Muss ich steuern zahlen wenn ich im ausland arbeit

Hallo Leute,

Ich werde demnächst für ungefähr 1 Jahr von meinem AG ins Ausland geschickt, und ich möchte mich in Deutschland komplett abmelden auch die Krankenversicherung, weil ich vor Ort eine Krankenversicherung bekomme. Muss ich dann trotzdem noch steuern zahlen(Lohnsteuer,RV,AV,KV,SolZ)?

Danke

entscheidend ist in erster linie ob du einen deutschen oder hlländischen vertrag hast - wenn ich das weiß kann ich dir auch weiterhelfen -
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Hallo aladin,zuerst einmal,in jedem Land der Welt muß man Steuern bezahlen.Die BRD hat mit vielen Ländern Doppelversteuerungsabkommen.Also,wenn nicht in der BRD die Steuern gezahlt werden,zahlt man in dem Land,in dem man arbeitet.Es gibt jedoch Möglichkeiten im Vorweg fstzustellen,ob,wieviel,ab wann etc man zahlen muß,genauso wie es Möglichkeiten gibt(nicht 100% korrekt)die ganzen,oder einen Teil der Steuern zu umgehen.Als erstes,der Arbeitgeber beantragt die Steuerbefreiung in Deutschland,bevor man ins Ausland geht,wobei man mindestens an einem Stück,183 Tage im Ausland an einem Arbeitsplatz arbeiten muß.Je nach Antwrot des Finanzamtes,einfach mal selbst beim Finanzamt erkundigen,warum die Antwort so oder so…ausgefallen ist und sich danach entscheiden was man machen will.
Gruß Hermann

ich habe würde ein entsendevertrag bekommen, aber
ja es ist ein deutscher vertrag.

Vielen Dank für die schnellen antworten.
Gruss alaidin

Ja, du musst steuern bezahlen. kannst aber dein Pendeln nach hause, in soweit du dieses tust in deiner steuererklärung als abzug reinschreiben. Du wirst dich hier anmelden (im ausland) bekommst deine personen-nummer und eine steuererklärung zugesendet, Je nachdem wo du bist (welches land) musst du etwas hinterher sein. Norwegen hat nach meiner erfahrung des öfteren probleme damit, wichtige dokumente (les steuererklärungen) an deinen gemeldeten wohnsitz zu senden. Geb bescheid von tag 1, das du die im internett lesen möchtest. um das tun zu koennen, bekommst du einen zettel mit pin-cod. heb den auf. der hilft dir nicht nur deine steuererklärung abzurufen, sondern auch auf andere seiten zu kommen,im falle von krankheit, arzt, arbeitslosengeld usw.
viel glück

Hallo alaidin,

die Versetzung ins Ausland für 1 Jahr, ist eine
„Vorübergehende Auswärtstätigkeit“, wenn man danach wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Die vorüber-
gehende Auswärtstätigkeit kann auch bis 18 Monate dauern.
Man ist dann weiterhin in dem Land steuerpflichtig vom
Arbeitgeber. Auch entfällt nicht die Pflicht der Sozial-
versicherung. Die Krankenkasse kann in diesem Fall ruhen, wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit die Kranken-
kasse übernimmt. Man hat aber hier mehr Möglichkeiten
um Werbungskosten abzusetzen, um den Anteil der Steuer
so niedrig wie möglich zu halten.
Grüße tilgba

Hallo alaidin,

sorry, aber Steuern muß man immer zahlen.
Wenn man im Ausland wohnt und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, ist man nach dort gültigen Gesetzen zu versteuern, krankenzuversichern, etc. D.h. auch die Lohnsteuer-Sätze von dort gelten.
Bleibt der Arbeitgeber und ein Wohnsitz deutsch, und es existiert mit dem Land kein Doppelbesteuerungsabkommen, dann gilt jedoch weiterhin deutsches Steuerrecht.

viele Grüße - sinnip