Muss ich Steuerschulden übernehmen?

Liebe Community, ich habe eine Problem mit der Steuererklärung für 2013.
Ich habe meine Frau im Juli 2013 geheiratet. Sie war bis April 2013 selbstständig.
Leider hat Sie durch die Geschäftsaufgabe Steuerschulden von über 24tsd Euro angehäuft, u.a. Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Eine Einkommensteuererklärung für 2013 wurde nicht eingereicht wodurch sie geschätzt wurde.
Ich habe seit Juli St.Klasse 3 und habe meine Steuererklärung nach getrennter Veranlagung durchgeführt. Kann ich dennoch Zusammenveranlagung wählen? Frist habe ich noch bis ende Januar.
Nach der getrennten Veranlagung muss ich 450€ nachzahlen. Über mein Steuerprogramm würde ich bei zusammenveranlagung 1145 € rausbekommen, jedoch nur wenn ich bei Ehefrau keine Einkünfte eingeben würde.
Daher glaube ich dass es das beste ist in den saueren Apfel zu beißen und die Nachzahlung zu akzeptieren.

Sauber alles trennen (insbesondere Vorauszahlungen), gemeinsam veranlagen, Aufteilungsbescheid beantragen. Null Problemo!

Bisschen dünn.

Natürlich ist hier ein Gespräch mit einem Steuerberater nötig, gar eine Frage. Wir kennen ja nicht alle Fakten.

Ob ich es „dicker“ kann, weiß ich nicht.

Die Faktenlage lässt hier nicht viel Raum. Gucken wir mal, was man draus machen kann.

Das sind natürlich ihre Schulden und nicht deine, soweit ist es klar. Deine Sorge, da in Anspruch genommen zu werden, ist nachvollziehbar.

Dir/Euch ist schon klar, dass für 2013 eine Zusammenveranlagung in Anspruch genommen werden kann? Das könnte die Steuerschuld bereits mildern, zumindest für 2013.

Offenbar war hier kein Steuerberater beteiligt. Kein Steuerberater ist oft teurer als ein Steuerberater.

Seit Juli 2003?

Na egal. Steuerklassen sind ohenhin uninteressant. Außer in diesem Fall, da sie einen Hinweis darauf geben, dass dem Finanzamt bekannt war, dass du verheiratet bist. Allerdings hat das ja nichts mit deiner Frau zu tun.

Wie kommst du auf Ende Januar?

Da wäre es ja dumm, eine Einzelveranlagung (so heißt das neuerdings) zu beantragen.

Also nach derzeitiger Lage sieht es so aus, als müsstet ihr euch zusammen veranlagen lassen und du musst einen Antrag auf Aufteilung nach § 218 ff AO stellen.

Ich würde hier ohne steuerliche Beratung an eurer Stelle keinen Schritt wagen.

Ach, und § 1601 BGB nicht vergessen! Über diesen Umweg bist du trotzdem mit in der Pflicht.

Hallo,
mit einem guten Steuerberater, der weiß was er/sie tut, kannst du bzw. deine Frau von den 24 Tsd runterkommen in erträglichre Bereiche.
Und bei 24 Tsd Schulden von deiner Frau beim Finanzamt lohnt sich der Besuch bei einem Steuerberater wirklich und eine Erklärung, die die Finanzamts-Schätzung vielleicht revidieren kann.
Du bekommst von dem kein Geld, hast aber nachher weniger Fehler gemacht als mit einem Steuerprogramm, das ich nur für den Fall deiner 450 /1145 Rechnung empfehlen würde. Und deine Fehler kosten dich Geld, wie du unschwer erkennen kannst.
Es grüßt
ynot

Im Ernst?

Natürlich sind alle Einnahmen / Einkünfte zu erklären. Ansonsten kann man es ja gleich lassen…