Muß ich Pflegegeld zurück zahlen im Sterbemonat

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage ist:
Ich habe meine Mutter 5 Jahre gepflegt. Pflegestufe 3. Nun ist sie am 20.02.2013 mit 89 Jahren verstorben. Sie hat von Der Knappschaft Bahn / See noch die Rente und das Pflegegeld für den Februar am 1.02.2013 überwiesen bekommen. Nun möchte die Knappschaft für den Monat Februar das Pflegegeld zurückfordern. Meine Frage ist? Ist das gerechtfertigt? Ich habe im Internet gelesen. „Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.“
Ich habe da keine Ahnung. Habe das Geld schon für die Beerdigung mit verbraucht. Was kann ich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Cleo 11

Liebe Cleo,
leider bin ich kein „Experte“ in diesen Fragen und damit nicht der richtige Ansprechpartner. Soweit ich weiß, wird das Pflegegeld bis zu dem Tag berechnet, an dem der Leistungsempfänger verstorben ist. Es kann also höchstens für die restlichen 8 Tage das Geld zurückgefordert werden.
Leider kann ich dir keine Quelle angeben, die das belegt, im SGB XI hab ich hierüber nichts gefunden.
Ich wünsche Dir Kraft und Ausdauer für die Durchsetzung deiner Ansprüche!
Mit freundlichen Grüßen
I.

Hallo cleo11,

leider kann ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht 100%ig weiterhelfen. Ich bin Controller für Altenpflege und kenne mich in betriebswirtschaftlichen Fragen von Altenpflegeeinrichtungen aus. Zu dem Verhältnis zwischen Pflegekasse und Pflegegeldempfänger kann ich leider wenig sagen.
Anzuraten ist aber in jedem Fall der persönliche Kontakt (Telefon) mit der Pflegegeldkasse.Wie Sie schon richtig recherchiert haben steht im SGB XI (Sozialgesetzbuch), Absatz 2 , Satz 2: Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist.
Die Pflegekasse hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Pflegegeldes für den Sterbemonat.

Also Hörer in die Hand und nachgefragt mit welcher Begründung die Pflegekasse das Geld zurückfordert. Das ist meist der einfachste Weg um ans Ziel zu kommen.

Viel Erfolg und Grüße aus Reinheim
K.Tottewitz

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige
verstorben ist!!!