Muß ich persönlich zum Gerichtstermin ?

Liebe/-r Experte/-in,

in einer Zivilsache steht in der Verfügung zum Gerichtstermin

„Beide Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigten werden hiermit zu diesem Termin geladen“

Sehe ich das richtig, das ich persönlich dort gar nicht erscheinen muß, sondern es ausreicht wenn mein Anwalt dort erscheint?

Vielen Dank

Zum Gerichtstermin müssen Sie selbst persönlich nur dann erscheinen, wenn Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Das hat dann aber zwingend zur Folge, dass Sie selbst neben Ihrem Anwalt auch geladen werden und zwar mit „gelbem Umschlag“. Wenn Sie eine solche förmliche Ladung nicht erhalten haben, dann genügt es tatsächlich, wenn Ihr Anwalt zu dem Termin hingeht.

Hallo Matze50,

bei der zitierten „bzw.“-Ladung MUSS die Partei nicht zusammen mit dem Anwalt bei Gericht erscheinen. Dies ist nur erforderlich, wenn das Gericht „das persönliche Erscheinen anordnet“, und selbst dann gibt es noch wieder Ausnahmen.

Es reicht bei dem Zitat, wenn der Anwalt allein zum Termin geht.

Allerdings kann es aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, den Anwalt zu begleiten, aber auch mal gar nicht passen. Die Einzelheiten sollten mit dem Anwalt geklärt werden.

Wenn man allerdings erfahren will, was das Gericht dem Anwalt ggf. ins „Stammbuch schreiben“ will, sollte man schon selbst hingehen oder zumindest jemanden als „Öffentlichkeit“ in die Sitzung schicken.

mit freundlichen Grüßen aus Warendorf
Alfons Lentfort

Lieber Experte,

in einer Zivilsache steht in der Verfügung zum Gerichtstermin „Beide Parteien bzw. deren Prozessbevollmächtigten werden hiermit zum Termin geladen“. Sehe ich das richtig, das ich persönlich dort gar nicht erscheinen muß, sondern es ausreicht wenn mein Anwalt dort erscheint?

Hallo,
zunächst würde ich meinen Anwalt fragen, der wird schließlich von mir bezahlt.

Auf welche §§ der ZPO wird verwiesen - lesen!
Ich vermute …

§ 141 Anordnung des persönlichen Erscheinens

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen …

In der Hoffnung, ein wenig geholfen zu haben
verbleibe ich mit fG

W. Bertram

das würde ich mit meinem Anwalt besprechen.
Es kann von Vorteil sein, wenn man persönlich anwesend ist.

Hallo Matze50 solange von gericht nicht schriftlichen hast dass nicht persönlich erscheinen muss dann wurde ich dir raten den termin nicht zu versäumen sonst gibt einen strafe plus die gericht kosten noch dazu.
schon gruß emanuele pinna

Hallo!

Eigentlich bin ich schon lange nicht mehr dabei…

deswegen möchte ich Dich bitten die Frage jemandem anderes zu stellen…

Danke!

grundsätzlich sehe ich die Sache aber auch so wie Du, dass man sich durch einen Anwalt vertreten lassen kann.

Hallo Matze50,
wenn Du Deinem Anwalt schon eine Vollmacht ausgestellt hast in der er beauftragt ist Deine Rechte vor Gericht zu vertreten, dann siehst Du das genau richtig. Du mußt bei dieser Verhandlung nicht zwingend erscheinen.
Gruß
und viel Glück
Armin