Muss ich reparatur bezahlen?

hallo! hatte heute die endabnahme mit meinem vermieter. dabei stiess er auf eine macke in der badewanne die ich versehentlich verursacht habe. ich sagte ich sei versichert. er will jedoch, die komplette badewanne austauschen und nicht mit meiner versicherung sprechen, ich soll das dann im nachhinein abklären. als ich das abnahmeprotokoll unterschrieben habe übersah ich die erklärung das der mieter( also ich) die kosten der reparatur, durch eine firma umgehend nach auszug behoben werden, selbst trägt…d. h. im klartext ich bekomm die rechnung, und ob meine haftpflicht dann dieser horenden forderung nachkommt, das steht noch nicht geschrieben. da der vermieter direkt ne komplett neue badewanne mit fliesenspiegel einbauen möchte. meine haftplicht begleicht jedoch nur den zeitwetrt der wanne. kann ich von dieser willenserklärung zurücktreten?oder einspruch einlegen?

Hallo,

zuerst einmal muss der Vermieter den Mieter auffordern einen Schaden zu beseitigen. Je nach Größe der Macke ist dies reparabel und dies hätte ich vor Auszug auch mit einem Kit aus dem Fachhandel selber versucht.

Der Mieter muss auch nur den Zeitwert ersetzen. Außerdem steht ja nur dort, das der Mieter die Reparaturkosten trägt - nicht eine Neuinstallation derer.

Außerdem muss es dem Mieter möglich sein, das er seinerseits einen Kostenvoranschlag einholt. Ein neuer Fliesenspiegel wird kaum bei sachgemäßer Demontage notwendig sein und gehört nicht auf die Rechnung.
Was der Vermieter einbauenmöchte und was er letztendlich dir in Rechnung stellen darf, sind zwei paar Schuhe.

Zuerst einmal muss dieser dem Mieter, also dir, Gelegenheit geben, den Schaden zu beseitigen, wird dies von einer vom Vermieter beauftragten Firma erledigt, muss er vorab den Kostenvoranschlag dir zusenden. Es soll ja Handwerker mit Apothekenpreisen geben und kann nicht einfach eine Luxuswanne
berechnen.

Das Abnahmeprotokoll anfechten wird nichts bringen. Man liest sich das vorab ja durch und unterschrieben ist unterschrieben.

Ich würde aber um das wasserdicht abzusegnen damit beim Mieterverein vorsprechen. Man kann sofort Mitglied werden und meist gleich zur Beratung dort bleiben, wenn man den Mitgliedsbeitrag direkt begleicht.

Viele Grüße
tina

Auf dem abnahme protokoll ist vermerkt ‚wannenenaustausch und fliesenersatz‘ und gekittet hatte ich schon. Das reichte dem mann aber nicht. Kann ich verlangen das kosten voranschlaege eingeholt werdn? Was wenn meine versicherung sich querstellt?

Sorry,
das kann ich wenig dazu sagen. Aus meine Sicht wird wohl versucht aus einer Bagatelle Profit zu schlagen.
Auf jeden Fall Rechtsanwalt oder Mietverein einschalten. Vom Vermieter Bildmaterial anfordern. Lg

er muss eine angemessene frist geben in der der mieter die möglichkeit hat die schäden die entstanden sind zu beheben. er hat auch nur anspruch auf den zeitwert, denn das ist leider immer das pech eines vermieters, er wird es auch wissen und deshalb so reagiert haben.
ich würde ihn anrufen und gleichzeitig einen brief per einschreiben schicken und ihm mitteilen, das er die rechnung wann die wanne eingebaut worden ist vorlegen muss, damit die versicherung das übernimmt. die versicherung wäre informiert und wolle sich auch den schaden ansehen. ansonsten war allen in ordnung? oder gibt es noch dinge die er einfach machen lässt, insofern auf die zeitliche frist pochen, es sollte ordentlich gemacht werden aber könnte preiswerter sein.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße

Hallo,

ein Kostenvoranschlag dient als Nachweis für den vom Mieter zu ersetzenden Schaden und muss der Versicherung vorgelegt werden. Erscheint der Kostenvoranschlag dem Mieter zu hoch, kann er seinerseits einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben oder sich an die entsprechende Handwerkerinnung wenden.

Eine bereits unterschriebenes Abnhameprotokoll kann man nicht wegen Irrtum widerrufen. Das ist für beide Seiten bindend.
Hätte der VM den vertragsmäßigen Zustand dokumentiert und hätte im Nachinein Schäden gefunden, wäre es auch sein Pech gewesen.
Schätze wenn du dies so durch deine Unterschrift akzeptierst hast, ist das nun die einzige Möglichkeit die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Ich hoffe, das du Bilder der Macke, sowie der vorhandenen Fliesen angefertigt hast. Fliesenersatz muss man nur leisten, wenn Fliesen dabei zu Bruch gehen und nicht weil es dann hübscher aussieht. Arbeitslohn ist dann voll zu tragen und von dem Material ist nur noch der Zeitwert zu entrichten.

Allerdings besteht in D keine Pflicht ein Abnahmeprotokoll anzufertigen und erst recht nicht dieses zu unterschreiben - von keiner Seite aus!
Nur so als kleiner Tipp, für das nächste Mal. Wenn einem das Protokoll nicht passt - nicht unterschreiben oder ganz genau lesen bzw. vom Mieterverein prüfen lassen und sich nicht nötigen lassen, das sofort zu unterschreiben- dann passiert so was auch nicht.

Ist jetzt blöd gelaufen.

Viele Grüße
tina

ich würde meinen versicherungsvertreter fragen - die versicherung bezahlt eine reparatur bzw. wenn der gutachter feststellt die wanne muss raus - dann gibt es eine NEUE - sonst reparatur.
abnahmeprotoll - ist dumm gelaufen - klar können sie wiederspruch einlegen (haben das in der aufregung überlesen) - nützen wird das aber glaube ich nicht.
mein vorschlag : klärung durch sachverständigen ob reparatur oder auswechseln - dann zur versicherung - den schaden sollten sie jedoch melden um eine nr. zu bekommen - dann fragen sie nach einem sachverständigen und bitte um kostenübername bzw.abtretung - dann rechnet der sachverständige direkt mit der versicherung ab - kopf hoch es gibt schlimmeres

Hallo,Sie können wiederspruch einlegen,und sie sollten die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen,denn die werden ein gutachten erstellen.Und der Zeitwert wird dann bestimmt.Wenn es nur ein kleiner Sprung ist,da gibt es Badewannenlack und nicht mal so teuer.Ich hoffe ich konnte helfen.L.G. Dietlinde noch was immer gut durchlesen was sie Unterschreiben

Ob Sie erfolgreich von einer Willenderklärung zurück treten können wird Ihnen ein Anwalt für Mietrecht besser erklären können als ein Forum. Bei der Summe, um die es hier geht, ist ein Anwalt auf jeden Fall nötig.

Von einer Willenserklärung kann man nur unter engen Gesichtspunkten zurücktreten. Da es sich weder um ein Haustürgeschäft noch um einen Fall von Nötigung oder geistiger Umnachtung handelt, sehe ich da keine Chance. Aber sieht das Abnahmeprotokoll nicht nur den Schaden und nicht den Reparaturumfang vor? Oder haben Sie diesem gleich mit zugestimmt?

Ich glaube ja. Ich dachte es geht nur um den schaden. Aber art und umfang der reparatur sind gegenstand der willenserklaerung gewesen. Xas awurde mir erst spaeter klar.

Ich fürchte, das zählt nicht. Wenn Sie es unterschrieben haben, hätten Sie ja die Möglichkeit der Kenntnisnahme gehabt und z.B. nur den Schaden im Abnahmeprotokoll bestätigen können. Wahrscheinlich hat Ihr Vermieter Sie da etwas überrumpelt.

Hallo,
Sie müssen nicht für eine Luxusbadewanne bezahlen,sondern nur für den Schaden aufkommen,den sie tatsächlich verursacht haben.Die Versicherung kann einen Gutachter schicken.Der Vermieter kann nicht verlangen,dass die Versicherung umgangen wird!

erter Fragesteller!
Das Endabnahmeprotokoll ist leider bindent. Wenn Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie den auch bezahlen. Im Nachhinein können Sie sich an ihre versicherungsgesellschaft mit der Bitte um Begleichung der Rechnung wenden.
Der Vermieter kann nur den Wert der Wanne, der dem Neuwert der „alten beschädiugten“ entspräche, Ihnen in Rechnung stellen. Wenn der Vermieter ein anderes Modell, vielleicht hochwertiger, einbauen läßt, ist das seine Sache. Er darf nur den Wert der alten Wanne (altes Modell) berechnen.
Eine andere Antwort habe ich nicht für Sie, es ist meine Meinung dazu. Da ich kein RA oder Schiedsmann bin, ist meine Meinung kein gültiger Rechtsspruch.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
wenn Sie diese „Klausel“ im Abnahmeprotokoll unterschrieben haben, sind Sie natürlich auf der schlechten Seite.
Der Vermieter kann Ihnen jedoch nur das in Rechnung stellen, was der Wanneneinbau kostet und sämtliche Extras drum herum nicht. Dass bei diesem Einbau Fliesen kaputt gehen, ist normal-dass Sie aber dann alels zahlen sollen, gibt es nicht. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin.
Mfg Maximilian 123

Hallo jinsam28

Wichtig
Kleine Abplatzungen müssen Sie hin¬nehmen
Manche Gerichte urteilen sehr mieterfreundlich, wenn es um Emaille-Abplatzungen geht: Gewisse geringfügige Abplatzungen während des Mietverhältnisses zählen hier noch als vertragsgemäße Abnutzung.
Darunter fallen jedenfalls Abplatzungen in Stecknadelkopfgröße bis zu einem Durchmesser von 1 bis 2 mm (AG Neustadt, Urteil v. 26.9.2001, 40 C 687/01, WuM 2002 S. 233). Ebenso kleine Abplatzungen am äußeren Rand, weil sie auch bei sorgfältiger Benutzung immer einmal entstehen können (AG Osnabrück, Urteil v. 3.9.2003, 47 C 9/03 XXXII, WuM 2007 S. 406).
Die Grenze zur normalen Abnutzung ist jedoch überschritten, wenn Waschbecken oder Badewanne auffällige Schlagstellen aufweisen.
Das Beseitigen von typischen Abnutzungserscheinungen an einer Badewanne zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen (AG Köln, WuM 1984 S. 197).
Sie sollten sich in Ihrem Fall von einem Rechtsbeistand beraten lassen. Es kann auch die Handhabung neu für alt zum Tragen kommen.

Gruß Fred

Hallo,
du kannst deine Versicherung in Anspruch nehmen. Umgehend heißt ohne schuldhafte Verzögerung. Dein Vermieter wird sich gedulden müssen. Weiterhin steht ihm lediglich der Zeitwert zu. Er kann als Beispiel nicht verlangen, dass eine Badewanne, die 30 Jahre alt ist, gegen eine neue ersetzt wird. Er würde sich dann an dir bereichern.
Er ist allerdings auch nicht verpflichtet, an deine Versicherung heranzutreten.

Sieh das mal gelassen, lass die Versicherung den Zeitwert zahlen. Er müsste dich dann verklagen und diesen Prozess verliert er.
Lass dich nicht unter Druck setzten. Das ist eine regelrechte Einschüchterungstaktik.
Du wirst sicherlich noch starke Nerven brauchen.

Viele Grüße
Llissy