Muss ich streichen?

Hallo,

basierend auf meine Frage von vorhin (http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/muss-ich-strei…) Jetzt nochmal meine eigentliche Frage: Muss ich streichen?

Die Fakten:
Mietdauer: ca 2,1 Jahre
Passagen aus dem Vertrag: http://imgur.com/a/DHnJCKonkrete Frage: Muss ich, wenn ich erst 2,1 Jahre hier Mieter bin, auch striechen, weil im Vertrag steht „alle 5 Jahre“, „alle 8 Jahre“?

Hallo,

das ist immer so eine Frage, einerseits steht zwar vieles im Mietvertrag geregelt, aber gesetzlich kommt es immer wieder zu Änderungen. Auch von  Hausverwaltung zu Hausverwaltung ist das unterschiedlich.
Als ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin, musste ich die Wände alle weiß streichen, bei meiner neuen Wohnung von http://www.seg.at steht jetzt, dass Abnutzungsspuren übermalt werden müssen, aber die Farbe ist egal.

Wenn bei dir steht alle 5 oder alle 8 Jahre wäre interessant, wie du sie übernommen hast, ob sie da frisch gestrichen war und es ab diesem Zeitpunkt zählt (wovon ich ausgehe) oder ob da generell ein Rad von 5 Jahren zählt.
Wende dich doch mal an den Mieterschutz, die geben immer gerne Auskunft, wenn man unsicher ist!

LG

Vielen Dank für die Antwort. Gestrichen wurde nur ein Raum, das Wohnzimmer, daher bin ich mir unsicher.

Hallo,

entscheidend ist die genaue Formulierung im Mietvertrag. Starre Fristen sind bereits seit Jahren als unzulässige Klauseln ungültig.

viele Grüße
Felix

Ja, denn die wirksame Klausel bestimmt eindeutig „soweit sie durch den Mietgebrauch erforderlich sind“. Auch nach 2 Jahren können Kochdünste, Kerzenruß, Zigarettenrauch u. dgl. bereits diesen Renovierungsbedarf ergeben :smile:

G imager