-
Seit wann besteht das Mietverhältnis ? seit 09/2000
-
Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ? Ich selber !
-
Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ? nein
-
Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ? keine speziellen
-
Wie lautet der genaue Text ? die üblichen texte im MV sprich die 3/5/7 jahres- Klauseln
-
Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung? bisher nicht !
-
Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)? bisher nicht !
-
Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ? er will es weiss gestrichen haben von mir aber weder mündlich noch schriftlich besteht dazu ein vertrag!
-
Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ? noch nie da normaler zustand !
-
Gibt es beschädigte Tapeten ? nein
-
Sind Wände farbig gestrichen ? ja rot und braun
-
Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ? noch nichts passiert !
hallo,
wenn ich davon ausgehe das du ausziehst musst du die wohnung in einem zustand versetzen den es einen nachmieter ermöglicht darin zu wohnen und da denke ich ist eine dunkle farbe unangebracht. streiche die wohnung weiß und du gehst sämtlichen möglichen problemen aus den weg und hast deine ruhe.
mfg
Hallo,
da das Mietrecht mittlerweile so inhaltsreich wie Physik oder Chemie ist, kann ich Dir keine fundierte Auskunft darüber geben, ob Du renovieren musst.
Wenn dunkelfarbige Wände überstrichen werden sollen, streiche ich mit Grundiertung vor. Diese hellt die dunkle Wand auf und die weiße Farbe deckt dann besser.