Muß ich Steuern/Abgaben auf ein abbezahltes Haus/Wohnung leisten?

Moin moin,
soeben berichtet mir mein Nachbar das es gar nicht gut sei wenn man eine Immobilie schuldenfrei besitzt.
Der Staat würde dann zu einem steuerfreien Einkommen veranlagen (potenziellen)
Is das in der Tat so?
d.

Du meinst, man müsse die nicht zu zahlende Miete quasi als „virtuellen Verdienst“ versteuern?

Dem ist zur Zeit nicht so - aber frag mal Herrn Scholz, was er von dieser Idee hält.

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Hallo,

ich kenne mehrere Leute mit abbezahlten Häusern, aber niemanden, der das jemals erwähnt hätte.

Gruß,
Steve

Hallo,

ist die Rede von einer selbst bewohnten oder einer vermieteten Immobilie? Bei einer selbst bewohnten ist es für „die Steuer“ völlig ohne Belang, ob noch Kredite für den Erwerb o.ä. ausstehen oder nicht.

Nö.

Vielleicht mag der Nachbar auch mal vorrechnen, inwiefern es bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll ist, Kredite auf diese laufen zu lassen. Ich glaube, das ist eines der am weitesten verbreiteten und folgenreichsten Irrtümer im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen.

Gruß
C.

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Moin,

Ich kann nur vermuten, dass da der Begriff „absetzen“ eine Rolle spielen könnte. Die Zinsen lassen sich ja absetzen. Nur denken dabei viele, dass man damit etwas vom Finanzamt geschenkt bekommt.
-Luno

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Natürlich ist es schick, wenn man ohnehin anfallende Ausgaben steuerreduzierend geltend machen kann. Aus dem Umstand, dass das bei Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie möglich ist, ist bei manchen irgendwann das Missverständnis erwachsen, dass man es geradezu darauf anlegen sollte, möglichst viele FK-Zinsen zahlen zu müssen, weil dann ja die Steuerersparnis am höchsten ist. Vielen Menschen - auch mit Finanzhintergrund - ist schlichtweg nicht klar, dass der größte Wertzuwachs immer in der Tilgung der Verbindlichkeiten liegt.

Gerade in Zeiten hoher Zinssätze ist natürlich die Wahrscheinlichkeit umso höher, dass die zu erzielenden Mieteinnahmen gar nicht ausreichen, um einerseits die FK-Zinsen und andererseits auch noch eine Tilgung zu bezahlen. Dann ist es aber eigentlich Aufgabe eines Steuerberaters, die Transaktion strukturell so anzupassen, dass sich das ganze über die Laufzeit doch wieder vor allem darüber rechnet, dass sich das Objekt selbst entschuldet, anstatt möglichst viel Liquidität an die Bank fließen zu lassen und sich 30-40% dann vom Finanzamt zurückzuholen.

Eine Entschuldung ist schon allein deshalb wichtig, dass man in Sichtweite der Zinsbindung nicht darauf hoffen muss, dass der zukünftige Zinssatz nicht noch höher ist als der alte. Dann nämlich bricht das Konstrukt völlig in sich zusammen.

Gruß
C.

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Es war bis 31.12.1986 so.

Wenn der Nachbar demnächst erzählt, die Wehrmacht hätte kapituliert, kannst Du ihm das auch glauben.

Schöne Grüße

MM