Ich hoffe mir kann jemand helfen. Es ist dringend. Ich bin seit ca. 7 Jahren in einem Betrieb, davon sind 3 Jahre Ausbildung. Mein Betriebsleiter will nun warscheinlich, daß ich für 2 Monate stempeln gehe. Kann er mich dazu zwingen? Denn dann würde ich Harz IV bekommen und wüßte nicht wie ich meine Ausgaben bezahlen soll wie Versicherungen, Kredit, Auto usw.
Was soll ich tun? Habe eine Rechtsschutzversicherung, kann mir das helfen in der Sache?
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Es ist dringend. Ich bin
seit ca. 7 Jahren in einem Betrieb, davon sind 3 Jahre
Ausbildung. Mein Betriebsleiter will nun wahrscheinlich, daß
ich für 2 Monate stempeln gehe. Kann er mich dazu zwingen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Es ist dringend. Ich bin
seit ca. 7 Jahren in einem Betrieb, davon sind 3 Jahre
Ausbildung. Mein Betriebsleiter will nun warscheinlich, daß
ich für 2 Monate stempeln gehe. Kann er mich dazu zwingen?
du hast sicher einen Arbeitsvertrag. Da ist die Kündigungsfrist festgelegt. Die wäre einzuhalten. Ggf. die Fristen nach dem BGB.
Denn dann würde ich Harz IV bekommen
nein. Mit 7 Jahren erhält man Arbeitslosengeld. Beachte aber, solltest du auf die Einhaltung der zustehenden Kündigungsfrist verzichten, dann gibt es eine Sperrzeit ohne Alg.
Lass dich bei der Agentur für Arbeit beraten undoder hol dir die Infos bei arbeitsagentur.de
und wüßte nicht wie ich
meine Ausgaben bezahlen soll wie Versicherungen, Kredit, Auto
usw.
Was soll ich tun? Habe eine Rechtsschutzversicherung, kann mir
das helfen in der Sache?
Also ich bin Hotelfachfrau und eigentlich stellvertr. Chefin. Ich wurde damals nach meiner Ausbildung übernommen. Der Betriebsleiter kam auf die Idee, daß ich stempeln gehen soll, weil über die Wintermonate kaum was los ist. Aber ich brauchte noch nie stempeln und letztendlich mußt das auch der Inhaber bestimmen. Von dem wir alle unsere Löhne bekommen. Aber wenn der Ihm erstmal ein Floh ins Ohr gesetzt hat, kann ich da auch nix mehr machen. Ich finde das einfach hintervotzig von ihm.
kitty
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja. Zumindest kann er sein Direktionsrecht dazu nutzen.
???
Merkwürdige Auslegung des Direktionsrechts…
Jaja, die Feiertage…
Zumindest geht aus dem Originalposting nicht hervor, ob bestimmte Arbeitszeiten zu absolvieren sind oder der Arbeitseinsatz von zu leistender Arbeit abhängig ist (gleitende Arbeitszeit). Der Schluss mit dem DR war vielleicht doch voreilig :-/
*schäm* arbeitsrecht.de - suche nach direktionsrecht (nicht gemacht, deswegen das *schäm*) führt z.B. zu http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Der AG kann es einseitig nicht so „bestimmen“. Natürlich kann er fristgerecht kündigen. Inwieweit hier eine (aussichtsreiche) Küschutzklage dann möglich wäre, hängt von der konkreten Mitarbeiterzahl im Hotel und der genauen Position des AN ab.
Eine Rechtsberatung wäre zumindest dann im Vorfeld sehr sinnvoll, wenn der AN unklugerweise geneigt ist, auf diese Idee einzugehen.
leider muss ich deinen Artikel abschließen, da alle Hinweise darauf wie Artikel in Rechtsbrettern formliert sein müssen, einfach ignoriert hast.
Soviel trotzdem zum Thema:
Wenn ein Chef möchte dass jemand zum Arbeitsamt verbannt wird, so muss er derjenigen kündigen - unter Einhaltung der Fristen des Arbeitsvertrags. Insbesondere wenn eine Wiedereinstellung zwei monate später geplant ist, glaube ich nicht, dass die Kündigung vor Gericht bestand hätte. Von einer eigenen Kündigung - nur weil Chef es gerne hätte - würde einer solchen Person abraten müssen, das dies sicherlich mit einer 3-monatigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verbunden wäre.