Also ich habe einer mittlerweile insolventen gmbh einen kredit über 100 000€ gewährt.
die gmbh besitzt eine immobilie wo eine grundschuld über den kreditbetrag eingetragen ist. Allerdings stellt sich heraus das diese nur 50 .000 wert ist, der insolvenzverwalter verkauft mir die zum preis von 50.000€, der rest ist weg weil sonst keine masse vorhanden ist!
Angenommen ich würde die genannte immobilie für 80.000€ verkaufen!
Muss ich spekulationssteuer zahlen?oder kann ich die verlorene 50.000€ gegenrechnen?
Hallo,
Von einer Spekulationssteuer habe ich noch nie etwas gehört.
Wenn die Immobilie nur mit einen Wert von 50000.-€ angesetzt ist,dann können Sie diese durch eine Versteigerung zu 50% bekommen,das wäre dann 25000.-€und bei einer 2 Versteigerung noch günstiger.
Lassen Sie sich durch den Insolvenzverwalter nicht noch ein 2 mal betrügen.Machen Sie das dem Insolvenzverwalter klarund sagen im die Meinung wenn er Sie auch noch Betrüg dann kann er auch eine Anzeige haben.Haben Sie überhaupt Anzeige gegen die Gmbh gestellt?Forschen Sie bis zu 5 Jahre nach der Insolvenz nach ,ob die Firma unter einem anderen Namen wieder ein Geschäft betreibt.Falls ja,dann haben Sie da noch ein Recht ihr Geld nach und nach zu holen.Übergeben Sie ihren Fall einem Rechtsanwalt.
Lassen Sie die Immobilie von einem Makler schätzen,der kann ihnen sagen zu wieviel Sie die Immobilie verkaufen könnten.Bei der Steuer müssten Sie eigentlich ihren jetzigen Verlust angeben,ich denke dann würden Sie etwas zurückbekommen.Sollten Sie die 50000.-€ (Immobilie)trotzdem annehmen und später für 80000.-€ verkaufen,dann müssen Sie innerhalb 3 Jahren entweder für den Gewinn etwas neues kaufen oder den Betrag z.B. für renovierungen verwenden(alles muss nachgewiesen werden durch Belege).Ansonsten müssten Sie für den Gewinn Steuer zahlen.
also grundsätzlich ist der Verkauf innerhalb von 10 Jahren steuerpflichtig §23 EStG, wenn ein Gewinn entsteht (hier rund 30 T€). Sollte es sich bei der Immobilie um ein Haus, halten könnten sie die Steuer umgehen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen oder von Verwandten unentgeltlich überlassen. Wenn Sie an der GmbH beteiligt waren, könnten Sie unter Umständen den Darlehensverlust geltend machen § 17 EStG. Dies ist allerdings ein Komplizierter Vorgang, der ohne Einsicht in die entsprechenden Verträge, Bilanzen, BWA der GmbH evtl. nicht beantwortet werden kann. Ich rate Ihnen dringend einen Steuerberater zu kontaktieren.
Ich glaube das da ja noch eine Rolle spielt wie lange du dann die Immobilie besitzt und wann du die wieder veräussern möchtest .Ich kann dir aber leider keine Zeiten nennen.
Ich kann dir nicht genau sagen ob das eine Gewinn und Verlustrechnung wäre.
Sorry
LG Mausi123
Hallo,
m.E. kann man aus folgendem Grund nicht gegenrechnen:
Die Darlehenshingabe betrifft die Einkunftart Kapitalvermögen.
Mit der Immobilie wird das Darlehen teilweise zurückgezahlt und gleichzeitig ein anderer Gegenstand, der nicht zum Kapitalvermögen gehört, angeschafft. Dieser unterliegt der Spekulationssteuer.
Mit freundlichen Grüßen