
Da würde ich aber die Rechtsprechung zum Auszugstermin neu beim Mieterverein abfragen.
Ansonsten fragt doch jetzt einfach den Vermieter, zumindest bei Anfang des Mietverhältnisses wird dieser doch kooperativ sein, oder ? ))
Viele Grüße
Dina