Muss ich Rechnung zahlen obwohl ich den Artikel zurück geschickt habe ?

Hallo liebe Leute,

Ich habe mir einmal im Internet einen Artikel angesehen aber nicht bestellt! Zumindest nicht absichtlich. Nach einiger Zeit habe ich den Artikel einfach geliefert bekommen (habe keine Bestellbestätigung o.ä. vorab erhalten)
Nach mehreren hin und her schreiben mit den Händlern , habe ich Ihnen den Artikel zurück geschickt. Sie haben auch bestätigt den Artikel erhalten zu haben. Nun habe ich schon die 3. MAHNUNG bekommen und falls ich diese nicht zahle leiten Sie das an ein Inkasso Unternehmen weiter :confused: . Es heißt , die 14 tätige Rückgabefrist wurde überschritten und ich müsste trotzdem 85€ für den Artikel zahlen auch wenn ich diesen nicht mehr habe sondern zurück geschickt habe.
Der Artikel iSt original verpackt und im selben Zustand wie ich ihn erhalten habe.
Dürfen die das?
Bitte tipps.

Hat der Verkäufer darauf hingewiesen, dass die Rückgabefrist 14 Tage beträgt?
Wenn nicht hat er ganz schlechte Karten.

Also, falls die Mahnungen unberechtigt sind, per Einwurfeinschreiben Widerspruch einlegen und den Beweis fordern, (Bestellformular) dass überhaupt bestellt wurde. ramses90

Ja er hat per Mail darauf hingewiesen. Und mir ein Screenshot der Bestellung geschickt.
Mich wundert das nur, da ich doch nicht für einen Artikel zahlen soll den ich garnicht mehr habe?

Hat er den Artikel per Vorkasse zugesendet und sind denn wirklich mehr als 14 Tage, nachdem der Artikel angekommen ist verstrichen und wer hat die Rücksendung bezahlt? ramses90

wäre ja mal interessant, was genau da hin und her geschrieben und warum zurück geschickt wurde. so kann man genau gar nichts dazu sagen.

Nein mir wurde der Artikel einfach zugeschickt mit der Rechnung die ich dann zahlen sollte für den Besagten Artikel.
Ich selbst habe die Kosten für die Rücksendung des Artikels getragen

Es handelte sich (bitte nicht lachen :grinning_face:) um ein Serum für die Wimpern damit diese schneller wachsen.
Geschrieben wurde , dass ich zahlen muss auch wenn ich den Artikel original verpackt zurück geschickt habe und nicht mehr besitze.

Hallo!

Ob man die Sache noch besitzt spielt keine Rolle !

Wichtig ist nur, war das rechtswirksam bestellt worden und hat man die Widerrufsfrist eingehalten ?
Wenn nein, dann muss man zahlen. Das Zurückschicken ist belanglos, es ist das selbe, als wenn man Ware noch zuhause hätte oder weggeworfen oder verbraucht hätte !

Man kann höchstens vom Händler verlangen, die Ware wieder zurückgeschickt zu bekommen, muss dann aber nochmals Vorkasse für Porto und Aufwand zahlen.

Bei 85 € Verkaufspreis hätte der Händler die Rücksendekosten tragen müssen. ramses90

1 „Gefällt mir“

Wo steht das , dass er die tragen müsste ?

Und wenn ich den Artikel zahle , schicken Sie mir den Artikel erneut zu jedoch müsste ich dann hierfür fast 10 Euro an Porto zahlen.
Müssten die diese Kosten auch tragen?

Auf was basiert deine These?
Wie kann ich denn für etwas zahlen , was ich nicht besitze?
So hat der Händler den Artikel + den Gewinn von 85Euro?
Es heißt doch Artikel gegen Geld. Somit hat der Händler Artikel + Geld und ich garnichts

Fehler von mir! Wurde 2014 geändert! Verbraucher muss immer die Rücksendekosten tragen, es sei denn der Händler übernimmt sie!
Wir wissen jetzt aber immer noch nicht ob die Ware innerhalb der 14 Tage zurück gesendet wurde! ramses90

Hallo!

Du verstehst das nicht !

Hast Du bestellt und Rücktrittsfrist verpasst, dann musst Du zahlen.

Mit der Ware kannst Du machen was Du willst: wegwerfen, behalten, zurückschicken an Händler, Schenken an Nachbarn, usw.
Es ist egal.

Der Händler ist doch nicht verpflichtet die Ware anzunehmen, vielleicht hat er sie auch weggeworfen, weil das prüfen auf Unversehrtheit und Einräumen im Lager mehr Kosten verursacht als das Entsorgen. Außerdem hat er ja das Geld.
Er hat also sein Geschäft gemacht.

das habe ich nicht gefragt. vielleicht liest du doch mal nach, worum es mir ging.