Muß ich noch eine Kaution zahlen?

Hallo.
Im März haben wir unsere neue Wohnung übernommen. Im Mietvertrag ist keine Summe einer Mietkaution benannt. Es gibt nur den Absatz: „Der Anspruch des Mieters auf Übergabe der Wohnung entsteht erst nach voller Bezahlung der ersten Miete sowie der vereinbarten Kaution.“ Es gibt keine Vereinbarung über eine Kaution! Eine Kaution wird mit keinem Wort erwähnt. Auch bei der Vertragsunterzeichnung wurde über eine Kaution kein Wort verloren. Müssen wir nun im nachhinein eine Kaution zahlen/ akzeptieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Famile Steingrüber

Hallo Familie Steingrüber,

wer auch immer nachlässig beim Durchsehen des Vertragsentwurfes war, oder gehofft hatte, der andere würde nichts merken, bleibt unbenommen nur - Sie schreiben - es gibt einen Vertrag, in welchem doch über Kaution was zu lesen steht.

Ich darf davon ausgehen, daß Sie diesen unterschrieben haben, da Sie einerseits berichten, Sie hätten die Wohnung bezogen und anderseits würde eine Kaution nachgefordert.

Nach meinem Kenntnisstand darf die Kaution nachgefordert werden - auch nach Bezug, da sie die rechtmäßigen Ansprüche nach Sicherungsverlangen des Vermieters erfüllt - umsomehr, als es tatsächlich im Vertrag steht.

Was die Höhe der Kaution angeht, gibt es hier lediglich eine Limitierung nach oben mit - bis zu - drei Kaltmieten, die gesetzlich verlangt werden dürfen.

Natürlich kann man sich auf eine oder zwei Monatsmieten verständigen / vereinbaren.

Was Sie weiterhin verhandeln können, ist eine Veranlagung der Kaution in anderen Anlageformen, bei denen Sie sich nicht mit unangemessen niedrigen Bankzinsen von 0,5 % zufriedengeben müssen.

Nun ist wohl angezeigt, die beiderseitigen Versäumnisse im nachträglichen Verhandlungsweg zu beseitigen.

Dass das Verlangen nach einer Kaution für den Mieter nach den ohnedies hohen Auslagen, die ein Umzug mit sich bringt, unerfreulich sind, versteht jeder.

Das Sicherungsbedürfnis und der Wunsch nach einer hohen Kaution aus Sicht des Vermieters ist nachvollziehbar.

Daher wünsche ich Ihnen gutes Gelingen auf dem Verhandlungsweg und das Erreichen einer niedrigen Kaution.

juritisch korrekt kann ich keine Antwort geben.
mit meinem Menschenverstand, würde ich sagen das es ein angenehmeres Wohnen ist, wenn Mieter und Vermieter zufrieden sind.

alles gute
a.

sorry , aber das habe ich auch noch nicht gehört und ich würde an ihrer Stelle einen Rechtsanwalt fragen .
Kostet nicht viel wenn man nur was nachfragt und man hat eine gewisse Sicherheit.

tut mir leid nicht mehr helfen zu können.

MfG

Elmar Biermann