Muss ich selbst für Erstaz sorgen?Krankheitsfall

Hallo zusammen!

Heute bekam ich auf der Arbeit einen Brief vom AG, in dem stand, dass der AN im Krankheitsfall selbst für eine Vertretung sorgen muss.

Nun die Frage:
Ist das erlaubt? Oder gibt es da nicht irgendein Gesetz in dem steht das der AG für Ersatz sorgen muss?

Danke schon mal!

Guten Morgen!

Da ich die näheren Umstände dieses Falles nicht kenne, ist es schwierig eine Pauschalantwort zu geben. Bei uns im Betrieb ist vieles durch Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen geregelt.
Ansonsten gibt es immer noch die offiziellen Stellen, wie z. Bsp. Arbeitsamt- oder gericht, an die man sich wenden kann. Die wissen da sicher Bescheid.

mfG
Uwelix

Da ist mir nichts bekannt!
Eine interssante Frage für einen Betriebsrat!

Hallo,
was steht im Arbeitsvertrag,gibt es einen Betriebsrat?
Ich bin kein Experte für Arbeitsrecht und würde Dir empfehlen fachlichen Rat einzuholen. Evtl. hast Du eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, über die kannst in der Regel einmal einen Fachanwalt telefonisch kostenlos kontaktieren. Oder über die Gewerkschaft oder…googeln, googeln,googeln…

Alles Gute!

Hallo zusammen!

Heute bekam ich auf der Arbeit einen Brief vom AG, in dem :stand, dass der AN im Krankheitsfall selbst für eine :Vertretung sorgen muss.
Nun die Frage:
Ist das erlaubt? Oder gibt es da nicht irgendein Gesetz in dem :steht das der AG für Ersatz sorgen muss?

Guten Morgen.
Das ist eine Frage aus dem Arbeitsrecht die ich nicht beantworten kann. Außerdem kann das auf Grund der dürftigen Angaben keiner entscheiden. Ist der AG Arbeitgeber oder Auftraggeber?
Bist Du ein angeheuerter Alleinunterhalter oder Ernethelfer?
Oder bist du fest angestellte Bürokauffrau?
Was steht im Vertrag? Wie ist die übliche Verfahrensweise?
Auch bei Festangestellten z.B. im Bereich Verkauf mit TZ Kräften gibt es zulässige Vereinbarungen wonach ein Kranker Mitarbeiter einen Mitarbeiter anrufen soll, der an dem Ausfalltag gerade frei hat.

Hallo!

Wenn die Abkürzungen AG und AN Auftraggeber und Auftragnehmer bedeuten, dann ist tatsächlich der AN für den Ersatz bei Krankheit verantwortlich.
Sollten AG und AN Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeuten, dann ist der Arbeitgeber für den Ersatz zuständig, der es allein seine Sache ist, die für die betrieblichen Abläufe notwendigen Strukturen aufzubauen.

Gruß
Lutz

Hallo,

kann ich leider nichts zu sagen, bin Experte für Arbeitssicherheit, nicht für Arbeitsrecht.
Viel Erfolg!
Gruß

Du müßtest schon etwas genaueres schreiben, was und wo Du arbeitest. In einem normalen Arbeitsverhältnis ist der AG für Ersatz verantwortlich, wenn Du krank wirst.

Hi,

steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag bzw. war das Schreiben vom Arbeitgeber an eine Antwort von Dir mit Unterschrift gekoppelt? Falls Nein, dann gehört es nicht zu den Leistungen die Du erbringen musst.

Ausnahmen: es gibt eine Betriebsvereinbarung (auf die im Arbeitsvertrag verwiesen wird) oder aber Du bist „scheinselbstständig“ (bspw. als Versicherungsvertreter, wo du ein Gewerbe lt. GWO angemeldet hast - aber hier kenn ich mich nicht so genau aus.

Fazit: hast du nix unterschrieben (Vertrag / Antwortschreiben) etc. kann es eigentlich nicht sein.

Aber je nachdem wie das Schreiben aufgesetzt ist, kann der Arbeitgeber durchaus an Dein unternehmerisches Handeln appelieren (bspw. wenn Du Sekretärin bist und Du Dich mit Deiner Sekretärin abstimmen musst - aber das würdest Du im Urlaubsfall ja auch machen)

Kannst Du vielleicht den Wortlaut des Schreibens einstellen? Das wäre hilfreich.

MfG
Froesileserin

Hallo,
Nun wenn man Krank ist, hat man dem AG mitzuteilen von wann bis wann voraussichtlich dies der Fall sein wird. Mir ist nicht bekannt, dass man in einer Phase der Erholung auf Suche geht um einen Ersatz zu finden. Völlig unüblich. Arbeitsvertrag bitte nachsehen.
Im Grunde sorgt der Arbeitgeber für den entsprechenden Ersatz bei Ausfall von Arbeitskräften.

Ich muß erstmal wissen um welchen Betrieb es sich handelt. Welche Tätigkeit Sie ausüben.

Moin,

Vorweg: Ich bin fit im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Arbeitsrecht ist eine andere Geschichte!
Und dann zuerst eine Gegenfrage: Warum sollte es zu dieser Thematik ein Gesetz geben? Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Verantwortung (wirtschaftliche wie soziale) Interessiert daran den Betriebsablauf so zu organisieren, dass der Laden läuft.
Deine Fragestellung ist so knapp gehalten das es müssig ist über Sinn oder Unsinn einer Krankheitsvertretung zu spekulieren aber was sollte daran falsch sein, wenn Dein Arbeitgeber Dir quasi den Auftrag erteilt für Deine Position eine Vertretungsregelung zu organisieren? Ich würde es erstmal als Auszeichnung verstehen, dass er Dir das so zutraut. Oder ist die Situation genau anders herum - durch Deine häufigen Fehlzeiten müssen die Kollegen bis zur Belastungsgrenze Überstunden schieben und Dein Arbeitgeber möchte jetzt, dass Du Dich bzgl. einer Regelung mal mit den Kollegen an einen Tisch setzt und selber hörst welche Probleme Deine Abwesenheit verursacht?!

Wie gesagt, ohne wirklich konkrete Angaben ist auch Hilfe schwer zu bekommen.

Gruß

Andreas

Hi,

Sowas habe ich noch nie gehört! Es ist die gute Recht von jede Arbeitnehmer a mal krank zu sein. Deiner Arbeit für die du verträglich verpflichtet bist zu erledigen, etwieder bleibt liegen bis du wieder gesund bist, oder wird durch jemand anders erledigt.

Diese jemand Anders, kann und darf nür von chef angeordnet werden (Direktionsrecht des Chef’s). Auch in die Gastronomie, wo viele Arbeitrechtlichen Regel gebrochen werden, findet mann sowas Nicht. Bedienung ruft an Krank, muss der Wirt (Chef) schauen wo wer ersatz kriegan kann.

Das alle alle einzige fall wo ich vielleicht gut glauben das es sowas gibt ist in die freiewirtschaft. Ich stelle mir vor das Sie als Innenraum/Wohnraum gestalterin einer Auftrag angenommen hast wobei es womöglich drin steht, das wenn du krank bist, du solltetst dafür sorgen das die Arbiet weiter geht, also einer vertretung findet oder einer Sub-unternehmer anheuert!

Da ich weiss nicht als was du Arbeitest und im welche Branche, gehe ich davon aus wie fast bundesweit üblich ist. Also, Krank ja, aber vertretung kommt von Chef.

Wenn du fragen hast oder besser, mail mir die Schreiben was du gekriegt hast von deiner Chef, dann kann ich vielleicht mehr dazu Sagen.

Grüß

JAson

mail an: [email protected]

Lieber Kollege,
das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Da ich aber kaum glaube, dass so etwas vewreinbart wurde, brauchst Du auch keine Vertretung zu stellen. Wenn Du den Vertretungsgedanken weiter verfolgen würdest, wer soll entscheiden ob der Vertreter geeignet ist, wer haftet für seine Tätigkeit etc.? Meiner Ansicht nach also: Du bist nicht verpflichtet.