Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage ist:
Ich habe meine Mutter 5 Jahre gepflegt. Pflegestufe 3. Nun ist sie am 20.02.2013 mit 89 Jahren verstorben. Sie hat von Der Knappschaft Bahn / See noch die Rente und das Pflegegeld für den Februar am 1.02.2013 überwiesen bekommen. Nun möchte die Knappschaft für den Monat Februar das Pflegegeld zurückfordern. Meine Frage ist? Ist das gerechtfertigt? Ich habe im Internet gelesen. „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“
Ich habe da keine Ahnung. Habe das Geld schon für die Beerdigung mit verbraucht. Was kann ich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Cleo 11