Ich habe vor kurzem meine Eigentumswohnung verkauft. Ich wohne jetzt als Mieter in der Wohnung ( 1Monat). Dem Käufer war bekannt, daß ich ausziehen werde, sobald ich eine passende Wohnung gefunden habe. Jetzt ist es soweit, ich ziehe aus und der Vermieter verlangt von mir, daß ich renoviere (Malerarbeiten). Kann er das von mir verlangen. Er hat die Wohnung gekauft wie gesehen.
Guten Tag
Wo befindet sich die Liegenschaft?
ich kann nur die Situation in der Schweiz beschreiben. In meinem Land wäre die Antwort auf Ihre Frage ein klares Nein.
Die Rechtslage in Deutschland oder Österreich kenne ich nicht.
Freundliche Grüsse
A. Hilal
Hallo Uschi51,
ich meine: NEIN
es sei den du hast orange Wände mit lila Punkten oder so. neutrale, saubere und einwandfreie Wände müssen nicht gestrichen werden.
Oder steht dies schriftlich im Mietvertrag??
so 100%ig sicher bin ich mir da jetzt nicht (da Du Deine Wohnung ja verkauft hast. Du warst ja nicht von Anfang Mieter in diesem Objekt). Bei einer Mietwohnung ist es normaler Weise so, wenn man beim Einzug renoviert, muss man es beim Auszug nicht, es sei denn im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart worden!!! Ich denke mir aber, da im Kaufvertrag darüber nichts festgelegt wurde, gilt da event. die Regelung „gekauft wie gesehen“. Aber mach Dich da lieber nochmals etwas schlauer.
Also echt, das finde ich frech von dem Käufer! Seit wann renoviert man denn eine Wohnung NACH dem Verkauf?? Steht doch im Vertrag gekauft wie gesehen, oder? Was habt ihr denn für deine Mietperiode vertragsmässig ausgemacht? Wenn ihr nur quasi mündlich gesagt habt dass Du dort bleibst bis Du was findest kann er doch nichts verlangen. Falls ihr einen richtigen Vertrag habt müsste da was drinstehen. Wobei Mieten vom Verkäufer vielleicht auch ein Sonderfall ist. Viel Erfolg!
was habt ihr denn in eurem Kaufvertrag vereinbart. Sollte die Wohnung komplett renoviert werden vor dem Verkauf? Es ist immer saublöd, wenn man solche Dinge nicht schriftlich regelt. Aber wer bringt einem das schon bei.
Rein gefühlt ist es schon komisch das dein jetziger Vermieter und Neubesitzer nach einem Monat Mietzeit eine Renovierung verlangt. In welchem Zustand ist die wohnung denn?
Hallo,
hm, was steht den im Mietvertrag? Denk schon das er das verlangen kann, wenn da eben eine solche Klausel steht und du das unterschrieben hast, wenn nicht würd ich mal sagen hat er pech gehabt.
Kulanterweise könnte er denke ich aber echt drauf verzichten,recht hin oder her, kenn euer Verhältnis jetzt nicht, würd noch mal mit ihm reden. Denk wenn er einzihen will, möchte er doch bestimt eh alles eigen gestalten?
Alles gute.
lg by alin