Muss ich Sozialhilfe vom EX Mann zurückzahlen ?

Hallo erst einmal an alle …

meine Situation … seit Jahren zahle ich in kleinst Raten (bin Harz 4 mit 3 Kindern) die Sozialhilfe von meinem Exmann zurück, weil sie ihm fälschlicherweise (unzurecht) gewährt wurde !! Ich hatte als er noch da war und gearbeitet hat, auch den Amt mitgeteilt wo/wie sie ihn erreichen können… trotzdem haben die darauf bestanden das ich damals die antragstellerin(mit meinem EX)war und ich daher zurück zahlen muss !!! Kann das sein ?? Jetzt hat mein Ex sich in s Ausland abgesetzt, ist das rechtens ?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

  1. Da du wie du selber schreibst von HarzIV mit 3 Kindern lebst, mußt du mal garnichts zurück zahlen.
  2. Sollen sie doch deinen Ex-Mann suchen.
  3. Wenn er in der EU ist, dann ist es nicht schwer ihn auch zu finden.
  4. Wer hat den Antrag damals gestellt? Du oder Dein Ex-Mann?
    Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.

entschuldigung ich war im Urlaub
leider weiß ich es nicht

Hallo,
mir fehlen leider für die Beantwortung der Frage einige wichtige Informationen. Aber bevor ich jetzt konkreter werde, geb ich Dir folgenden Tip:
Du hast als Hartz IV Empfängerin Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratungshilfe. Die solltest Du in diesem Fall in Anspruch nehmen. Der Antrag hierfür kann beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden, aber viele Anwälte machen das auch direkt. Einfach im Internet mal nach einem Fachanwalt für Sozialrecht googeln und anrufen. Nimm alle relevanten Unterlagen zu dem Anwalt mit, dann ist Deine Frage auch schnell beantwortet!
Viel Glück!
Viele Grüße
Jens

Die Anfrage ist so nicht zu beantworten!
Ich gehe aber davon aus, dass hier „gesamtschuldnerische Haftung“ vorliegt…

Eigentlich dürfen die das nicht, da die Sozi. für dein EX. war. Am besten nimmst du dir einen Anwalt für Sozialrecht, am besten aber nimmst dir einen alten Hasen die haben es besser drauf. In deiner situation kannst du PKH beantragen. Wenn das Soziamt verliert, müßen die den Anwalt und Gericht bezahlen.

Viel Glück

Hallo _lala

leider musst du die Rückzahlung leisten; denn du hast damals zusammen mit deinem Mann den Antrag unterschrieben. Als Eheleute haftet einer für den anderen. Das dein Mann sich ins Ausland abgesetzt hat, da hat er sich der Sache entzogen und Du musst das nun leider ausbaden.
Ich wünsche dir ein schönes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Mara28

leider ja… du hast den antrag damals doch mit unterschrieben, oder?