Die Fakten:
Mietdauer: ca 2,1 Jahre
Passagen aus dem Vertrag: http://imgur.com/a/DHnJCKonkrete Frage: Muss ich, wenn ich erst 2,1 Jahre hier Mieter bin, auch striechen, weil im Vertrag steht „alle 5 Jahre“, „alle 8 Jahre“?
das ist immer so eine Frage, einerseits steht zwar vieles im Mietvertrag geregelt, aber gesetzlich kommt es immer wieder zu Änderungen. Auch von Hausverwaltung zu Hausverwaltung ist das unterschiedlich.
Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, musste ich die Wände alle weiß streichen, bei meiner neuen Wohnung von http://www.seg.at steht jetzt, dass Abnutzungsspuren übermalt werden müssen, aber die Farbe ist egal.
Wenn bei dir steht alle 5 oder alle 8 Jahre wäre interessant, wie du sie übernommen hast, ob sie da frisch gestrichen war und es ab diesem Zeitpunkt zählt (wovon ich ausgehe) oder ob da generell ein Rad von 5 Jahren zählt.
Wende dich doch mal an den Mieterschutz, die geben immer gerne Auskunft, wenn man unsicher ist!
Ja, denn die wirksame Klausel bestimmt eindeutig „soweit sie durch den Mietgebrauch erforderlich sind“. Auch nach 2 Jahren können Kochdünste, Kerzenruß, Zigarettenrauch u. dgl. bereits diesen Renovierungsbedarf ergeben