Hallo Ich hatte eine Schrottimmobilie die Rückabgewickelt wurde. Mein Anwalt hat am 12.12.2012 die Zahlung erhalten und an mich am 3.1.2013 ausgekehrt. Meine Frage muß ich die Schadensersatzzahlung versteuern und in welchem Jahr(2012 oder 2013)
Bei der Schadensersatzzahlung handelt sich es um Einnahmen aus einem Immobiliengeschäft und sind deshalb steuerpflichtig,können aber weil hier ein Grenzwert sprich Jahreswechsel bei der Steuererklärung wahlweise 2012 oder 2013 angegeben werden.Hauptsache man gibt es an.Wenn es bei der Steuererklärung 2012 zu einer Mahnung oder Nachforderung kommen sollte kann immer noch darauf verwiesen werden das die zahlung erst 2013 erfolgte und somit auch erst bei der Erklärung 2013 erfolgt.
Da bin ich mir auch nicht sicher.
Frage am besten beim Finanzamt nach, die müssen unverbindlich Auskunft geben.
Eigentlich hattest Du ja Unkosten (Anwalt, Fahrtkosten usw., die wahrscheinlich höher sind als die Einnahmen.
Hast Du die beim Kauf versteuert? Dann versuche den Kaufpreis dagegenzusetzen, wenn das 2012 war, ist das einfach.
hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen