Muss ich streichen?

Hallo zusammen,
ich ziehe nach 2,5 Jahren aus meiner Wohnung aus. In meinem Mitevertrag ist der ganze Teil „Schönheitsreparaturen“ durchgestrichen und es wird auf einen anderen Teil verwiesen, in dem folgendes steht:
Die Räume werden fachmännisch renoviert – Raufaser weiss angelegt, Holzwerk und Heizkörper weiss – übernommen und sind bei Auszug in gleichem Zustand
zurückzugeben. Der Mieter verpflichtet sich, bei Bedarf die entsprechend notwendigen Arbeiten durchzuführen.

Muss ich streichen? Ich habe eine rote Wand, von der ich ausgehe, dass ich sie weiss streichen muss. Aber der Rest? Kann mit jemand helfen?

Vielen Dank!

Renovierung bei Auszug

Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass der Vermieter die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchführt. Im Mietvertrag kann aber durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine individuelle Vereinbarung geregelt sein, dass der Mieter bei Auszug eine Renovierung der Mietwohnung - die Schönheitsreparaturen - durchführt.

Also an sich, wenn vereinbart, dann auch einhalten.

Aaaaaaber…
Der Mieter darf die Renovierung (Schönheitsreparaturen) in Eigenleistung erbringen. Sogenannte Fachhandwerkerklauseln, nach denen der Mieter einen Handwerker mit den Arbeiten beauftragen muss, sind unwirksam.

Folgende Renovierungsfristen haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; sonstige Nebenräume alle sieben Jahre. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln, die starre Fristen zur Renovierung enthalten, unwirksam sind. Die entsprechende Klausel im Mietvertrag muss deutlich machen, dass der Mieter nur dann renovieren muss, wenn dies tatsächlich erforderlich ist.

Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch Allgmeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vereinbarte Klauseln, die den Mieter zur laufenden Renovierung und zusätzlich zu einer Endrenovierung verpflichten, unwirksam sind. Dagegen soll der Mieter trotz ansonsten unwirksamer Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen zur Endrenovierung verpflichtet sein, wenn diese individuell vereinbart wurde.

Ich hoffe, ich kommte dir weiterhelfen

Hallo melabolya! danke für die ausführliche antwort. verstehe ich richtig, dass ich einfach sehen sollte, dass kleinere „Macken“ (z.B. Streifen auf der Wand) ausgebessert werden, ich meine rote Wand streiche und damit ist es gut?

Bringen Sie die Wohnung vereinbarungsgemäß in Ordnung und dann haben Sie Ruhe!

Das ist eine rechtiche Frage die ich als Architekt nicht beantworten kann.

Hallo,

das ist oft eine Streitfrage, aber wenn die Wohnung laut Vertrag weiß zurückgegeben werden muß, dann sollte man sie auch weiß zurückgeben. Am besten mit dem Vermieter eine Besichtigung durchführen und dann zusammen protokollieren, was zu erledigen ist. Vor Gericht wird es auf jeden Fall teurer als wenn man es selber macht.
Ich gehe dem ganzen lieber aus dem Weg und vermiete nackte Wände. Dann hat man auch mit dem fachmänischen kein Problem!
Wie die aktuelle gerichtliche Entscheidung für Ihre Region aussieht weis ich nicht, aber wofür schließt man Verträge, wenn man sich nicht daran hält?

Gruß

Roman

Hallo, Mieter sind übermäßig benachteiligt, wenn sie während der Mietzeit und am Ende der Mietzeit renovieren müssen. Die Farbe darf ein Vermieter ebenfalls nicht vorschreiben. Rechtslage hin oder her, hier kann man sich vor Gericht prächtig streiten. Ob der Vertrag vor Gericht bestand hat oder nicht, sie waren bei Einzug mit den Bedingungen des Vermieters einverstanden. Leider geht der Respekt vor fremden Eigentum in Deutschland immer mehr verloren. Ich denke also, wenn eine weiße Wand vereinbart wurde, sollte sie auch fachgerecht gestrichen zurück gegeben werden. Sollten sie den Rest der Wohnung renoviert vorgefunden haben, ist es wohl nur Recht, wenn sie es auch in diesem Zustand zurück geben. Sie merken ich bin ebenfalls ein Vermieter, es gibt sicher auch viele schwarze Schafe unter den Vermietern, die sich an den Mietern bereichern wollen, aber ein wenig fairnes wäre nicht das Schlechteste. Viele Grüße

Sie sollten aber bedenken,

Hi sorry
ich weiss nur das du nicht komplatt renovieren musst Du kannst aber zu einem anteiligen prozentualen Anteil gefordert werden. Dieses wird in aller Regel von einem teuren Fachmann am Ende gemacht ( nur Kostenvoranschlag versteht sich) und ich weiss nicht ob du dann billiger weg kommst…
Gruß Peter

scheint eine sog. starre regelpung zu sein und diese ist wie ungeschrieben zu betrachten.

Hey,
diesbezüglich hat es erst vor kurzer Zeit neue Urteile gegeben- und damit habe ich mich seitdem noch nicht beschäftigen müssen. Vielleicht solltest Du einen Mietrechtsexperten fragen, was er als Beratungshonorar nimmt, und sicherheitshalber das Geld investieren? Oder Du setzst Dich mit dem Vermieter in Verbindung und handelst eine einvernehmliche Lösung aus- dann aber zumindest handschriftlich fixieren! Liebe Grüße!

Sry für die späte antort aber halt „urlaub“ ^^

NEIN … laut Gesetzgeber ist man NUR noch verpflichtet die Wohnung „Besenrein“ zu übergeben !!! Renovierungen sind damit absolut „ausgeschlossen“… Private Vermieter sind leider immer noch teilweise der Meinung das der Mieter die Wohnug „nach“ einem Auszug zu Renovieren hat. Dieses ist ein blanker Trugschluss !!! BESENREIN … mehr nicht :smile:Heizkörper etc. ist in dem moment vollkommen „uninteressant“ hoffe das es nicht zuz spät kommt war ein wenig im „urlaub“ ^^

Lg,thunder014